Drucksache 17 / 16 980 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 11. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2015) und Antwort Stromausfall auf der Südbahn des BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Wie kam es zu dem Stromausfall auf der südlichen Start- und Landebahn des BER am 29.Juni 2015? Steht dieser Stromausfall mit dem Unfall bei Kabelarbeiten auf der Baustelle des Terminals in Zusammenhang? Antwort zu Frage 1: Entgegen den Aussagen in den Printmedien gab es keinen Stromausfall auf der südlichen Start- und Landebahn am 29.06.2015. Es kam am 29.06.2015 zu einem Arbeitsunfall bei Bauarbeiten im Terminal (Lichtbogenüberschlag). Infolgedessen kam es zu Stromausfällen auch außerhalb des Terminals; die ausgefallenen Systeme gehörten nicht zur Südbahn, sondern zur Baustelle. Frage 2: Welche Anlagen waren von diesem Stromausfall , wie lange betroffen? Haben diese Anlagen Auswirkungen auf den Flugbetrieb? Antwort zu Frage 2: Es waren Teile der Hindernisbefeuerung der Baustelle, Teile der Vorfeldbeleuchtung und die MLAT-Sensorik (Übermittlung von Flugzeugpositionen ) betroffen. Diese Systeme betreffen nicht die Südbahn des BER. Ein sicherer Flugbetrieb ist ohne diese Systeme jederzeit gewährleistet. Frage 3: Bestand in dieser Situation ein Sicherheitsrisiko beim Flugbetrieb oder auf der Baustelle? Antwort zu Frage 3: Nein. Frage 4: Hätte der Flugbetrieb mit dieser konkreten Situation bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingestellt werden müssen? Antwort zu Frage 4: Nein. Frage 5: Beziehen diese Anlagen ihren Strom über Schnittstellen zum Fluggastterminal oder werden diese Anlagen unabhängig vom Fluggastterminal versorgt? Wie war dies am 29. Juni 2015 der Fall? Antwort zu Frage 5: Die o.a. Anlagen (Hindernisbefeuerung , Teile der Vorfeldbeleuchtung und die MLATSensorik ) beziehen ihren Strom aus dem Terminal. Die Anlagen der südlichen Start- und Landebahn werden nicht aus dem Terminal mit Strom versorgt. Frage 6: Gibt es zur Stromversorgung dieser Anlagen ein redundantes System oder welche Notversorgung ist für einen solchen Fall vorgesehen? Antwort zu Frage 6: Die Stromversorgung der südlichen Start- und Landebahn ist als Ringeinspeisung ausgeführt und verfügt jeweils über eine USV-Pufferung (unterbrechungsfreie Stromversorgung) sowie eine Notstromversorgung über Dieselgeneratoren. Frage 7: Was ist unternommen worden um einen solchen bzw. ähnlichen Stromausfall künftig zu verhindern? Antwort zu Frage 7: Der Stromausfall auf der Baustelle wurde innerhalb der FBB ausgewertet, und es wurden arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen abgeleitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 980 2 Frage 8: Entsprach der Zustand der Stromversorgung für diese Anlagen am 29. Juni 2015 der Baugenehmigung ? Antwort zu Frage 8: Die o.a. Anlagen (Hindernisbefeuerung , Teile der Vorfeldbeleuchtung und die MLATSensorik ) wurden entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt, eine bauordnungsrechtliche Abnahme liegt bisher nicht vor. Die Stromversorgung der südlichen Start- und Landebahn entsprach der Baugenehmigung. Frage 9: Wenn nicht, welche Konsequenzen wurden oder werden daraus gezogen? Frage 10: Wer ist für die Situation der Stromversorgung am 29. Juni 2015 verantwortlich? Antwort zu den Fragen 9 und 10: Entfällt, da es keinen Stromausfall auf der südlichen Start- und Landebahn gab. Berlin, den 02. Oktober 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2015)