Drucksache 17 / 16 971 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2015) und Antwort Neue Ausschreibung, altes Pech? - Zur Zukunft der Bauakademie Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie bildet die Grundlage für die nachfolgende Beantwortung der Schriftlichen Anfrage. 1. Wann wird der Portfolioausschuss des Liegenschaftsfonds über den Verkauf des Grundstücks der Bauakademie entscheiden? 2. Welchen Zeitplan verfolgt der Liegenschaftsfonds für den Verkauf des Grundstücks der Bauakademie? 3. Von welchen Kosten des Wiederaufbaus der Bauakademie geht der Liegenschaftsfonds bisher in seiner konzeptbezogenen Ausschreibung aus? 4. Welche Änderungen in der Ausschreibung werden im Vergleich zu den vorherigen (gescheiterten) Ausschreibungen vorgenommen? 5. Warum vergibt Berlin das Land nicht in Erbbaupacht bspw. an einen Förderverein? Zu 1.-5.: Der Senat stimmt gegenwärtig die Einzelheiten zum weiteren Verfahren einer Vermarktung dieser Liegenschaft ab. Die Zeitachse und etwaige Kosten sind noch nicht abschließend festgelegt bzw. ermittelt worden. Die Erstellung der Ausschreibung für ein mögliches Konzeptverfahren hat noch nicht begonnen. Die Änderungen im Vergleich zu den vorherigen Ausschreibungen werden erst im Laufe des Ausschreibungsverfahrens geklärt. Daher kann derzeit auch noch keine konkrete Aussage zur künftigen Nutzung getroffen werden. Eine Clusterung des Grundstücks ist bereits durch die Befassung des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds erfolgt. Das Votum des Steuerungsausschusses lässt auch die Vergabe des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts zu. 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Finanzierung des Projekts aus staatlichen Mitteln (Landes- bzw. Bundesförderungen) zu unterstützen? Zu 6.: Gemäß der Mitteilung des Senats an das Abgeordnetenhaus vom 08.10.2002 (Drs. 15/896) wird das Land Berlin den Wiederaufbau der Schinkelschen Bauakademie ausschließlich mit der Einbringung des Grundstücks unterstützen . Weitere finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt sollen nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Beteiligung des Bundes ist bisher nicht abzusehen. 7. Bestehen Überlegungen landeseigene Nutzungen in den zukünftigen Bau unterzubringen und wenn ja, welche? Zu 7.: Siehe Antwort zu 1.-5. 8. Mit welchen weiteren möglichen öffentlichen bzw. staatlichen Nutzern, die auch an der Finanzierung des Wiederaufbaus beteiligt werden könnten, wurde bisher Kontakt aufgenommen? Zu 8.: Die konkreten Nutzungsmöglichkeiten werden erst im Rahmen des weiteren Verfahrens festgelegt. Der Verein Internationale Bauakademie Berlin e. V. ist auf der Grundlage der unter Punkt 6 genannten Mitteilung an das Abgeordnetenhaus damit betraut, ein mögliches Nutzungskonzept zu erarbeiten und Kontakt zu potentiellen Nutzern aufzunehmen. Berlin, den 22. September 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2015)