Drucksache 17 / 16 967 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2015) und Antwort Stadttauben und Taubenschläge in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sieht der Senat es als sinnvoll an, die Taubenzählung von 2009/2010 im gesamten Stadtgebiet wiederholen zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Die Zählung wurde nach Kenntnis des Senats vom Naturschutzbund (NABU) und der Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft (BOA) vor dem Hintergrund populationsdynamischer und biologischer Fragestellungen durchgeführt. Zu beurteilen, ob diese unabhängigen Organisationen die Zählung unter den damaligen Fragestellungen (wegen der Vergleichbarkeit der Daten) wiederholen lassen wollen, liegt nicht im Ermessen des Senats. 2. Die Schwerpunkte der Taubenpopulation liegen zum Teil bezirksübergreifend auf Bahnhöfen der S-Bahn Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG. Wie kann der Senat die Bezirke hier bei einer ebenso übergreifenden Lösung unterstützen? Zu 2.: Grundsätzlich sieht der Senat in erster Linie die Eigentümer bzw. Betreiber in der Verantwortung. Zu den bewährten Maßnahmen gehören zum Beispiel regelmäßige Reinigungsmaßnahmen, um das Futterangebot zu verknappen, die tierschutzgerechte Vergrämung der Tauben oder die Verhinderung des Nistens mittels baulicher Maßnahmen. Die Eigentümer und Betreiber entscheiden eigenverantwortlich, wie sie unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften der Taubenpopulation und ihren Begleiterscheinungen auf ihren Grundstücken begegnen . Eine rechtliche und praktische Basis für eine übergreifende Lösung durch Eingreifen des Senats lässt sich daher nicht erkennen. 3. Wie bewertet der Senat die jeweiligen bezirklichen Erfahrungen mit den mittlerweile zehn eingerichteten betreuten Taubenschlägen in Berlin, vor allem in Bezug auf die Betreuungsmodelle mit Empfängern von Jobcentermaßnahmen und Ehrenamtlichen? Zu 3.: Darüber liegen dem Senat keine ausreichenden Informationen vor. Die Einrichtung und Betreuung von Taubenschlägen zur Bestandsregulierung der Tauben ist aus tierschutzrechtlicher Sicht zielführend. 4. Wie erklärt der Senat die Einrichtung von jeweils nur einem betreuten Taubenschlag an den Standorten Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Kreuzberg, Wedding, die Einrichtung von fünf betreuten Taubenschlägen im Bezirk Reinickendorf sowie das Fehlen betreuter Taubenschläge in den restlichen Bezirken? Zu 4.: Die Einrichtung von betreuten Taubenschlägen fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats. Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke aufgrund ihrer Kenntnis der örtlichen Begebenheiten, unter Beachtung ihrer Zuständigkeit und im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erforderliche, wirksame und angemessene Maßnahmen ergreifen. 5. In welcher Form werden die Einrichtung und die Betreuung von Taubenschlägen durch den Senat bei den Bezirken unterstützt bzw. gefördert (finanziell, personell etc.)? Zu 5.: Die für den Tierschutz zuständige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz beurteilt die Einrichtung von Taubenschlägen zur Bestandsregulierung für tierschutzrechtlich zulässig und befürwortet sie. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 967 2 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Einrichtung einer ausreichenden Zahl betreuter Taubenschläge in der Stadt dauerhaft zu fördern? Zu 6.: Der Senat geht davon aus, dass die Betreiber der o. g. Bahnhöfe, betroffene Immobilienbesitzer oder ggf. die Berliner Bezirke, in eigener Verantwortung und ggf. Zuständigkeit Maßnahmen zur Regulierung der Taubenpopulation dort durchführen, wo sie es für erforderlich halten. Eine dauerhafte Förderung seitens des Senats ist hier nicht geplant. Berlin, den 25. September 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2015)