Drucksache 17 / 16 966 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2015) und Antwort Kooperation mit anerkannten Naturschutzverbänden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann und in welcher Höhe erhält der NABU Berlin finanzielle Zuwendungen vom Land Berlin ? Antwort zu 1: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Berlin e.V. erhält keine Zuwendungen gemäß der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin, sondern einen Aufwandsersatz seit 2013 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 2: Was beinhaltet der „umfangreiche Kooperationsvertrag ” mit dem NABU Berlin, der ihm vom Senat im Kalenderjahr 2013 angeboten wurde? [siehe Kleine Anfrage des Abgeordnete Alexander J. Herrmann Drucksache 17/11377 „Wildtierschutz III – Wildtiere am Telefon ”] Antwort zu 2: Gegenstand der Kooperationsvereinbarung mit dem NABU Berlin e. V. ist die Bürgerberatung und Koordination zu hilfsbedürftigen Wildtieren im Land Berlin. Damit wird der NABU zur zentralen Beratungsund Koordinationsstelle für hilfsbedürftige Wildtiere im Land Berlin auf Grundlage des § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der NABU Berlin e. V. erbringt folgende Leistungen: 1. Telefonberatung 2. Koordination der Weiterleitung von verletzten Tieren . 3. Ansprechpartner/Berater für die Behörden des Landes Berlin. Frage 3: Erhalten außer dem NABU Berlin e .V. auch andere Naturschutzorganisationen /-verbände Zuwendungen vom Senat? Falls ja, welcher Art sind diese Zuwendungen (z.B. Geld- und/oder Sachleistungen)? Antwort zu 3: Außer dem NABU Berlin e. V. erhalten die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft e. V. und die Naturschutzstation Ökowerk e.V. eine institutionelle Förderung gemäß der §§ 23, 44 der LHO Berlin zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Höhe von aktuell jährlich 52.500,00 Euro bzw. 195.500,00 Euro als Geldleistung. Frage 4: Welche Zuwendungen hat der NABU Berlin und andere Naturschutzorganisationen /-verbände in den letzten 10 Jahren erhalten und wofür? Bitte nach Positionen und Jahr für jede einzelne Naturschutzorganisation aufschlüsseln. Antwort zu 4: Zu den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geförderten anerkannten Berliner Naturschutzvereinigungen gehören: Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V., die folgende institutionelle Förderung gemäß der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin erhalten hat: 2006: 49.687 2007: 48.687 2008: 49.687 2009: 49.687 2010: 49.687 2011: 49.687 2012: 49.687 2013: 54.687 2014: 58.300 2015: 52.500 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 966 2 Die Grüne Liga Berlin e. V., die folgende Projektförderungen gemäß der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin erhalten hat: 2006: 10.000 2007: 14:000 2008: 22.958 2009: 22.960 2010: 30.766 2011: 35.710 2012: 39.878 2013: 59.377 2014: 42.544 2015: 55.384 Das Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V., das folgende institutionelle Förderung gemäß der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin erhalten hat: 2006: 185.701 2007: 185.701 2008: 185.701 2009: 185.701 2010: 185.701 2011: 185.701 2012: 185.701 2013: 210.701 2014: 206.500 2015: 195.500 (alle Angaben in Euro). Die Zuwendungsunterlagen können aufgrund des Umfangs (Seitenzahl im 4-stelligen Bereich) nicht beigelegt werden. Nach vorheriger Terminabsprache können sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesehen werden. Frage 5: Gibt es Pläne, ob der NABU Berlin oder andere Naturschutzorganisationen /-verbände auch in den nächsten 15 Jahren Zuwendungen erhalten sollen? Wenn ja, in welcher geplanten Höhe und für welche Zwecke? Frage 9: Sind für die nächsten 15 Jahre weitere Unterstützung der Naturschutzorganisationen /-verbände geplant ? Wenn ja, für welche in welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren und Beträgen. Antwort zu 5 und 9: Es ist beabsichtigt, auch weiterhin Naturschutzverbände zu fördern. Die Höhe der jeweiligen Förderung hängt von den Beschlüssen über künftige Haushaltsgesetze, politischen Zielsetzungen und den Bedarfen ab. Frage 6: Auf welcher Vertragsgrundlage beruhen diese Zuwendungen? Bitte deren Inhalte durch Kopie der Vereinbarungen / Verträge bzw. deren genauen Wortlaut für den NABU Berlin und andere Naturschutzorganisationen /-verbände offenlegen. Frage 7: Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen diese Vereinbarungen / Verträge mit dem NABU Berlin und den anderen Naturschutzorganisationen /-verbänden? Bitte genaue Angabe der Gesetze und Paragraphen. Antwort zu 6 und 7: Siehe Antwort zu 4. Der Aufwandersatz für den NABU Berlin e. V. beruht auf einer Kooperationsvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Zuwendung an die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft e. V. und das Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e. V. dienen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und beruhen auf den §§ 23 und 44 der LHO Berlin. Mit der Zuwendung an die Grüne Liga Berlin e. V. wurde 2006/07 die Umweltbibliothek und das Umwelttelefon und ab 2008 das Projekt „Freiflächen und Hofgestaltung für generationenübergreifendes Wohnen“ gefördert . Die Förderungen beruhen auf §§ 23 und 44 der LHO Berlin. Frage 8: Bekommen außer dem NABU Berlin e. V. auch andere Naturschutzorganisationen /-verbände wie z.B. BUND, Grüne Liga einschließlich Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz [BLN], Landesverband der Gartenfreunde und Kleintierklinik Düppel finanzielle Zuwendungen? Wenn ja, welche Organisationen / Verbände erhalten noch Zuwendungen in welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren und Beträgen für die letzten 10 Jahre. Antwort zu 8: Siehe Antwort zu 4. Der Landesverband der Gartenfreunde e.V. und die Kleintierklinik Düppel erhalten zzt. keine Zuwendungen gemäß der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt . Berlin, den 22. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2015)