Drucksache 17 / 16 976 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 09. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2015) und Antwort Jugendherberge am Ostkreuz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Mit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (17/14790) hat der Senat die entgeltfreie Überlassung des landeseigenen Grundstücks an der Marktstraße 9-12 in 10317 Berlin-Lichtenberg an die ,Jugendherberge Ostkreuz gGmbH' damit gerechtfertigt, dass der Verein 'Deutsches Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V.' (DJH) ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sei und „als solcher in seinem Vereinszweck ausschließlich gemeinnützige Ziele“ verfolgt. Wie sieht der Senat diese Begründung vor dem Hintergrund, dass die Jugendherberge nicht nur von Jugendlichen, Erwachsenen und Familien genutzt wird, sondern die Zimmer auch frei auf dem Markt angeboten werden sollen und so z.B. auch von Geschäftsreisenden aus Deutschland und der Welt genutzt werden können? b) Wie rechtfertigt der Senat die gewährten Mittel aus dem Berliner Haushalt, obwohl das Projekt unbestreitbar keinen Bezug zu Berliner Jugendlichen aufweist? c) Wie hoch wäre eine markt- und ortsübliche jährliche Einnahme bei Vermietung der Liegenschaft Marktstr. 9-12? Wie hoch wäre die Einnahme über den gesamten Zeitraum von 30 Jahre? 2. a) Wie hoch ist die vertraglich vereinbarte Instandhaltungspflicht der Liegenschaft durch die Ostkreuz gGmbH? b) Laut Morgenpost vom 9.9.15 sollen die Investitionen der gGmbH Ostkreuz in den Umbau der Liegenschaft rund 10 Millionen Euro betragen. Wird diese Investition auf die Instandhaltungspflicht angerechnet? Wenn ja, wie begründet der Senat, dass eine einmalige Umbaumaßnahme dauerhafte Instandhaltung ersetzt? c) Wie hoch schätzt der Senat das Risiko für das Land Berlin ein, an möglichen Instandhaltungskosten beteiligt zu werden bzw. nach Ablauf der 30 Jahre eine Immobilie mit unterlassener Instandhaltung vorzufinden? Zu 1. und 2.: Die Angebote des Deutsche Jugendherbergswerk – DJH – (als bewährter Träger der freien Jugendhilfe ) dienen dem regional übergreifenden und internationalen Austausch sowie der Verständigung über soziale Herkunftsgrenzen hinweg. Dies gilt insbesondere auch für die hier in Rede stehende Jugendherberge Ostkreuz , die ein hervorgehobener Ort der internationalen Begegnung werden wird. Berlin gewinnt durch die Besuche von jugendlichen Reisenden. Die Angebote des Deutschen Jugendherbergswerks fügen sich so passgenau in die Aufgaben der §§ 11 und 12 SGB VIII ein. Insofern bietet der überregionale Ansatz des DJH Berliner Landeskindern die Möglichkeit zu internationalem Austausch. Hierin liegt der Wert des Projektes für Berlin. Jugendherbergen unterstützen, dass für Kinder, Jugendliche , Familien, Schulen, Organisationen, Orte der (internationalen) Begegnung, des Austauschs, der Bildungsförderung stattfinden können. Die Jugendherberge am Ostkreuz steht darüber hinaus mit ihrem Seminarhaus insbesondere Berliner Gruppen und Institutionen zur Verfügung Verbindlicher Bestandteil des Vertrages mit dem Träger ist die Umsetzung eines konkret formulierten pädagogischen Konzeptes. Jede Variante bedarf der Zustimmung des Landes. In diesem Zusammenhang ist auf die nachhaltige Kooperation des Trägers mit dem Theater Strahl am Standort Ostkreuz hinzuweisen. Die Konzentration und Vermarktung des Hauses richtet sich an die Zielgruppen Familien, Kinder, Jugendliche, Vereine, Organisationen und internationale Gäste. Geschäftsreisende sind keine Zielgruppe Berlin hat dem freien Träger langfristig eine Liegenschaft zur Nutzung in Umsetzung des § 47 Abs. Kinderund Jugendhilfegesetz (AG KJHG) überlassen. Dabei ist keine Verbindlichkeit oder eine dingliche Sicherung zu Lasten der Landes Berlin erfolgt. Vielmehr haben die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 976 2 nachgenannten beteiligten Verbände die Finanzierung des Projekts einschließlich erforderlicher Sicherungen übernommen . Darüber hinaus erfolgt keine Förderung. Der Vertrag ist für Berlin auch unter wirtschaftlicher Betrachtung gerechtfertigt. Der Träger übernimmt alle in Frage kommenden Lasten in der Form, als wenn er selbst Eigentümer wäre. Er hat sich zum Ausbau und zur Instandhaltung verpflichtet (einschließlich Dach und Fach). Darüber setzt er Investitionen von mindestens 9,4 Millionen Euro ein. Diese Summe wird auf die – darüber hinaus - im Vertrag vorgegebene Instandhaltungspauschale angerechnet , da während der ersten Phase die Umbau- und Herstellungsarbeiten und reine Instandhaltung in weiten Bereichen nicht trennbar sind. Diese Instandhaltungspauschale greift nach Abschluss der Investitionen bzw. Bauarbeiten und ist darüber hinaus nur eine Mindestpauschale , d.h. bei Bedarf muss der Träger höhere Beträge aufbringen und ggf. nachweisen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten und der Instandhaltungsmaßnahmen sind vertraglich gesichert In der Gesamtschau erhält Berlin somit als Eigentümer eine moderne Einrichtung der Begegnung, ohne besondere Lasten oder Verpflichtungen, die über die Überlassung des Grundstücks hinausgehen. Bezogen auf die Frage zu 1c wird auf das laufende Klageverfahren verwiesen, in dem dieser Sachverhalt einer Bewertung unterzogen wird. Einem Ergebnis kann hier nicht vorgegriffen werden. 3. a) Der Betrieb der Jugendherberge Ostkreuz wird durch die Trägergesellschaft, Jugendherberge Ostkreuz gGmbH' unter Beteiligung mehrerer Landesverbände geführt. Welche Landesverbände sind beteiligt? b) Wie wird sichergestellt, dass mögliche Einnahmen und Gewinne nicht zur Querfinanzierung anderer, nicht im Land Berlin befindlicher, Standorte verwendet und damit zweckentfremdet werden? c) Sollte eine Querfinanzierung anderer Landesverbände möglich sein, wie ist diese mit der Landeshaushaltsordnung und der Pflicht, Berliner Mittel für Berliner Haushaltszwecke und nur für diese auszugeben, vereinbar ? Zu 3.: An der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gGmbH sind beteiligt: Der DJH Hauptverband und die Landesverbände, Berlin-Brandenburg, Thüringen, Sachsen , Sachsen-Anhalt, Rheinland, Nordmark, RheinlandPfalz . Baden Württemberg. Der Träger der Jugendherberge Ostkreuz ist gemeinnützig , sodass erwirtschaftete Erträge dem Gemeinnützigkeitszweck zu Gute kommen und die Erträge in das Haus investiert werden um während des Pachtzeitraums das Gebäude zu unterhalten, den Gästen einen zeitgemäßen Standard zu bieten und die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit Berlin zu erfüllen. 4. a) Im Hauptausschuss wurde am 13.11.2002 eine Vorlage (rote Nummer 0983) über den Verkauf der Liegenschaften am Ostkreuz zur Kenntnis genommen. Darin wurde mitgeteilt, dass die Liegenschaft am Ostkreuz zur Gegenfinanzierung des Ausbaus des 'Campus Schöneweide ' für den Umzug der HTW diene. Warum wurde die Liegenschaft anderweitig verwendet, ohne den Hauptausschuss über den Vorgang zu informieren oder eine Beschlussfassung über eine entgeltfreie Überlassung herbeizuführen ? b) Wie ist die Nichtbeteiligung des Abgeordnetenhauses mit der geltenden Gesetzeslage vereinbar? Zu 4.: Verträge, wie der in Rede stehende, bedürfen nicht der Vorlage an das Abgeordnetenhaus. Mit diesen jugendpolitischen Entscheidungen des Senats konnte das Eigentum an einem Grundstück erhalten bleiben und einer nachhaltig gesicherten Zweckbestimmung im Sinne des SGB VIII zugeführt werden. 5. a) Wie stellt sich die Entwicklung der Schüler *innenzahl in der Region rund um das Ostkreuz in den letzten 5 Jahren dar und wie ist die Prognose für die nächsten Jahre? (Bitte einzeln nach Jahren und nach Grund- und Oberschulen aufschlüsseln) Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erstellt grundsätzlich keine kleinteiligen Prognosen zur Entwicklung von Schülerzahlen. Mit den jährlichen Modellrechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen erfolgt eine Darstellung der zu erwartenden Schülerzahlen nach Schularten für Berlin insgesamt und nach Bezirken. Abweichend von dieser Regel erfolgten - im Zusammenhang mit der Thematik „Wachsende Stadt“ - regionalisierte Betrachtungen, jedoch „nur“ für die zu erwartende Anzahl an Grundschülern in den durch die Bezirke festgelegten Schulplanungsregionen. Der Verkehrsknotenpunkt „Ostkreuz“ tangiert die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Lichtenberg. Mit diesen Bezirken wurden für die an das Ostkreuz angrenzenden Schulplanungsregionen nachfolgende Einschätzungen zur Bedarfsentwicklung im Grundschulbereich abgestimmt. In diese flossen die zu erwartenden Schülerzahlen anhand des Melderegisters sowie aus den Wohnbaupotentialen ein. Die Übersichten lassen erkennen, dass in der Vergangenheit eine Überkapazität an Schulraumkapazität im Grundschulbereich bestand, jedoch künftig zusätzliche Schülerplätze in Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg zu schaffen sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 976 3 Friedrichshain-Kreuzberg: Karl-Marx-Allee Süd (Schulplanungsregion 7) 2017/18 Freie Kapazitäten 73 Plätze 2020/21 Freie Kapazitäten 27 Plätze + 2020 Wohnungsbau 248 Plätze + 2030 Wohnungsbau 65 Plätze Fehlbedarf bis 2020: 365 Plätze (2,5 Züge) Fehlbedarf bis 2030: 430 Plätze (3,0 Züge) Treptow-Köpenick: Alt-Treptow (Schulplanungsregion 1) 2017/18: Freie Kapazitäten: 289 Plätze 2020/21: Freie Kapazitäten: 192 Plätze + 2020 Wohnungsbau: 146 Plätze + 2030 Wohnungsbau: 28 Plätze Freie Kapazitäten bis 2020: 46 Plätze (0,3 Züge) Freie Kapazitäten bis 2030: 18 Plätze (0,1 Züge) Lichtenberg: Lichtenberg Mitte (Schulplanungsregion 4) 2017/18: Freie Kapazitäten: 307 Plätze 2020/21: Fehlbedarf: 229 Plätze + 2020 Wohnungsbau: 293 Plätze + 2030 Wohnungsbau: 11 Plätze Fehlbedarf bis 2020: 522 Plätze (3,6 Züge) Fehlbedarf bis 2030: 533 Plätze (3,7 Züge) Die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I ist in der beigefügten Anlage (SenBJW -I C 1- Tabelle 4 „Entwicklung der Schülerzahlen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien“) dargestellt. Für alle drei Bezirke werden erhebliche Steigerungen der Schülerzahlen erwartet. Berlin, den 25. September 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2015) S17-16976 S1716976-Anlage