Drucksache 17 / 16 941 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Sanierungsbedarf des Neuköllner Polizeiabschnitts 55 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Investitionsbedarf für welche Sanierungs - oder Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich des Gebäudes des Polizeiabschnitts 55, Standort Sonnenallee 107, 12045 Berlin? 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/am Gebäude des Polizeiabschnitts 55 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe in den letzten 10 Jahren durchgeführt? Zu 1. und 2.: Der Abschnitt 55 befindet sich am Standort Rollbergstraße 9, 12053 Berlin. Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) handelt es sich bei dem Gebäude Rollbergstraße 9 um ein vom Land angemietetes Objekt. Zum Sanierungsstau oder geplanten Gebäudesanierungsmaßnahmen liegen der BIM daher keine Informationen vor. Neubaumaßnahmen sind für den Polizeiabschnitt 55 zurzeit nicht geplant. 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für den Standort des Polizeiabschnitts 55 in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 3.: Laut Auskunft der BIM sind für das Gebäude des Abschnitts 55 derzeit keine Maßnahmen bekannt. Kleinere ungeplante Maßnahmen (im Rahmen des sogenannten kleinen Bauunterhalts) oder nutzerspezifische Maßnahmen der Polizei werden von der BIM unabhängig davon nach Bedarf durchgeführt. 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark des Polizeiabschnitts 55 wurden in den letzten 10 Jahren jeweils durchgeführt? Zu 4.: Die Verteilung aller in den letzten fünf Jahren neu beschafften Fahrzeuge auf einzelne Abschnitte ist statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche der Polizei Berlin für den Fuhrpark zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Ersatz der Einsatzfahrzeuge genutzt werden, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Fahrzeuge, die die Aussonderungskriterien erfüllen, sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. Zurzeit betrifft dies rund 29 % des Fuhrparks der Berliner Polizei. Die genannten Kriterien sind im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Planungsgrößen , d. h. das Fahrzeug gilt als abgeschrieben. Es ist dann nicht zwingend einsatzuntauglich, allerdings ist der weitere Betrieb aufgrund überproportional steigender Wartungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten bei zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit meist nicht mehr wirtschaftlich. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d. h. auch jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. In den letzten Jahren standen der Polizei Berlin für Fahrzeugbeschaffungen Investitionsmittel in Höhe von rund 8 - 9 Millionen € jährlich zur Verfügung. Repräsentativ für den gesamten Fuhrpark sind nachfolgend die am häufigsten im Fuhrpark vertretenen Segmente Einsatzwagen A (EWA ), neutraler Einsatzwagen (NEWA) und Gruppenkraftwagen (Grukw) zusammengestellt. Insgesamt wurden in den jeweiligen Jahren beauftragt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 941 2 EWA NEWA Grukw Sonstige Gesamt 2010 85 13 10 160 268 2011 85 12 144 241 2012 85 30 12 22 149 2013 85 15 6 109 215 2014 80 24 110 214 Der Direktion 5 wurden neu beschaffte Fahrzeuge wie folgt zugewiesen (ausgeliefert): Direktion 5 EWA NEWA Grukw 2014 16 5 0 2013 17 3 0 2012 15 3 0 2011 14 5 2 2010 14 14 0 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark des Polizeiabschnitts 55 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4. Es sind Investitionen für den gesamten Fuhrpark geplant, d. h. die bewilligten Haushaltsmittel werden maßgeblich für Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen aller Gliederungseinheiten der Polizei Berlin verwendet. Im Senatsbeschluss für den Doppelhaushalt 2016/17 werden für das Jahr 2016 investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von 10,3 Millionen € beziehungsweise für 2017 insgesamt 11,1 Millionen € vorgesehen. Diese Mittel reichen im Wesentlichen nur für reine Ersatzbeschaffungen . Es wird nicht zuletzt im Hinblick auf die in den Jahren 2018 und 2019 in signifikanter Größenordnung anstehende Aussonderung von Grukw angestrebt, dem Anwachsen des Investitionsstaus im Fuhrpark der Polizei Berlin effektiv entgegenzuwirken. Dies ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Allerdings darf dies nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes erfolgen. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden in den letzten 10 Jahren am Standort des Polizeiabschnitts 55 durchgeführt? 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen am Standort des Polizeiabschnitts 55 geplant? Zu 6. und 7.: Nichtbauliche Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) werden nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen/Abschnitte erfasst. Im Bereich der Direktion 5 stellt sich dies für den Zeitraum von 2005 bis 2017 wie folgt dar: Jahr Betrag (€) Investitionsmaßnahme 2005 0 -- 2006 59.714 videogestütztes Geschwindigkeitsmessgerät und Radlastwaage 2007 - 2008 0 -- 2009 92.870 Lasersimulationsschießanlage 2010 0 -- 2011 12.832 Nachtsichtgerät, Restzahlung Schießanlage 2012 - 2015 0 -- 2016 140.000 Erneuerung Lasersimulationsschießanlage 2017 0 -- Hinzu kommen Investitionen für den Bereich Informations - und Kommunikationstechnik (IuK) der Polizei. Die Mittel hierfür sind zentral beim Kapitel 0553 veranschlagt . Hierzu gehören Ausgaben für behördenweite IuK-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IuK-Geräten und Zubehör, Netzwerkkomponenten etc. Die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 21. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)