Drucksache 17 / 16 902 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Verfahren gegen Gesellschaften der sog. Padovicz-Gruppe - Nachfrage Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 03. Februar 2014 (Drs. 17/13168) teilte der damalige Staatssekretär Ephraim Gothe mit, dass zum damaligen Zeitpunkt vierzehn Verfahren im Bezirksamt Friedrichshain -Kreuzberg, zwei Verfahren bei der Investitionsbank Berlin (IBB) und ein Verfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gegen Unternehmen der Unternehmensgruppe Padovicz im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen nach dem Wohnraumförderungsgesetz anhängig waren. Welche der genannten Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen und mit welchem jeweiligen Ergebnis? (Bitte Aktenzeichen angeben) Antwort zu 1.: Die Verfahren im Bezirksamt Friedrichshain -Kreuzberg lagen, wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 16. Oktober 2014 (Drucksache 17/14739) mitgeteilt, zur Entscheidung über die „Berufungszulassung “ beim Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg . Das Verfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts - OVG 5 N 26.11 - vom 16.07.2015 über die Ablehnung der Berufungszulassung abschließend entschieden. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts - VG 16 K 131.10 - vom 23.06.2011 rechtskräftig und der diesbezügliche Forderungsausgleich am 26.08.2015 erfüllt. Das Klageverfahren der Investitionsbank Berlin (IBB) VG 16 K 344.11 wurde im Januar 2015 durch einen Vergleich beendet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27.10.2011 zum Verfahren VG 16 K 213.10 – ist noch nicht rechtskräftig . Die Berufungsinstanz wurde eingeschaltet. Frage 2: Sind seit der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage vom 16. Oktober 2014 (Drs. 17/14739) weitere Verfahren gegen Unternehmen der Unternehmensgruppe Padovicz im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen nach dem Wohnraumförderungsgesetz eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der jeweilige konkrete Gegenstand des jeweiligen Verfahrens? (Bitte Aktenzeichen angeben) Antwort zu 2: Es wurden keine weiteren Verfahren eingeleitet. Auf Anraten des Verwaltungsgerichts Berlin sollte die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg abgewartet werden. Berlin, den 15. September 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2015)