Drucksache 17 / 16 893 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 27. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. September 2015) und Antwort Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention - wie steht es um Berlins Barrierefreiheit? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum hat das Land Berlin auf seiner Internetvertretung immer noch kein Angebot in Leichter Sprache und Gebärdensprache, wie es die Internetseiten der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Bremen bereits haben? 2. Plant der Senat, das Hauptstadtportal „Berlin.de“ im Sinne der UN-Behindertenrechtkonvention, Artikel 9 b), für Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. so genannter „geistiger Behinderung“, Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit besser zugänglich zu machen? Wenn ja, wann? Zu 1. und 2.: Die Senatskanzlei bereitet in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeit ein Projekt zur zentralen Finanzierung und Bereitstellung von Gebärdensprache-Videos und Angeboten in Leichter Sprache vor. Dieses Projekt hat das Ziel, auf den rund 150 Einstiegsseiten der Behörden auf berlin.de die jeweils wesentlichen Inhalte auch in Gebärdensprache (Nutzergruppe : gehörlose und hörgeschädigte Menschen) per auswählbarem Film und auch in auswählbarer Leichter Sprache (Nutzergruppe: lern- und geistig behinderte Menschen ) darzustellen. Diese Ausstattung der Portale bzw. Behördenauftritte soll koordiniert auf der Basis einheitlicher Standards erfolgen, da eine dezentrale Planung und Finanzierung zu einer uneinheitlichen und disjunkten Entwicklung der Internetauftritte der Behörden unter berlin.de führen würde . Die Umsetzung, zu der auch die Erarbeitung einheitlicher Qualitätskriterien (s. o.) und die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung der Inhalte und Videos gehört, soll sukzessive bis Mitte / Ende 2017 erfolgen. Unabhängig davon finden sich erste Angebote für die Leichte Sprache im Bereich der Senatsverwaltung für Finanzen (http://www.berlin.de/sen/finanzen/de-plain/) und für Gebärdensprachevideos im Bereich der Polizei (http://www.berlin.de/polizei/service/gebaerdensprachvid eos/) Im Ergebnis ist der Zugang zu den Inhalten des Hauptstadtportals berlin.de im Sinne der Barrierefreiheit insgesamt als gut einzuordnen, da auch im Betreibervertrag zum Betrieb des Stadtinformationssystems berlin.de zwischen dem Land Berlin und dem Dienstleister, der BerlinOnline Stadtportal GmbH, sämtliche Qualitätsanforderungen - auch hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der unter berlin.de veröffentlichten Angebote - entsprechend den geltenden gesetzlichen Normen vereinbart . Vor diesem Hintergrund wurden die Anforderungen zum Thema Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase des Stadtinformationssystems berlin.de generell berücksichtigt. Insgesamt werden die Prinzipien und Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung gemäß der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0)“ des Bundes (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit , Verständlichkeit, Robustheit) berücksichtigt. Zudem ist durch das Prinzip des „responsiven Webdesigns “ eine durchgängige und weitgehende EndgeräteUnabhängigkeit und angepasste Darstellung der Portalinhalte für Smartphones und Tablets gegeben. 3. Wann wird der Senat gemäß Artikel 9 d) der UNBehindertenrechtskonvention in öffentlichen Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anbringen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 893 2 Zu 3.: Für die Beschilderung zeichnen die Häuser /Einrichtungen Eigenverantwortung. In Planungs- und Bauprozessen werden grundsätzlich diese Forderungen mit der seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den Ausführungsvorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen (AV LTB) als technische Baubestimmung eingeführten Norm DIN 18040/1 und 2 verlangt. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestex te/de/download/bauen/AVLTB.pdf Für landeseigene Bauten gilt weiterhin die Allgemeine Anweisung Bau, in der eine verbindliche Umsetzung der Handbücher "Berlin - Design for all - Öffentlicher Freiraum" 2011 "Berlin - Design for all - Öffentlich zugängliche Gebäude " 2012 festgelegt ist. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrieref reies_bauen/de/handbuch.shtml Die Anleitung „Konzept Barrierefrei“ für öffentlich zugängliche Gebäude 2014 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestex te/de/abau/index.shtml schreibt genaue Prozessabläufe und -inhalte fest. Damit stehen eindeutige Planungsgrundlagen zur Verfügung , die entsprechend den jeweiligen Situationen umzusetzen sind. Eine ordnungsrechtliche Kontrolle dieser Forderungen ist nicht möglich. Ein Programm zur Umrüstung aller Einrichtungen ist nicht vorgesehen. 4. Werden allen Mitarbeiter*innen an den verantwortlichen Stellen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen angeboten? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im November 2015 ein 3-tägiges InhouseSeminar zum barrierefreien Bauen organisiert. Anmeldungen sind derzeitig bei der Verwaltungsakademie möglich . Berlin, den 11. September 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2015)