Drucksache 17 / 16 953 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 28. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2015) und Antwort “Willkommensklassen” an Berliner Schulen V – Aktuelle Zahlen zum Schuljahr 2015/16 und offene Fragen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche leben zu Beginn des Schuljahres 2015/16 in vertragsgebundenen Einrichtungen für Geflüchtete (Aufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünfte, Notunterkünfte)? a) Mit welcher Erhöhung der Zahlen rechnet der Senat bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres und mit welcher bis zum Ende des Schuljahres? Zu 1 und 1.a): In der vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) übersandten Datei wird die Zahl der schulpflichtigen Kinder nicht nach der Art der Unterbringung unterschieden. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (Stand 02. September 2015) entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Eine belastbare Prognose zur Anzahl von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zum Ende des 1. Schulhalbjahres bzw. zum Ende des Schuljahres 2015/16 ist auf Grund der aktuell steigenden Zahlen an Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie anstehender Entscheidungen zu deren Verteilung bundes- bzw. europaweit nicht möglich. Eine bezirksgenaue Prognose ist darüber hinaus nicht möglich, da hier die Entscheidungen, in welchen Bezirken die Flüchtlinge (dauerhaft) untergebracht werden, ausschlaggebend sind. Eine auf bisherigen Erfahrungen beruhende Prognose geht von 7.600 Schülerinnen und Schülern zum September 2016 aus. 2 Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen besuchen zu Beginn des Schuljahres 2015/16 „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“? a) Wie viele nicht? Bitte absolut und den Anteil in Prozent darlegen. b) Warum nicht und bis wann ist mit einem Schulbesuch zu rechnen? Zu 2.: Eine Aussage zu dieser Frage ist nicht möglich, da nur ein Teil der in Anlage 1 aufgeführten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen Willkommensklassen besuchen, während der andere Teil direkt in die Regelbeschulung - insbesondere in der Schulanfangsphase - aufgenommen wird. Darüber hinaus werden in der Schulstatistik keine Angaben zum Wohnstatus der Schülerinnen und Schüler erhoben, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Grundsätzlich beginnt der Schulbesuch (entweder in einer Willkommensklasse oder einer Regelklasse) spätestens 6 Wochen nach Aufnahme in einer Unterbringungseinrichtung . 3. In welchen Schulen welcher Bezirke werden zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wie viele „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ für wie viele Kinder und Jugendliche bei wie vielen VZE eingerichtet? (Bitte pro Bezirk aufschlüsseln bzw. die Tabelle in der Schriftlichen Anfrage 17/14065 aktualisieren.) Zu 3.: Die gewünschte Übersicht ist der Anlage 2 zu entnehmen. 4. Wie häufig und an welchen Schulen welcher Bezirke werden für das Schuljahr 2015/16 „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ in Räumen eingerichtet, die ursprünglich nicht für den Zweck des Unterrichts geplant waren (z.B. Horträume, Dachböden, Keller, Nebengebäude etc ...)? 5. An welchen Schulen welcher Bezirke werden zu Beginn des Schuljahres 2015/16 noch Räume für „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ gesucht? Zu 4. und 5.: Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen werden nicht auf Dachböden oder in Kellern unterrichtet. Grundsätzlich stehen alle Räume Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 953 2 einer Schule (auch in Nebengebäuden) für die Gestaltung des Lern- und Ganztagsprozesses zur Verfügung. Bereits im Januar 2015 erfolgte eine Abstimmung mit den regionalen Schulaufsichten und den bezirklichen Schulträgern für die Planung von weiteren Standorten für Willkommensklassen. Diese Abstimmungen werden kontinuierlich weitergeführt, um auf die jeweilige aktuelle Situation (Einrichtung neuer Unterkünfte) reagieren zu können. Aktuell sind in allen Bezirken die erforderlichen Kapazitäten für die Einrichtung neuer Willkommensklassen vorhanden. 6. In welchen Schulen welcher Bezirke wird zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wie häufig die Einrichtungsfrequenz von 12 Kindern bzw. Jugendlichen pro „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse “ überschritten? 7. In welchen Schulen welcher Bezirke wird zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wie häufig die Einrichtungsfrequenz von 12 Kindern bzw. Jugendlichen pro „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse “ unterschritten? Zu 6. und 7.: In Anlage 3 befindet sich eine Übersicht über Schulen, in denen es Willkommensklassen gibt, deren Frequenzen für die Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse entweder deutlich unter bzw. deutlich über der Zumessungsfrequenz von 12 eingerichtet sind. Die angegebenen Größen beziehen sich auf den Stand 01.09.2015. Hierbei ist zu beachten, dass mit Beginn des Schuljahres noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen und somit zu geringe Frequenzen aufgefüllt bzw. ggf. auch Schülerinnen und Schüler noch in Regelklassen wechseln, so dass die Frequenzen sinken werden. Eine „Einrichtungsfrequenz“ wird den Schulen bei diesen Lerngruppen nicht vorgegeben; die tatsächliche Einrichtung und Organisation dieser Lerngruppen erfolgt in Abstimmung zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schulleitung. 8. Wie war die Verweildauer der Schüler*innen in den „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ im Schuljahr 2014/15 im Durchschnitt pro Bezirk? Zu 8.: Bisher wurden in der Schulstatistik keine Daten zur Verweildauer erhoben. 9. Wie viele Mittel hat jeder Bezirk für das Schuljahr 2015/16 erhalten, um Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ einzurichten? a) Wie hoch ist der Anteil für Lehr- und Lernmittel pro Bezirk? Zu 9. und 9.a): In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen und den Bezirken erfolgt für den durch die Einrichtung von Willkommensklassen entstehende Mehraufwand eine entsprechende Basiskorrektur. In der Anlage 4 zur Frage 9 ist die Übersicht bezüglich der zusätzlichen Anmeldung für "Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse" für die zweckgebundenen Finanzbeträge (Lehr- und Lernmittel) für das Schuljahr 2014/15 dargestellt. 10. Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Darin enthalten sind Veranstaltungen oder Ausflüge der Schule oder die Mittagsverpflegung. Dafür brauchen sie einen gültigen „berlinpass-BUT“. Mit diesem erhalten sie 70 Euro zum 1. Halbjahr und 30 Euro zum 2. Halbjahr für den persönlichen Schulbedarf. a) Wie viel geflüchtete Familien haben für wie viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2013 und 2014 sowie im 1. Halbjahr 2015 den „berlinpass-BUT“ und wie viele geflüchtete Familien haben für wie viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2013 und 2014 sowie im 1. Halbjahr 2015 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt? Wie viele jeweils nicht? b) Wie, wann und von wem erhalten geflüchtete Familien Informationen über ihre Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Zu 10.,10.a) und 10.b): Statistische Angaben über die Anzahl der beantragten berlinpässe-BuT liegen nicht vor. Die berlineinheitliche Statistik über die Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) weist für die einzelnen Rechtskreise neben der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen und der tatsächlichen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger noch die Anzahl der in Anspruch genommenen Leistungen aus. Die Angaben über die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen, der tatsächlichen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sowie die Anzahl der in Anspruch genommenen Leistungen für den Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen: Leistungsart / Anzahl Berechtigte / Leistungsempfangende nach Asylbewerberleistungsgesetz 2013 2014 I. Quartal 2015 durchschnittliche Anzahl Anspruchsberechtigte 0 – 5 Jahre 1.521 2.236 3.118 6 – 18 Jahre 1730 2.703 3.923 durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 894 1.222 1.157 durchschnittliche Anzahl Tatsächliche Leistungsempfänger 0 – 5 Jahre 13 17 9 6 – 18 Jahre 550 786 1.690 über 18 Jahre 34 42 76 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 953 3 In Anspruch genommene Leistungen Kitaausflug eintägig 59 119 38 Klassenausflug eintägig 1.075 3.582 898 Klassenfahrten mehrtägig 86 138 0 Kitafahrten mehrtägig 8 24 0 Schulbedarf 2.257 3.218 3.041 Schülerbeförderung 1.378 2.538 901 Lernförderung 257 776 210 Mittagessen Schule 7.459 25.788 9.568 Mittagessen Kita 645 1.049 407 Teilhabeleistungen 412 525 26 Summe der bewilligten Leistungen 13.636 37.757 15.089 Quote der Inanspruchnahme 18,36 % 17,11 % 25,21 % In der Regel werden die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen der regulären Vorsprache beim Landesamt für Gesundheit und Soziales über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Leistungen der Bildung und Teilhabe informiert. Familien mit Schulkindern erhalten zusätzlich ein in mehrere Sprachen übersetztes Merkblatt, mit dem die Familien die erforderlichen Informationen zum berlinpass-BuT und der Ausstellung der Pässe durch die Schulen erhalten. Darüber hinaus werden die Familien auch in den Einrichtungen selbst von den dort tätigen Sozialarbeitern sowie von den Schulen, Kindertageseinrichtungen, Familien und Stadtteilzentren über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert. Berlin, den 15. September 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2015) In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Charlottenburg-Wilmersdorf Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 B. Str. 74 9 21 30 17 25 42 9 6 15 87 2 E. 3 1 51 52 1 27 28 1 27 28 108 3 K. 3 0 10 10 0 12 12 0 4 4 26 4 R. 8 4 39 43 2 36 38 2 23 25 106 5 S. 83 1 27 28 4 27 31 2 20 22 81 15 148 163 24 127 151 14 80 94 408 In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Friedrichshain-Kreuzberg Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 A. S. 37-39 0 0 0 0 0 0 0 4 4 4 2 B. 26+26 a 8 14 22 2 10 12 1 7 8 42 3 G.39 0 3 3 0 1 1 1 4 5 9 4 S. 6-12 19 23 42 11 14 25 6 12 18 85 5 Z. 12 - 15 5 10 15 1 2 3 2 4 6 24 32 50 82 14 27 41 10 31 41 164 Zuständigkeit Gesamt Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Lichtenberg Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 B. 102 0 27 27 1 32 33 0 30 30 90 2 D. 82 16 28 44 3 11 14 3 9 12 70 3 H. 82-84 7 40 47 1 41 42 1 38 39 128 4 M.-B.-Str. 4 5 17 22 3 22 25 2 11 13 60 5 R. 125/127 2 63 65 0 51 51 1 30 31 147 6 W. Str. 19 25 29 54 26 46 72 16 26 42 168 55 204 259 34 203 237 23 144 167 663 In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Marzahn-Hellersdorf Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 B. D.163-165 4 25 29 4 21 25 0 12 12 66 2 M.-W.-Str. 78/C.-N.Str. 8 72 80 8 55 63 4 32 36 179 3 O.-R.-Str. 4-10 13 0 13 6 0 6 3 0 3 22 25 97 122 18 76 94 7 44 51 267Insgesamt: Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Mitte Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 A.-M. 82 b 0 23 23 2 24 26 3 13 16 65 2 C. 54 4 56 60 5 61 66 5 19 24 150 3 G. Str.7-9 1 8 9 0 12 12 0 14 14 35 4 G. H. Str. 5-11 0 13 13 0 1 1 0 6 6 20 5 K. 16 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 6 L. Str. 67 8 15 23 9 17 26 2 7 9 58 7 M. 56-58 1 7 8 5 9 14 2 9 11 33 8 P. 70 3 5 8 3 15 18 2 19 21 47 9 S. U. 75-77 2 28 30 3 14 17 4 13 17 64 19 155 174 27 153 180 18 103 121 475 Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Insgesamt: In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Neukölln Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 H. Str. 89 1 31 32 0 30 30 1 14 15 77 2 M. W. 9 0 5 5 0 9 9 0 9 9 23 1 36 37 0 39 39 1 23 24 100 In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Pankow Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 B. 2-8 2 51 53 4 28 32 5 25 30 115 2 F. S. 151-154 6 10 16 8 12 20 11 6 17 53 3 G. 29-33 3 45 48 9 42 51 2 34 36 135 4 M. 33-34 6 40 46 2 28 30 1 9 10 86 5 R. 87-88 6 31 37 3 28 31 1 28 29 97 6 S. Str. 139 c 6 48 54 1 44 45 0 12 12 111 7 S. Str. 56 9 36 45 5 29 34 4 15 19 98 38 261 299 32 211 243 24 129 153 695Insgesamt: Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Reinickendorf Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 A. B./K. 25 0 6 6 0 6 6 0 2 2 14 2 A. C. d. G. 33/R. R. 1 23 24 0 26 26 0 19 19 69 3 E. 124 7 31 38 3 25 28 3 14 17 83 4 O. Str. 285 Haus 25 21 78 99 16 80 96 9 52 61 256 5 O. Str. 285 Haus 2 1 50 51 0 26 26 0 15 15 92 6 O. Str. 285 Haus 6 2 18 20 0 25 25 0 17 17 62 7 S. 24 5 35 40 1 32 33 2 15 17 90 37 241 278 20 220 240 14 134 148 666Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Spandau Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 A. 71,71a,71b 5 14 19 0 42 42 1 31 32 93 2 M. 101 a 0 35 35 0 29 29 0 53 53 117 4 R. 22 0 44 44 0 50 50 0 39 39 133 5 S. K. Str. 0 6 6 0 16 16 0 7 7 29 6 S. Str. 79 0 13 13 3 7 10 3 3 6 29 7 W. 27 0 71 71 2 72 74 4 48 52 197 5 183 188 5 216 221 8 181 189 598 In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Steglitz-Zehlendorf Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 A. G. W. 74 A 0 3 3 0 5 5 0 6 6 14 2 G. 307 2 28 30 0 21 21 0 8 8 59 3 K. 119 0 8 8 0 9 9 0 14 14 31 2 39 41 0 35 35 0 28 28 104Insgesamt: Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Tempelhof-Schöneberg Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 C. 32 0 50 50 0 29 29 0 25 25 104 2 K. D. 74 3 29 32 4 21 25 1 22 23 80 3 M. A. 66-80 63 29 92 93 30 123 62 33 95 310 4 T. 71 - 83, Haus 1 6 0 6 3 2 5 0 1 1 12 102 140 242 117 110 227 72 102 174 643Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt In Einrichtungen untergebrachte Flüchtlingskinder unterteilt nach Zuständigkeit 2. September 2015 Treptow-Köpenick Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo Bezirk LAGeSo 1 A. - R. - Str. 19-21 8 24 32 5 12 17 4 12 16 65 2 K L. 280 0 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 R. 76 10 36 46 10 24 34 2 17 19 99 4 R. Str. 18 0 16 16 0 25 25 0 19 19 60 5 S.-A.-Str. 89-91 4 32 36 2 32 34 5 7 12 82 6 W. 56-58 0 31 31 0 21 21 0 9 9 61 34 139 173 23 114 137 14 67 81 391Insgesamt: Nr. Einrichtung/Strasse nichtschulpflichtig (bis 5 Jahre) grundschulpflichtig (6 - 12 Jahre) oberschulpflichtig (13 - 18 Jahre) Insgesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Zuständigkeit Gesamt Anlage 2 Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Bezirk und Schulart Stand: 01.09.2015 Schul-Art (Alle) Schul-Nr. (Alle) Schülerinnen und Schüler ingesamt Klassen Zumessung in Vollzeiteinheit 01 Mitte 507 60 65,2 02 Friedrichshain-Kreuzberg 186 18 20,1 03 Pankow 443 37 40,2 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 374 40 43,8 05 Spandau 369 33 35,9 06 Steglitz-Zehlendorf 260 22 24,3 07 Tempelhof-Schöneberg 390 45 48,7 08 Neukölln 471 43 46,1 09 Treptow-Köpenick 223 22 23,5 10 Marzahn-Hellersdorf 268 27 30,1 11 Lichtenberg 490 53 57,6 12 Reinickendorf 608 49 52,4 13 berufliche und zentralverwaltete Schulen 316 29 34,5 Gesamtergebnis 4.905 478 522,5 Schul-Art Grundschulen Schul-Nr. (Alle) Schülerinnen und Schüler ingesamt Klassen Zumessung in Vollzeiteinheit 01 Mitte 289 30 30,0 02 Friedrichshain-Kreuzberg 82 7 7,0 03 Pankow 248 20 20,0 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 188 20 20,0 05 Spandau 197 18 18,0 06 Steglitz-Zehlendorf 116 10 10,0 07 Tempelhof-Schöneberg 216 25 25,0 08 Neukölln 279 26 26,0 09 Treptow-Köpenick 139 14 14,0 10 Marzahn-Hellersdorf 127 11 11,0 11 Lichtenberg 230 29 29,3 12 Reinickendorf 363 31 31,0 Gesamtergebnis 2.474 241 241,3 Bezirk Bezirk Anlage 2 Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Bezirk und Schulart Stand: 01.09.2015 Schul-Art Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien Schul-Nr. (Alle) Schülerinnen und Schüler ingesamt Klassen Zumessung in Vollzeiteinheit 01 Mitte 218 30 35,2 02 Friedrichshain-Kreuzberg 104 11 13,1 03 Pankow 195 17 20,2 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 186 20 23,8 05 Spandau 172 15 17,9 06 Steglitz-Zehlendorf 144 12 14,3 07 Tempelhof-Schöneberg 174 20 23,7 08 Neukölln 192 17 20,1 09 Treptow-Köpenick 84 8 9,5 10 Marzahn-Hellersdorf 141 16 19,1 11 Lichtenberg 260 24 28,2 12 Reinickendorf 245 18 21,4 Gesamtergebnis 2.115 208 246,6 Schul-Art Berufliche Schulen Schul-Nr. (Alle) Schülerinnen und Schüler ingesamt Klassen Zumessung in Vollzeiteinheit 13 berufliche und zentralverwaltete Schulen 316 29 34,5 Gesamtergebnis 316 29 34,5 Bezirk Bezirk S17-16953 S1716053-Anlage 1 S1716053-Anlage 2 S1716953-Anlage 3 S1716953-Anlage 4