Drucksache 17 / 16 911 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 01. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Sommer im Knast: Tage der geschlossenen Tür? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Einschränkungen gab es in den Sommerferien 2015 in den Berliner Gefängnissen? Zu 1.: In den Justizvollzugsanstalten werden nicht zu allen Einschränkungen Statistiken geführt (zu den Aufschlusszeiten siehe nachfolgende Antworten), so dass aufgrund der Vielgestaltigkeit der Aktivitäten und Abläufe in den einzelnen Anstalten keine abschließende Antwort möglich ist. Allerdings sind in der Zeit der Sommerferien wegen der größeren Urlaubsabwesenheit der Mitarbeitenden Einschränkungen unvermeidbar. So sind hier Einschränkungen in einzelnen Bereichen wie Öffnungszeiten der Hauskammern, Gruppen- oder Sportangeboten bekannt geworden. 2. Wie häufig wurde der Aufschluss verkürzt oder fiel ganz aus (bitte für die einzelnen Anstalten aufgliedern)? 3. Wie viele Gefangene mussten wie viele Tage 22 Stunden oder mehr im Haftraum bleiben? Zu 2. und 3.: Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit: In der Teilanstalt I musste an vier Tagen auf den Stationen A 1/A 2 der praktizierte Aufschluss verkürzt werden , in der Teilanstalt II kam es zu keinem Ausfall des Freizeitaufschlusses. In der Teilanstalt III unterlagen an insgesamt acht Tagen einzelne Stationen einer verkürzten Aufschlusszeit, und zwar einmal bereits um 14.00 Uhr, sechs Mal um 17.00 Uhr und einmal um 19.00 Uhr. An 29 Tagen wurden die Inhaftierten der gesamten Teilanstalt III vorzeitig unter Verschluss genommen, und zwar elf Mal um 16.00 Uhr, 13 Mal um 17.00 Uhr, drei Mal um 19.30 Uhr und zwei Mal um 20.30 Uhr. Im Hinblick auf die sehr unterschiedlichen Auf- und Umschlusszeiten in der JVA Moabit stellt es einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar, zu ermitteln, wie viele Gefangene an wie vielen Tagen 22 Stunden oder mehr im Haftraum bleiben mussten. Justizvollzugsanstalt Tegel: Der Aufschluss in der Teilanstalt II musste während der Sommerferien an 11 Tagen verkürzt werden, nämlich durch Einschluss am 17.07.2015 von 10.40 bis 12.10 Uhr, am 24.07.2015 von 16.37 bis 17.12 Uhr, am 01.08.2015 von 15.20 bis 15.52 Uhr, am 18.08.2015 von 15.15 bis 15.37 Uhr, am 19.08.2015 von 18.52 bis 19.25 Uhr, am 20.08.2015 von 16.54 bis 17.46 Uhr, am 24.08.2015 von 10.03 bis 10.16 Uhr, am 27.08.2015 von 08.33 bis 09.02 Uhr. Ferner waren an zwei Tagen (25. und 26. 07.2015) die Gefangenen in den Teilanstalten II, V und VI wegen Personalmangels 22 Stunden in ihren Hafträumen eingeschlossen . Ursächlich dafür waren zwei Krankenhausbewachungen (jeweils zwei Bedienstete in drei Schichten) sowie eine nicht vorhergesehene medizinische Ausführung und zusätzliche tagesaktuelle Krankmeldungen von Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Darüber hinaus waren ein Gefangener in Folge besonderer Sicherungsmaßnahmen und zwei Gefangene aus Gründen der Sicherheit und Ordnung an jeweils einem Tag 22 Stunden eingeschlossen. Zwei Gefangene waren im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme zwei bzw. drei Tage 22 Stunden eingeschlossen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 911 2 Justizvollzugsanstalt Plötzensee: Am 17.07.2015 wurde der Einschluss in drei Häusern des geschlossenen Vollzuges (Häuser A, E und F) von 21 Uhr auf 17 Uhr vorverlegt, da sich drei für den Spätdienst eingeteilte Mitarbeiter überraschend krank meldeten. In der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie (APP) des Justizvollzugskrankenhauses werden täglich 11 Stunden Aufenthalt außerhalb des Patientenzimmers (ohne Freistunde) ermöglicht. Im Berichtszeitraum kam es zu folgenden Einschränkungen: 17.07. um 3 Stunden 21.07. um 1 Stunde 25.07. um 7 Stunden 26.07. um 7 Stunden 31.07. um 3 Stunden 01.08. um 1 Stunde 02.08. um 4 Stunden 07.08. um 3 Stunden 12.08. um 1 Stunde 14.08. um 3 Stunden 15.08. um 7 Stunden 16.08. um 7 Stunden 17.08. um 3 Stunden 20.08. um 5 Stunden 21.08. um 3 Stunden 22.08 um 3 Stunden 23.08. um 3,5 Stunden 24.08. um 3 Stunden 25.08. um 3 Stunden 26.08. um 3 Stunden 27.08. um 1 Stunde 28.08. um 3 Stunden Kein Gefangener des geschlossenen Vollzuges und kein stationär in der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie aufgenommener Gefangener im Justizvollzugskrankenhaus war mehr als 22 Stunden pro Tag im Haftraum bzw. Patientenzimmer untergebracht. Lediglich in den somatischen Abteilungen des Justizvollzugskrankenhauses (JVK) halten sich die stationär aufgenommenen Gefangenen - von der täglichen Freistunde abgesehen - in ihren Patientenzimmern auf. Das hat aber konzeptionelle Gründe und ist nicht auf personelle Engpässe zurückzuführen. Für stationär aufgenommene Sicherungsverwahrte werden von Gesetzes wegen gesonderte Regelungen hinsichtlich des Aufschlusses und des Aufenthalts im Freien getroffen. Entsprechendes gilt für Gefangene, die längere Zeit im JVK untergebracht sind. Justizvollzugsanstalt für Frauen: Der Bereich Lichtenberg war im o. g. Zeitraum 11 x im Frühdienst und 16 x im Spätdienst unter Verschluss. An diesen Tagen wurde der Freizeitaufschluss verkürzt durchgeführt. Das bedeutet, dass an diesen Tagen lediglich die gesetzlich vorgegebene einstündige Freistunde durchgeführt worden ist. Es mussten lediglich diejenigen inhaftierten Frauen 23 Stunden unter Einschluss verbleiben, die speziellen Auflagen unterliegen. Darunter sind medizinische Einschlusszeiten und disziplinarische Maßnahmen zu verstehen. In dem genannten Zeitraum traf dies auf acht Frauen an wenigen Tagen (unter sechs Tage) zu. Jugendstrafanstalt Berlin: In Abweichung von den Regelfreizeit-Aufschlusszeiten kam es im Berichtszeitraum an folgenden Tagen zu Einschränkungen in den Unterbringungsbereichen: a) Kein Freizeitaufschluss, jedoch Schule oder Arbeit, Gruppenangebote und Freistunden Datum Haus betroffene Insassen (ca.) Anteil an allen* Gefangenen 26.07 . 3 31 9,5 % *(325) 08.08. 3 29 9,0 % *(322) 15.08. 5 + 6 40 + 38 23,9 % *(326) 22.08. 7 + 9 13 + 64 24,3 % *(317) b) Kein Freizeitaufschluss, jedoch Schule oder Arbeit, Gruppenangebote und Freistunden plus zwei Sprechstunden pro Insassen an den betroffenen Tagen Datum Haus betroffene Insassen (ca.) Anteil an allen* Gefangenen 31.07. 2 35 10,8 % *(325) 04.08. 1 38 11,6 % *(328) 08.08. 2 35 10,9 % *(322) 09.08. 7 18 5,5 % *(327) 14.08. 5 38 11,7 % *(326) 17.08. 2 34 10,4 % *(326) An den zuvor genannten Tagen konnten aus personellen Gründen in den aufgeführten Bereichen keine Freizeitaufschlüsse gewährt werden. Neben den garantierten und vollzogenen Freistunden sind ca. 83 % aller Inhaftierten tagsüber außerhalb ihrer Hafträume in Schul- und Arbeitsmaßnahmen. Weiterhin gibt es Gruppenangebote durch externe Kräfte, die trotz der Freizeiteinschlüsse stattfinden. Somit sind von einem 22 Stunden andauernden Einschluss in einem Haftraum nur wenige Inhaftierte der aufgeführten Häuser tatsächlich betroffen. Die genaue Zahl der Gefangenen ließ sich nicht ermitteln. Für die oben unter b) Betroffenen fanden an diesen Tagen Sprechstunden in zwei Gruppen von jeweils zwei Stunden Dauer statt, d. h. vier Stunden waren die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 911 3 Dienstkräfte dieser Unterbringungsbereiche mit der Sprechstundenabwicklung betraut. Jugendarrestanstalt Berlin: Die Einschlusszeiten für alle Arrestantinnen und Arrestanten wurden um zwei Stunden verkürzt, so dass sich die Aufschlusszeiten wie folgt darstellten: Montag - Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr Aufschluss (Wecken , Frühstück, Beschäftigungsmaßnahme , Mittag, Beschäftigungsmaßnahme , Freistunde, Freizeitaufschluss , Abendessen) Samstag - Sonntag: 08:00 - 09:00 Uhr Aufschluss (Frühstück ) 12:00 - 13:00 Uhr Aufschluss (Mittag ) 15:30 - 18:00 Uhr Aufschluss (Freizeit , Abendessen) Zu Ausfällen von Aufschlusszeiten kam es nicht. Einschlusszeiten von mehr als 22 Stunden waren ausschließlich konzeptionell beziehungsweise disziplinarisch begründet . In der Justizvollzugsanstalt Heidering fiel der Aufschluss bedingt durch Besonderheiten im Rahmen der Sommerferien weder ganz noch teilweise aus. In der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin (JOVB)wird kein Einschluss vorgenommen. 4. Wie viele Tage Betriebsschließungen erfolgten (bitte einzeln aufführen)? Zu 4.: Justizvollzugsanstalt Moabit: Im Zeitraum der Sommerferien 2015 sind an folgenden Tagen Betriebsschließungen erfolgt: 16.07.2015 bis 28.08.2015 (32 Arbeitstage) Schließung der Beschäftigungswerkstatt 17.07.2015 (1 Arbeitstag) Schließung der Tischlerei 17. bis 28.08.2015 (10 Arbeitstage) Schließung der Schneiderei 25.08.2015 (1 Arbeitstag) Schließung der Gärtnerei 26.08.2015 (1 Arbeitstag) Schließung der Bauabteilung und Bautischlerei Bei den längerfristigen Betriebsschließungen der Beschäftigungswerkstatt des Gastronomiebetriebes und der Schneiderei konnten die in diesen Betrieben beschäftigten Gefangenen teilweise oder sogar über den gesamten Schließungszeitraum in anderen Arbeitsbetrieben eingesetzt werden. In der Teilanstalt III erfolgten keine Betriebsschließungen . Justizvollzugsanstalt Tegel: An einem Tag während der Sommerferien musste der Sortier- und Montagebetrieb geschlossen bleiben. Justizvollzugsanstalt Plötzensee: Ein Eigenbetrieb zur Erledigung von Sortierarbeiten ist seit dem 12.08.2015 geschlossen (bezüglich des Berichtszeitraums also für 13 Tage). Die betroffenen zehn Gefangenen konnten im Wesentlichen nahtlos in andere Betriebe vermittelt werden. Justizvollzugsanstalt für Frauen: Lediglich die Schneiderei war vom 16.07. bis zum 24.07.2015 krankheitsbedingt für sieben Arbeitstage geschlossen . Jugendstrafanstalt Berlin: Von den 21 Arbeitsbetrieben in der Jugendstrafanstalt kam es in dem Berichtszeitraum bei 10 Betrieben zu folgenden Schließungen: Anzahl der Betriebe Schließungen in Tagen 2 1 1 2 2 3 1 4 1 7 1 9 1 10 1 20 56 Auf alle Werkstätten hochgerechnet, kam es bei den möglichen Betriebsstunden zu einem Ausfall von 8,3 % der Betriebsbereitschaft. Jugendarrestanstalt Berlin: Der Garten- und Landschaftsbaubetrieb der HelmutZiegner -Stiftung war in den Sommerferien aufgrund von Urlaub und Krankheit drei Tage geschlossen. Dennoch wurden die dort eingeteilten Arrestantinnen und Arrestanten durch die anwesenden Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes und dem Mitarbeiter für Beschäftigung und Instandhaltung beschäftigt. In den Justizvollzugsanstalten Heidering und des Offenen Vollzuges Berlin erfolgten keine Betriebsschließungen . Denn in der JVA Heidering sehen die Verträge mit Dritten ganzjährig keine Betriebsschließungen wegen Urlaubs oder Krankheit vor. 5. Fanden alle Freistunden statt? Wie häufig gab es Einschränkungen? Zu 5.: In allen Anstalten fanden die gesetzlich vorgeschriebenen Freistunden statt. Es gab keine Einschränkungen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 911 4 6. Wie viel Prozent des Personals war in den einzelnen Anstalten während der Sommerferien anwesend oder wegen Krankheit oder Urlaub abwesend? (bitte pro Woche aufschlüsseln). Zu 6.: Aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalten ergeben sich für die 30. bis 35. Kalenderwoche (KW) folgende Anwesenheiten des Personals in Prozent (%). Aus der Differenz bis 100 % ergibt sich im Umkehrschluss nicht die Abwesenheit wegen Urlaubs oder Krankheit, weil Personal auch aus weiteren Gründen (wie Abordnungen, Elternzeiten) abwesend sein kann, die Erhebungen zum Teil aber nicht nach dem Grund der Abwesenheit differenzieren: Justizvollzugsanstalt 30. KW 31. KW 32. KW 33. KW 34. KW 35. KW Moabit 61,02 61,02 59,22 60,82 62,28 60,24 Tegel 67,40 67,70 68,30 68,50 68,30 70,50 Heidering 70,72 65,00 68,59 70,75 70,13 72,60 Plötzensee 63,50 62,70 63,80 59,90 61,00 61,80 OVB 64,63 67,30 64,55 63,58 67,83 65,35 Frauen 69,60 63,20 69,10 66,43 66,73 61,87 Jugendstrafanstalt 60,51 60,51 59,38 62,22 59,94 60,80 Jugendarrestanstalt 66,00 58,00 58,00 54,00 58,00 58,00 7. Trifft es zu, dass Gefangenen mitgeteilt wurde, Ausführungen zu Gerichtsterminen oder in Familienangelegenheiten müsse wegen Personalmangel ausfallen? Wie bewertet der Senat das? Zu 7.: Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Ausführungen zu Gerichten oder in Familienangelegenheiten ausgefallen sind. Lediglich in vier Fällen haben Justizvollzugsanstalten berichtet, dass Ausführungen in Familienangelegenheiten wegen Personalmangels - überwiegend für wenige Tage - verschoben wurden. Berlin, den 22. September 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)