Drucksache 17 / 16 936 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Sanierungsbedarf der Polizeiabschnitte der Direktion 3 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Investitionsbedarf für welche Sanierungs - oder Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich der jeweiligen Gebäude der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 3? Zu 1.: Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) stellt sich der Sanierungsbedarf in der Direktion 3 wie folgt dar: Gebäude/Liegenschaft Abschnitt Summe Gebäudescan Haus 01 - Alt-Moabit 145 Abschnitt 34 49.964 Haus 01 - Bernhard-Weiß-Str. 6 Abschnitt 32 1.019.379 Haus 01 - Brunnenstr. 175 Abschnitt 31 13.091 Haus 04/05 - Kruppstr. 2-4 Abschnitt 33 11.926.522 Haus 01/01a - Pankstr. 28 Abschnitt 36 2.517.710 Gesamtsumme Gebäudescan gerundet 15,5 Mio. € Neubaumaßnahmen sind zurzeit nicht geplant. 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/an den Gebäuden der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 3 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe in den letzten 5 Jahren durchgeführt? Zu 2.: In den Abschnittsgebäuden der Direktion 3 wurden bezogen auf die letzten 5 Jahre (seit 2010) nach Auskunft der BIM keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt . 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für die einzelnen Standorte der Polizeiabschnitte der Direktion 3 in welchem Zeitrahmen jeweils geplant? Zu 3.: Hierzu kann laut Auskunft der BIM zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Maßnahmen des geplanten Baubudgets ergeben sich aus der Priorisierung des jährlich aktualisierten Gebäudescans. Die sich daraus ergebende Maßnahmenplanung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der BIM. Im Herbst 2015 wird der Aufsichtsrat der BIM die Planung zum SILB-Baubudget für 2016 verabschieden. Aktuell sind für die vorgenannten Gebäude im Rahmen des vorgesehenen Baubudgets keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Sanierungen z. B. von Blitzschutzanlagen oder Grundleitungen sind hier nicht berücksichtigt. Kleinere ungeplante Maßnahmen (im Rahmen des sogenannten kleinen Bauunterhalts) werden von der BIM unabhängig davon nach Bedarf durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 936 2 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 3 wurden in den letzten 5 Jahren jeweils durchgeführt? Zu 4.: Die Verteilung aller in den letzten fünf Jahren neu beschafften Fahrzeuge auf einzelne Abschnitte ist statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche der Polizei Berlin für den Fuhrpark zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Ersatz der Einsatzfahrzeuge genutzt werden, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Fahrzeuge, die die Aussonderungskriterien erfüllen, sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. Zurzeit betrifft dies rund 29 % des Fuhrparks der Berliner Polizei. Die genannten Kriterien sind im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Planungsgrößen , d. h. das Fahrzeug gilt als abgeschrieben. Es ist dann nicht zwingend einsatzuntauglich, allerdings ist der weitere Betrieb aufgrund überproportional steigender Wartungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten bei zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit meist nicht mehr wirtschaftlich. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d. h. auch jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. In den letzten Jahren standen der Polizei Berlin für Fahrzeugbeschaffungen Investitionsmittel in Höhe von rund 8 - 9 Millionen € jährlich zur Verfügung. Repräsentativ für den gesamten Fuhrpark sind nachfolgend die am häufigsten im Fuhrpark vertretenen Segmente Einsatzwagen Abschnitt (EWA), neutraler Einsatzwagen (NEWA) und Gruppenkraftwagen (Grukw) zusammengestellt. Insgesamt wurden in den jeweiligen Jahren beauftragt: EWA NEWA Grukw Sonstige Gesamt 2010 85 13 10 160 268 2011 85 12 144 241 2012 85 30 12 22 149 2013 85 15 6 109 215 2014 80 24 110 214 Der Direktion 3 wurden neu beschaffte Fahrzeuge wie folgt zugewiesen (ausgeliefert): Direktion 3 EWA NEWA Grukw 2014 15 2 4 2013 16 1 0 2012 14 5 0 2011 15 3 2 2010 14 5 0 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 3 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4. Es sind Investitionen für den gesamten Fuhrpark geplant, d. h. die bewilligten Haushaltsmittel werden maßgeblich für Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen aller Gliederungseinheiten der Polizei Berlin verwendet. Im Senatsbeschluss für den Doppelhaushalt 2016/17 werden für das Jahr 2016 investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von 10,3 Millionen € beziehungsweise für 2017 insgesamt 11,1 Millionen € vorgesehen. Diese Mittel reichen im Wesentlichen nur für reine Ersatzbeschaffungen . Es wird nicht zuletzt im Hinblick auf die in den Jahren 2018 und 2019 in signifikanter Größenordnung anstehende Aussonderung von Grukw angestrebt, dem Anwachsen des Investitionsstaus im Fuhrpark der Polizei Berlin effektiv entgegenzuwirken. Dies ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Allerdings darf dies nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes erfolgen. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden in den letzten 5 Jahren an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 3 durchgeführt ? 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 3 geplant? Zu 6. und 7.: Nichtbauliche Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) werden nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen/Abschnitte erfasst. Im Bereich der Direktion 3 stellt sich dies für den Zeitraum von 2005 bis 2017 wie folgt dar: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 936 3 Jahr Betrag (€) Investitionsmaßnahme 2005 - 2006 2007 89.069 € Neubau AVÜK-Anlage (automatische Verkehrsüberwachungskamera) 2008 42.275 € Heckfotoanlage für AVÜK-Anlage 2009 - 2012 2013 94.346 € Lasersimulationsschießanlage 2014 - 2017 Hinzu kommen Investitionen für den Bereich Informations - und Kommunikationstechnik (IuK) der Polizei. Die Mittel hierfür sind zentral beim Kapitel 0553 veranschlagt . Hierzu gehören Ausgaben für behördenweite IuK-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IuK-Geräten und Zubehör, Netzwerkkomponenten etc. Die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 17. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)