Drucksache 17 / 16 920 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Sprachkurse für Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden in jeder Gemeinschaftsunterkunft Sprachkurse angeboten und wenn ja, in welchem Umfang? Zu 1.: In Gemeinschaftsunterkünften werden in Abhängigkeit von der Kapazität und dem Umfang der Belegung regelmäßig Sprachkurse angeboten, die in den Gemeinschaftsräumen abgehalten werden. 2. Gibt es in den Notunterkünften Sprachkurse und wenn ja, in wie vielen? Zu 2.: In Notunterkünften ist das Angebot an Sprachkursen u.a. davon abhängig, wie die räumliche Kapazität bemessen ist und über welchen Zeitraum die Betreiber planen können. Die Betreiber sind regelmäßig daran interessiert , entsprechende Angebote machen zu können. 3. Erhalten Flüchtlinge, die außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften leben, Zugang zu Sprachkursen und wenn ja in welcher Form? Zu 3.: Der Zugang zu Sprachkursen ist unabhängig von der Art der Unterbringung. Die Zulassungsvoraussetzungen orientieren sich vielmehr am Aufenthaltsstatus. Für Personen, deren Aufenthalt noch ungesichert oder vorübergehend ist, bieten die Volkshochschulen aller Bezirke Sprachunterricht zur Basisorientierung an. Im Falle eines positiven Abschlusses des Asylverfahrens stehen den Geflüchteten die vom Bund finanzierten Integrationskurse zur Verfügung. Berufsbezogenes Deutsch kann entweder in den aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln finanzierten Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Sprachkurse) oder aber, wenn dort kein Zugang besteht, in Kursen erlernt werden, die aus dem Landes-ESF finanziert werden. 4. Wer ist für die Organisation und Ausrichtung von Sprachkursen zuständig? 5. Wie werden die Sprachkurse finanziert und in welcher Höhe kommen dabei Gelder des Landes direkt zum Einsatz? Zu 4. und 5.: Der Bund organisiert und finanziert die Integrationskurse sowie die zusätzlich aus ESF-Mitteln finanzierten ESF-BAMF-Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung in eigener Zuständigkeit. Das von den Volkshochschulen organisierte Sprachförderungsangebot , dass nur für Geflüchtete zugänglich ist, die keinen Zugang zu den Integrationskursen des Bundes haben, wird aus dem Landeshaushalt finanziert. Hierfür stehen für 2015 insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel werden den Bezirken im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt und die Kurse in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in eigener Verantwortung durchgeführt. Auch berufsbezogene Sprachförderung wird für diesen Personenkreis als Maßnahme der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen durchgeführt und für einen Zeitraum von August 2014 bis September 2015 mit 865.000 Euro aus Mitteln des Landes-ESF gefördert. Die vom Land und Bund finanzierten Angebote für Geflüchtete werden kontinuierlich abgestimmt. Die Organisation und Ausrichtung der Sprachkurse in den Gemeinschaftsunterkünften obliegt den Betreibern der Unterkünfte. Landesmittel fließen hier nur mittelbar in die Finanzierung ein, indem die personelle Ausstattung der Unterkunft und die Vorhaltung von Gemeinschaftsräumen in die Kalkulation der Betreiber und damit in den Tagessatz einfließen. Darüber hinaus sind in den Ferienschulen für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse neben der Vermittlung von schulischen Grundkenntnissen auch Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 920 2 Angebote zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse vorgesehen. Hierfür stehen 2015 im Kapitel 1010, Titel 685 69, Teilansatz 4 insgesamt 400.000 € zur Verfügung . Der Ansatz wurde im Rahmen der „Soforthilfen für Flüchtlinge“ um weitere 140.000 € aufgestockt. Der Träger Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI) erhält für das Projekt „Flucht nach vorn“ im Jahr 2015 eine Zuwendung aus Kapitel 1045, Titel 684 35 in Höhe von 159.778 €. Mit diesem sozialpädagogisch betreuten Lernprojekt wird unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache ermöglicht . 6. Gibt es organisatorische und inhaltliche Vorgaben des Senates zu den Sprachkursen und wie viele Kursteilnehmerinnen bzw. Kursteilnehmer pro Lehrerin bzw. Lehrer angemessen sind? 7. Beruhen diese auf rechtlichen Vorgaben bzw. Vorschriften ? Zu 6. und 7.: In einer Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und den Bezirken sind die Grundzüge der Mittelverwendung festgelegt. Der Kursstart hat mit 15 bis 18 Teilnehmenden zu erfolgen, in Alphabetisierungskursen mit 8 bis 10 Personen . Die Festlegung beruht auf den langjährigen methodisch -didaktischen Erfahrungen der Volkshochschulen mit Spracherwerbsangeboten. 8. Wie schätzt der Senat die Annahme der Sprachkurse durch Flüchtlinge ein? Zu 8.: Die Kurse werden von den Geflüchteten sehr gut angenommen. Die Organisation und Durchführung der Sprachkurse durch die Volkshochschulen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Auch ist geplant, ab 2016 im Landes-ESF erneut Projekte zur Förderung der berufsbezogenen Sprachförderung von Geflüchteten zu finanzieren. 9. Was ist das Ziel eines Sprachkurses hinsichtlich des Sprachniveaus? Zu 9.: In den Gemeinschaftsunterkünften werden in der Regel Kurse angeboten, die zur allerersten sprachlichen Orientierung dienen. Die Volkshochschulen bieten ein durchgestuftes Programm von Sprachkursen, mit denen jeweils die im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen definierten Kompetenzniveaus erreicht werden sollen. Ein Deutschkursmodul für Geflüchtete läuft in der Regel über acht Wochen und umfasst 100 Unterrichtseinheiten . Sollte danach der Aufenthalt nicht gesichert sein und kein Zugang zu einem weiterführenden Integrationskurs oder einem anders geförderten Deutschkurs bestehen, können die Geflüchteten weitere achtwöchige Deutschkursmodule mit je 100 Unterrichtsstunden in weiterführenden Deutschkursmodulen buchen. Die Höchstförderung beträgt 400 Unterrichtseinheiten. Die höchste Niveaustufe in speziellen Kursen für Flüchtlinge ist derzeit A2.2; spätestens mit Erreichen dieses Niveaus sollte ein Übergang in das allgemeine Kursangebot für Deutsch als Zweitsprache möglich sein und zur besseren Integration auch erfolgen. Die Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung des Bundes sowie des Landes werden hinsichtlich des Sprachniveaus bedarfsorientiert organisiert; das Niveau ist dabei nicht festgelegt. 10. Werden Sprachkurse angeboten, die zu einer höheren Ausbildung – etwa an Universitäten oder Fachhochschulen – befähigen (Niveau B2) und wenn ja, wie viele? Zu 10.: Die Volkshochschulen bieten im aktuellen Programmjahr (August 2015 bis Juli 2016) etwa 300 Sprachkurse für Deutsch als Zweitsprache an, die auf die Niveaus B2, C1 und C2 hinführen. Die entsprechenden bundesweit und international anerkannten Prüfungen können an der Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen abgelegt werden. 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat für Flüchtlinge das Niveau B2 der deutschen Sprache zu erreichen, um ihren weiteren Ausbildungs- und Integrationsweg aktiv und zielführend gestalten zu können? Zu 11.: Das ausgebaute, flächendeckende und durchgestufte Angebot der Berliner Volkshochschulen für Deutsch als Zweitsprache (2014: knapp 3.300 Kurse) bietet beste Voraus-setzungen, ein Sprachniveau zu erreichen , das die weitere Bildung und Ausbildung ermöglicht. In den speziellen Kursen für Flüchtlinge kann (wie oben ausgeführt) das Niveau A2.2 erreicht werden. Die weitere Kursteilnahme kann dann im Rahmen der Angebote der VHS erfolgen (siehe Pkt. 10). Berlin, den 21. September 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)