Drucksache 17 / 16 939 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Sanierungsbedarf der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Investitionsbedarf für welche Sanierungs - oder Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich der jeweiligen Gebäude der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53? Zu 1.: Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) stellt sich der Sanierungsbedarf der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 wie folgt dar: Gebäude/Liegenschaft Abschnitt Summe Gebäudescan Haus 02 - Friesenstr. 16 52 7.696.672 Gesamtsumme Gebäudescan gerundet 7,7 Mio. € Das Gebäude, in dem der Abschnitt 53 untergebracht ist (Friedrichstraße 219), gehört nicht zum Portfolio Polizei , die Polizei ist auch nicht der Hauptnutzer des Gebäudes . Es ist der BIM auf der Grundlage des Gebäudescans nicht möglich, den Sanierungsstau nach Flächen- oder Nutzungsanteilen auszuweisen. Daher können bezogen auf den Abschnitt 53 hierzu keine Angaben gemacht werden. Neubaumaßnahmen sind für die betreffenden Abschnittsgebäude zurzeit nicht geplant. 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/an den Gebäuden der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe in den letzten 5 Jahren durchgeführt? Zu 2.: Entsprechende Daten liegen nur für die Zeit ab 2007 vor. Nach Auskunft der BIM sind für die Jahre 2007, 2008, 2012, 2014 und 2015 keine Maßnahmen dokumentiert. In den Jahren 2009 bis 2011 und 2013 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Maßnahmebudget Summe (€) Gebäude/Liegenschaft Abschnitt durchgeführte Maßnahme 2009 2010 2011 2013 Wedekindstraße 10 51 Generalinstandsetzung 7.190.000 7.190.000 Haus 02 - Friesenstr. 16 52 Erneuerung Heizungsbrenner Haus 2 nach Havarie 10.824 10.824 Summe der durchgeführten Maßnahmen der letzten 8 Jahre in €, gerundet 7.200.000 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 939 2 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für die Standorte der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 in welchem Zeitrahmen jeweils geplant? Zu 3.: Hierzu kann laut Auskunft der BIM zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Maßnahmen des geplanten Baubudgets ergeben sich aus der Priorisierung des jährlich aktualisierten Gebäudescans. Die sich daraus ergebende Maßnahmenplanung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der BIM. Im Herbst 2015 wird der Aufsichtsrat der BIM die Planung zum SILB-Baubudget für 2016 verabschieden. Aktuell sind für die vorgenannten Gebäude im Rahmen des vorgesehenen Baubudgets keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Sanierungen z. B. von Blitzschutzanlagen oder Grundleitungen sind hier nicht berücksichtigt. Kleinere ungeplante Maßnahmen (im Rahmen des sogenannten kleinen Bauunterhalts) werden von der BIM unabhängig davon nach Bedarf durchgeführt. 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 wurden in den letzten 5 Jahren jeweils durchgeführt? Zu 4.: Die Verteilung aller in den letzten fünf Jahren neu beschafften Fahrzeuge auf einzelne Abschnitte ist statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche der Polizei Berlin für den Fuhrpark zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Ersatz der Einsatzfahrzeuge genutzt werden, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Fahrzeuge, die die Aussonderungskriterien erfüllen, sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. Zurzeit betrifft dies rund 29 % des Fuhrparks der Berliner Polizei. Die genannten Kriterien sind im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Planungsgrößen , d. h. das Fahrzeug gilt als abgeschrieben. Es ist dann nicht zwingend einsatzuntauglich, allerdings ist der weitere Betrieb aufgrund überproportional steigender Wartungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten bei zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit meist nicht mehr wirtschaftlich. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d.h. auch jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. In den letzten Jahren standen der Polizei Berlin für Fahrzeugbeschaffungen Investitionsmittel in Höhe von rund 8 - 9 Millionen € jährlich zur Verfügung. Repräsentativ für den gesamten Fuhrpark sind nachfolgend die am häufigsten im Fuhrpark vertretenen Segmente Einsatzwagen A (EWA ), neutraler Einsatzwagen (NEWA) und Gruppenkraftwagen (Grukw) zusammengestellt. Insgesamt wurden in den jeweiligen Jahren beauftragt: EWA NEWA Grukw Sonstige Gesamt 2010 85 13 10 160 268 2011 85 12 144 241 2012 85 30 12 22 149 2013 85 15 6 109 215 2014 80 24 110 214 Der Direktion 5 wurden neu beschaffte Fahrzeuge wie folgt zugewiesen (ausgeliefert): Direktion 5 EWA NEWA Grukw 2014 16 5 0 2013 17 3 0 2012 15 3 0 2011 14 5 2 2010 14 14 0 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4. Es sind Investitionen für den gesamten Fuhrpark geplant, d.h. die bewilligten Haushaltsmittel werden maßgeblich für Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen aller Gliederungseinheiten der Polizei Berlin verwendet. Im Senatsbeschluss für den Doppelhaushalt 2016/17 werden für das Jahr 2016 investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von 10,3 Millionen € beziehungsweise für 2017 insgesamt 11,1 Millionen € vorgesehen. Diese Mittel reichen im Wesentlichen nur für reine Ersatzbeschaffungen . Es wird nicht zuletzt im Hinblick auf die in den Jahren 2018 und 2019 in signifikanter Größenordnung anstehende Aussonderung von Grukw angestrebt, dem Anwachsen des Investitionsstaus im Fuhrpark der Polizei Berlin effektiv entgegenzuwirken. Dies ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Allerdings darf dies nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes erfolgen. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden in den letzten 5 Jahren an den Standorten der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 durchgeführt? 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen an den Standorten der Polizeiabschnitte 51, 52 und 53 geplant? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 939 3 Zu 6. und 7.: Nichtbauliche Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) werden nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen/Abschnitte erfasst. Im Bereich der Direktion 5 stellt sich dies für den Zeitraum von 2005 bis 2017 wie folgt dar: Jahr Betrag (€) Investitionsmaßnahme 2005 0 -- 2006 59.714 videogestütztes Geschwindigkeitsmessgerät und Radlastwaage 2007 - 2008 0 -- 2009 92.870 Lasersimulationsschießanlage 2010 0 -- 2011 12.832 Nachtsichtgerät, Restzahlung Schießanlage 2012 - 2015 0 -- 2016 140.000 Erneuerung Lasersimulationsschießanlage 2017 0 -- Hinzu kommen Investitionen für den Bereich Informations - und Kommunikationstechnik (IuK) der Polizei. Die Mittel hierfür sind zentral beim Kapitel 0553 veranschlagt . Hierzu gehören Ausgaben für behördenweite IuK-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IuK-Geräten und Zubehör, Netzwerkkomponenten etc. Die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 21. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)