Drucksache 17 / 16 942 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2015) und Antwort Sanierungsbedarf des Neuköllner Polizeiabschnitts 56 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Investitionsbedarf für welche Sanierungs - oder Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich des Gebäudes des Polizeiabschnitts 56, Standort Sonnenallee 107, 12045 Berlin? Zu 1.: Der Abschnitt 56 befindet sich am Standort Zwickauer Damm 58, 12353 Berlin. Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) stellt sich der Sanierungs -bedarf des Polizeiabschnitts 56 wie folgt dar: Gebäude/Liegenschaft Abschnitt Summe Gebäudescan Haus 01/ 02 - Zwickauer Damm 58 56 1.524.595 Haus 03 - Zwickauer Damm 58 56 15.317 Gesamtsumme Gebäudescan gerundet 1,5 Mio. € Neubaumaßnahmen sind für den Polizeiabschnitt 56 zurzeit nicht geplant. 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/am Gebäude des Polizeiabschnitts 56 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe jeweils in den letzten 10 Jahren durchgeführt? Zu 2.: Entsprechende Daten liegen nur für die Zeit ab 2007 vor. Nach Auskunft der BIM sind für die Jahre 2007 bis 2013 keine Maßnahmen dokumentiert. Für die Zeit ab 2014 waren es die folgenden: Maßnahmebudget Summe Gebäude/ Liegenschaft durchgeführte Maßnahme 2014 2015 Haus 01-03 - Zwickauer Damm 58 Austausch Kessel, Spitzenlast - Havarie 6.693 6.693 Summe der durchgeführten Maßnahmen der letzten 8 Jahre in Euro, gerundet 7.000 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für den Standort des Polizeiabschnitts 56 in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 3.: Laut Auskunft der BIM kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Maßnahmen des geplanten Baubudgets ergeben sich aus der Priorisierung des jährlich aktualisierten Gebäudescans. Die sich daraus ergebende Maßnahmenplanung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der BIM. Im Herbst 2015 wird der Aufsichtsrat der BIM die Planung zum SILB-Baubudget für 2016 verabschieden . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 942 2 Für das vorgenannte Gebäude sind im Rahmen des vorgesehenen Baubudgets aktuell keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Sanierungen z. B. von Blitzschutzanlagen oder Grundleitungen sind hier nicht berücksichtigt. Kleinere ungeplante Maßnahmen (im Rahmen des sogenannten kleinen Bauunterhalts) werden von der BIM unabhängig davon nach Bedarf durchgeführt. 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark des Polizeiabschnitts 56 wurden in den letzten 10 Jahren jeweils durchgeführt? Zu 4.: Die Verteilung aller in den letzten fünf Jahren neu beschafften Fahrzeuge auf einzelne Abschnitte ist statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche der Polizei Berlin für den Fuhrpark zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Ersatz der Einsatzfahrzeuge genutzt werden, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Fahrzeuge, die die Aussonderungskriterien erfüllen, sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. Zurzeit betrifft dies rund 29 % des Fuhrparks der Berliner Polizei. Die genannten Kriterien sind im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Planungsgrößen , d. h. das Fahrzeug gilt als abgeschrieben. Es ist dann nicht zwingend einsatzuntauglich, allerdings ist der weitere Betrieb aufgrund überproportional steigender Wartungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten bei zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit meist nicht mehr wirtschaftlich. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d. h. auch jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. In den letzten Jahren standen der Polizei Berlin für Fahrzeugbeschaffungen Investitionsmittel in Höhe von rund 8 - 9 Millionen € jährlich zur Verfügung. Repräsentativ für den gesamten Fuhrpark sind nachfolgend die am häufigsten im Fuhrpark vertretenen Segmente Einsatzwagen A (EWA ), neutraler Einsatzwagen (NEWA) und Gruppenkraftwagen (Grukw) zusammengestellt. Insgesamt wurden in den jeweiligen Jahren beauftragt: EWA NEWA Grukw Sonstige Gesamt 2010 85 13 10 160 268 2011 85 12 144 241 2012 85 30 12 22 149 2013 85 15 6 109 215 2014 80 24 110 214 Der Direktion 5 wurden neu beschaffte Fahrzeuge wie folgt zugewiesen (ausgeliefert): Direktion 5 EWA NEWA Grukw 2014 16 5 0 2013 17 3 0 2012 15 3 0 2011 14 5 2 2010 14 14 0 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark des Polizeiabschnitts 56 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4. Es sind Investitionen für den gesamten Fuhrpark geplant, d. h. die bewilligten Haushaltsmittel werden maßgeblich für Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen aller Gliederungseinheiten der Polizei Berlin verwendet. Im Senatsbeschluss für den Doppelhaushalt 2016/17 werden für das Jahr 2016 investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von 10,3 Millionen € beziehungsweise für 2017 insgesamt 11,1 Millionen € vorgesehen. Diese Mittel reichen im Wesentlichen nur für reine Ersatzbeschaffungen . Es wird nicht zuletzt im Hinblick auf die in den Jahren 2018 und 2019 in signifikanter Größenordnung anstehende Aussonderung von Grukw angestrebt, dem Anwachsen des Investitionsstaus im Fuhrpark der Polizei Berlin effektiv entgegenzuwirken. Dies ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Allerdings darf dies nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes erfolgen. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden in den letzten 10 Jahren am Standort des Polizeiabschnitts 56 durchgeführt? 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen am Standort des Polizeiabschnitts 56 geplant? Zu 6. und 7.: Nichtbauliche Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) werden nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen/Abschnitte erfasst. Im Bereich der Direktion 5 stellt sich dies für den Zeitraum von 2005 bis 2017 wie folgt dar: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 942 3 Jahr Betrag (€) Investitionsmaßnahme 2005 0 -- 2006 59.714 videogestütztes Geschwindigkeitsmessgerät und Radlastwaage 2007 - 2008 0 -- 2009 92.870 Lasersimulationsschießanlage 2010 0 -- 2011 12.832 Nachtsichtgerät, Restzahlung Schießanlage 2012 - 2015 0 -- 2016 140.000 Erneuerung Lasersimulationsschießanlage 2017 0 -- Hinzu kommen Investitionen für den Bereich Informations - und Kommunikationstechnik (IuK) der Polizei. Die Mittel hierfür sind zentral beim Kapitel 0553 veranschlagt . Hierzu gehören Ausgaben für behördenweite IuK-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IuK-Geräten und Zubehör, Netzwerkkomponenten etc. Die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 18. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015)