Drucksache 17 / 16 960 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. September 2015) und Antwort Kleingartenanlage Oeynhausen: Prüfen bis der Bagger kommt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand des bezirklichen Baugenehmigungsverfahrens auf der Kleingartenfläche Oeynhausen? Zu 1.: Der Bauantrag ist am 6. August 2015 beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin eingegangen . Es wird ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) durchgeführt. Sobald die Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau vorliegt, beginnt die Monatsfrist nach § 70 Abs. 3 BauO Bln, innerhalb deren über den Bauantrag zu entscheiden ist. Da seitens des Antragsstellers noch Unterlagen beigebracht werden müssen, wurde die Stellungnahmefrist nach § 70 Abs. 2 BauO Bln für den Fachbereich Tiefbau unterbrochen, sodass noch kein Datum für diese Stellungnahme genannt werden kann. 2. Wie ist der Stand des Bezirksaufsichtsverfahrens zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf vom 8.7.2014 über die Rechtsverordnung zur unverzüglichen Festsetzung einer Veränderungssperre für die Kolonie Oeynhausen, der vom Bezirksamt am 15.7.2014 beanstandet wurde? Seit wann liegt der Vorgang SenInnSport zur Prüfung vor? Wann wurde die Stellungnahme von SenStadtUm übermittelt? Welche Punkte sind aktuell noch zu klären? Wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Zu 2.: In dem Beanstandungsverfahren sind sehr komplexe juristische Fragen zu klären, die einer vertieften rechtlichen Prüfung unter Einbeziehung der fachlich betroffenen Senatsverwaltungen bedürfen. Der Vorgang liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport seit dem 11. August 2014 vor. Am 16. Januar 2015 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Stellungnahme übermittelt. Über klärungsbedürftige Punkte eines noch nicht abgeschlossenen Prüfverfahrens kann keine Auskunft gegeben werden. Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Berlin, den 21. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2015)