Drucksache 17 / 16 962 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2015) und Antwort Zukunft für das ICC (I): Urheberrecht und Denkmalschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass es sich beim ICC um ein Baukunstwerk handelt, das aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt und das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung ist oder sich vom durchschnittlichen Architektenschaffen abhebt? Antwort zu 1.: Der Senat teilt die Auffassung, dass es sich beim Internationalen Congress Centrum Berlin (ICC) um ein Baukunstwerk handelt, das aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt, das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung ist und sich vom durchschnittlichen Architektenschaffen abhebt. Frage 2: Welche Urheberrechte für Architektur, Innenraumgestaltung , Einbauten und Kunst bzw. Kunst am Bau existieren dementsprechend für das ICC und wie sind Senat und Messe Berlin GmbH bisher damit umgegangen ? Antwort zu 2.: Die Urheberrechte für Architektur und Innenraumgestaltung bestehen. Bisheriger Umgang: Die Messe Berlin hat nach eigenen Angaben, soweit gesetzlich erforderlich, bei Um- und Einbauten im ICC grundsätzlich versucht, Einvernehmen mit den Urhebern herzustellen. Frage 3: Wie werden die Urheberrechte in der weiteren Planung berücksichtigt, insbesondere das Entstellungsverbot , bei dem der Urheber/die Urheberin zwar gewisse Änderungen seines/ihres Werkes dulden muss, aber nicht eine Abwertung des Werks? Antwort zu 3.: Derzeit werden in einer Konzeptstudie zukünftige Nutzungsmöglichkeiten untersucht, unter anderem eine Kombination von ca. 10.000 qm für Kongressnutzung und weitere Flächen für andere Nutzungen durch Dritte. Eine Entstellung des Werkes ist dabei ausgeschlossen . Frage 4: Wann gedenkt der Senat die am ICC beteiligten Architekt/innen und Künstler/innen einzubinden und sie für weitere Planungsschritte um Einwilligung zu bitten sowie mit ihnen die erforderliche Interessenabwägung zwischen den zu schützenden Interessen des Urhebers/der Urheberin (Bestands- und Integritätsinteresse) und den Interessen des Eigentümers (Veränderungsinteresse) vorzunehmen ? Antwort zu 4.: Die Einbindung des bzw. der Urheber erfolgt dann, wenn dies erforderlich und rechtlich geboten ist. Frage 5: Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden, um die Empfehlung des Landesdenkmalrates , das ICC unter Denkmalschutz zu stellen, umzusetzen und in welchen Zeiträumen ist das zu erwarten? Antwort zu 5.: Das Landesdenkmalamt bereitet in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Eintragung in die Berliner Denkmalliste vor. Eine parallele Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wird in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 30. Juni 2015 zur Nachnutzung des ICC vorgenommen. Berlin, den 25. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2015)