Drucksache 17 / 16 918 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bei der Berliner Feuerwehr – Einsatzkräfte am Limit? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitäter sind bei der Berliner Feuerwehr vorhanden – aufgeteilt auf die einzelnen Direktionen? Zu 1.: Mit Stand August 2015 gibt es bei der Berliner Feuerwehr vierundvierzig Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan), davon sechs in der Direktion West, sechs in der Direktion Nord und acht in der Direktion Süd. Vierundzwanzig NotSan befinden sich in den rückwärtigen Bereichen (insbesondere in der Berliner Feuerwehr - und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) und in Stabsfunktionen). 2. Wie viele Stellen für Notfallsanitäterinnen bzw. - sanitäter sind derzeitig unbesetzt – aufgeteilt auf die einzelnen Direktionen? Zu 2.: Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) am 1. Januar 2014 wurde der neue Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters geschaffen. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen zukünftig die Patientenbetreuung in der Notfallrettung übernehmen. Bisher wird die Patientenbetreuung gemäß § 9 Absatz 3 Rettungsdienstgesetz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten wahrgenommen. Die Umstellung bei der Patientenbetreuung in der Notfallrettung wird schrittweise stattfinden und mehr als zehn Jahre dauern. Nach wie vor sollen weit überwiegend Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr in der Notfallrettung eingesetzt werden. Aus diesen Gründen gibt es derzeit keine ausdrücklich für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ausgewiesenen Stellen. 3. Wie viele Stellen hält der Senat für notwendig, um die Ansprüche einer Vollversorgung bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten? Zu 3.: Perspektivisch müssen alle Rettungswagen in Berlin, sowohl die der Berliner Feuerwehr als auch von Dritten (zum Beispiel Hilfsorganisationen), mit mindestens einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter besetzt sein. Hinzu kommen Notfall-sanitäterinnen oder Notfallsanitäter, die zum Beispiel wegen Lehrtätigkeiten oder Leitungsfunktionen keine Rettungsdiensteinsätze wahrnehmen. Daraus ergibt sich ein Bedarf von deutlich über 600 bis zu rund 900 entsprechend qualifizierten Kräften allein bei der Berliner Feuerwehr. 4. Können Aufgaben von Notfallsanitäterinnen bzw. - sanitätern auch von anderen Kräften übernommen werden und wenn ja, welche und wie wird dies in der Praxis umgesetzt ? Zu 4.: Derzeit wird die Patientenbetreuung gemäß § 9 Absatz 3 Rettungsdienstgesetz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten wahrgenommen. Nach einer schrittweisen Umsetzung sollen zukünftig Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die wie bisher weit überwiegend Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr sein werden, diese Aufgabe wahrnehmen. 5. Wie viele Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitäter hat das Land Berlin in den letzten vier Jahren eingestellt und wie viele sind im gleichen Zeitraum ausgeschieden – aufgeteilt auf die einzelnen Direktionen und Jahren? 6. Wie viele Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitätern scheiden planungsmäßig in den nächsten vier Jahren aus dem Dienst aus? Zu 5. und 6.: Aus den unter 2. bezeichneten Gründen ist eine Historie der Anzahl von Notfallsanitäterinnen und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 918 2 Notfallsanitätern über die letzten vier Jahre nicht darstellbar . 7. Bildet das Land Berlin selbst Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitäter aus und wenn ja, in welchem jährlichen Umfang? (Bezug zu den letzten vier Jahren) Zu 7.: Seit dem 1. September 2015 bildet die Berliner Feuerwehr achtzehn Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in der dreijährigen Ausbildung an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie aus. Ab 2016 sind vierzig Ausbildungsplätze pro Jahr vorgesehen. Ferner wird mit der Neufassung der Feuerwehr-Laufbahnverordnung ein Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf geschaffen, in den die Notfallsanitäter -Ausbildung integriert sein wird. Zusätzlich zur Ausbildung werden vorhandene Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr, die über die staatliche Anerkennung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten verfügen, im Rahmen einer Ergänzungsausbildung und Ergänzungsprüfung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern weitergebildet. 8. Wie teuer ist die Ausbildung einer bzw. eines Notfallsanitäterin bzw. -sanitäters und sind dafür alle Voraussetzungen innerhalb des Landes Berlin geschaffen? Zu 8.: Die Ausbildungskosten können aufgrund der erst im September 2015 erstmalig gestarteten Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr noch nicht detailliert beziffert werden. Gemäß Bericht für den Hauptausschuss vom 21.10.2014 wird von Gesamtkosten für die Notfallsanitäter -Einführung in Höhe von 31,2 Millionen Euro ausgegangen . Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den nachgeordneten Fachbehörden sowie der Berliner Feuerwehr konnten alle Voraussetzungen für die dreijährige Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr geschaffen werden. 9. Wie schätzt der Senat die Entwicklung für diesen Berufszweig bei der Berliner Feuerwehr ein und welche Maßnahmen sind geplant bzw. beabsichtigt, damit zukünftig ausreichend Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitäter zur Verfügung stehen? Zu 9.: Die Qualifikation „Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter (NotSan)“ ist bundesweit die einzige nichtärztliche Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf in der Notfallrettung und wird aufgrund des außer Kraft getretenen Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) die Qualifikation „Rettungsassistentin oder Rettungsassistent (Rett-Ass)“ ablösen. Zur Deckung des Bedarfs wird die Berliner Feuerwehr in der Zukunft alle verfügbaren Wege beschreiten müssen: - Ergänzungsausbildung vorhandener Kräfte zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (bereits begonnen ) - Ausbildung von Brandmeister-Anwärterinnen und Brandmeister-Anwärtern zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (zusätzlich zu feuerwehrtechnischen Inhalten) im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (geplant) - Eigene Ausbildung von Auszubildenden im Tarifverhältnis (bereits begonnen) - Einstellung von Tarifbeschäftigten mit der Qualifikation „Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter“. Berlin, den 18. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)