Drucksache 17 / 16 916 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Überlange Dienstzeiten und fehlende Regeneration bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Tätigkeiten haben Einsatzkräfte im Alarmdienst auszuführen und welche müssen oft zusätzlich ausgeführt werden? Zu 1.: Alarmdienste werden angeordnet, wenn dies zur Bewältigung besonderer polizeilicher Einsatzanlässe erforderlich ist. Dazu zählen beispielsweise Versammlungen und Veranstaltungen sowie spontan auftretende Einsatzlagen . Die im Rahmen des Alarmdienstes zu leistenden Tätigkeiten können dabei deckungsgleich mit den im regulären Dienst anfallenden Tätigkeiten sein, beispielsweise im Bereich der Einsatzhundertschaften. Zu besonderen Einsatzanlässen können jedoch auch zusätzliche Einheiten aufgestellt werden, so genannte Alarmhundertschaften . Hierfür werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Polizeiabschnitten sowie gegebenenfalls aus den Referaten und Stäben der örtlichen Polizeidirektionen herangezogen. Die Art der Tätigkeit im Alarmdienst richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzanlass. 2. Wie oft kommt es vor, dass Kräfte im Alarmdienst für andere oder allgemeine Tätigkeiten, wie etwa Demonstrationsbegleitungen , abgerufen werden? Zu 2.: Belastbare statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. Eine Erfassung der während des Alarmdienstes ausgeübten Tätigkeiten erfolgt nicht. 3. Welche Gründe werden herangezogen, um diese Kräfte abzurufen? Zu 3.: Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen . 4. Wie oft werden für solche Ereignisse Dienstzeitverlagerungen angeordnet bzw. umgesetzt? Zu 4.: Belastbare statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. 5. Warum werden für solche Ereignisse nicht regeldienstleistende Kräfte eingesetzt? Zu 5.: Bei der Überschneidung mehrerer bedeutender Einsatzanlässe reichen die regulär im Dienst befindlichen Dienstkräfte nicht aus. Es müssen zusätzliche Kräfte alarmiert werden. Vorab wird geprüft, inwiefern Synergien innerhalb der jeweiligen Einsatzplanung erzeugt werden können, die im Idealfall zu einer Reduzierung des Kräftebedarfs führen. 6. Wie oft kommt es vor, dass einzelne Direktionen mehr als fünf Tage und sogar mehr als zehn Tage im Alarmdienst sind? Zu 6.: Ein Alarmdienst über einen derart langen Zeitraum ist rechtlich nicht zulässig. Er findet daher nicht statt. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 7. Wie schätzt der Senat generell die Länge und Aufteilung der Dienstzeiten ein? Zu 7.: Die Länge und Aufteilung der Dienstzeiten der Polizei entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Die Polizei ist dabei besonders bemüht, die neuesten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse und die Bedürfnisse der Dienstkräfte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen . 8. Gibt es bei der Berliner Polizei Vorgaben, ab wann und in welchem Umfang Regenerationszeiten für Einsatzkräfte erfolgen müssen bzw. sollten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 916 2 Zu 8.: Der Umfang der Ruhezeiten ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, die von der Polizei eingehalten werden. 9. Kann sich der Senat vorstellen, feste Standards in dieser Hinsicht einzuführen, um die Arbeitsfähigkeit der Berliner Polizei weiter zu gewährleisten? Zu 9.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 8 verwiesen . Der Senat weiß um die besonderen Herausforderungen und Belastungen, die der Polizeiberuf insbesondere in der Bundeshauptstadt mit sich bringt. Die rechtlichen Vorgaben sorgen für einen angemessenen Schutz der Dienstkräfte und gewährleisten die Arbeitsfähigkeit der Polizei. Berlin, den 17. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)