Drucksache 17 / 16 994 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Doppelstreifen der Berliner Polizei auf U-Bahnhöfen und in U-Bahnen der BVG II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet die Senatsverwaltung für Inneres, dass die Anzahl der Doppelstreifen zwischen Polizei und BVG-Sicherheitsmitarbeitern auf U-Bahnhöfen und in UBahnen von 1371 im Jahr 2013 auf 1015 im Jahr 2014 gesunken sind? 2. Wie begründet die Senatsverwaltung für Inneres, dass die Anzahl der Einsatzkräftestunden der Polizei bei BVG und S-Bahn von 159.000 im Jahr 2013 auf 145.000 im Jahr 2014 gesunken sind? Zu 1. und 2.: Gemeinsame Doppelstreifen mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) werden von der Polizei Berlin nicht durchgeführt. Es handelt sich vielmehr um gemeinsame Einsätze, in denen in einem vorher abgesprochenen Einsatzraum zur gleichen Zeit Einsatzkräfte der Polizei sowie der BVG eine Streifentätigkeit durchführen . Innerhalb dieses Einsatzraumes sind die Kräfte nicht zwangsweise zusammen unterwegs. Das Jahr 2014 zeichnete sich durch eine besondere Einsatzlage für die Polizei Berlin aus. Durch zahlreiche Einsatzanlässe (z.B. die Einsätze im Zusammenhang mit der Gerhart-Hauptmann-Schule, dem Görlitzer Park sowie der Fußballweltmeisterschaft 2014) und damit einhergehende notwendige Priorisierungen konnte die Polizei Berlin nicht im geplanten Umfang Mitarbeitende im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einsetzen. 3. Wie passt die Reduktion der geleisteten Doppelstreifen im Bereich der BVG und der Einsatzkräftestunden im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 damit zusammen, dass die Zahl der Gewaltvorfälle von 2962 im Jahr 2014 auf 3028 im Jahr 2014 im Bereich der BVG inklusive nicht zuordnungsbaren Tatorten im ÖPNV gestiegen sind? Zu 3.: Für die Antwort wird angenommen, dass sich die Anzahl von 2962 Gewaltvorfällen auf das Jahr 2013 bezieht und nicht auf das Jahr 2014 wie in der Fragestellung genannt. Wie zu 1. und 2. dargestellt ist die Anzahl der gemeinsam durchgeführten Einsätze im Jahr 2014 zurückgegangen . Der Abnahme um 26% steht für denselben Zeitraum ein Anstieg der Gewaltvorfälle in den Verkehrsmitteln UBahn , Bus und Tram um 2,6% (von 2955 auf 3033 Fälle, Stand: 21.09.2015) gegenüber. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anzahl der gemeinsam durchgeführten Einsätze und der Anzahl der Gewaltstraftaten kann daraus nicht abgeleitet werden, zumal die Präsenz im Rahmen der gemeinsamen Einsätze nur einen Teil der polizeilichen Präsenz im ÖPNV insgesamt darstellt. 4. Wie viele der gemäß Antwort auf Frage 8 der Drs. 17/16756 in den einzelnen Jahren 2006-2014 und im 1. Halbjahr 2015 geleisteten Einsatzkräftestunden wurden jeweils a) in U-Bahnen und auf U-Bahnhöfen der BVG und b) in S-Bahnen und auf S-Bahnhöfen der S-Bahn Berlin GmbH geleistet? Zu 4.: Aufgrund der statistischen Erfassung und Auswertung ist die Beantwortung der Frage nur für die Jahre 2013-2015 möglich. Die Zuständigkeit für die Bahnanlagen der S-Bahn Berlin GmbH obliegt originär der Bundespolizei. In Streifen und Präsenzmaßnahmen der Berliner Polizei kann zwar z.B. an Knotenpunkten, Umsteigebahnhöfen oder Endpunkten auch die S-Bahn einbezogen werden, der Schwerpunkt der Polizei Berlin liegt jedoch in den Verkehrsmitteln der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Präsenz der Polizei Berlin im Bereich der S-Bahn fällt daher deutlich geringer aus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 994 2 Statistisch erfasste Einsatzkräftestunden im Bereich S-/U-Bahn* 2013 2014 1. Hj. 2015 S-Bahn 10.641 8.851 6.043 U-Bahn 107.575 103.053 65.292 nicht zuordenbar 21.937 14.642 22 (*) nur ein Teil der gesamten Präsenz der Berliner Polizei ist statistisch auswertbar, siehe hierzu Antwort zur Frage 5. Die softwarebasierte Erfassung der Einsatzdaten wurde zum Jahresbeginn 2015 erneut modifiziert, so dass die keinem Verkehrsmittel zuzuordnenden Einsatzkräftestunden ab diesem Zeitpunkt gegen Null tendieren. Bislang war bei der statistischen Erfassung eines Einsatzes die Eingabe des genutzten Verkehrsmittels nicht zwingend notwendig, so dass die Anzahl der „nicht zuzuordnenden “ Einsatzkräftestunden in den Vorjahren höher Ausfällt. 5. Bei welcher Art von Einsätzen handelte es sich bei den Einsatzkräftestunden im Bereich der BVG bzw. der S-Bahn Berlin (z.B. Notruf, Schwerpunkteinsatz, o.ä.)? Zu 5.: Die von der Polizei Berlin erfassten Einsatzkräftestunden im ÖPNV umfassen vor allem geplante Präsenzmaßnahmen (Streifen und gemeinsame Einsätze). Hinzu kommt jedoch ein erheblicher Teil der polizeilichen Präsenz im ÖPNV, der statistisch nicht auswertbar ist, so dass die genannten Einsatzkräftestunden nur einen Teil der gesamten Präsenz im ÖPNV abbilden. Unter anderem sind Maßnahmen des Landeskriminalamtes zur Prävention und gezielten Straftatenbekämpfung (z.B. Drogendelikte oder Taschendiebstähle), Tätigkeiten in der gemeinsamen Koordinierungsstelle sowie polizeiliche Maßnahmen im Rahmen von Einsatzkonzeptionen (zum Beispiel im Umfeld des Görlitzer Parks oder im Bereich des Alexanderplatzes) nicht in den genannten Einsatzkräftestunden enthalten. 6. Wie hat sich Anzahl der Gewaltvorfälle im Bereich der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH in den einzelnen Jahren 2006-2014 und im 1. Halbjahr 2015 entwickelt (Darstellung bitte nach U-Bahnhöfen, U-Bahnen , Bussen, Trams, S-Bahnhöfen und S-Bahnen) und wie viele der Vorfälle konnten in den einzelnen Jahren keinem konkreten Tatort zugeordnet werden? Zu 6.: Eine Beantwortung der Frage kann aus den unter 4. genannten Gründen nur für die Jahre 2013-2015 erfolgen. Innerhalb des polizeilichen Bearbeitungssystems können pro erfasster Straftat auch mehrere Tatörtlichkeiten eingegeben werden. Daher weicht die Summe der pro Verkehrsmittel erfassten Straftaten leicht von der Summe der aufgelisteten Tatörtlichkeiten ab. Die im Folgenden aufgelisteten Daten sind einer Verlaufsstatistik entnommen, auf der auch die fortlaufende Lageauswertung der Polizei basiert. Diese Statistik ermöglicht aktuellere Angaben im Vergleich zur jährlich ausgewerteten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Während in die PKS ausschließlich abgeschlossene Vorgänge einfließen, sind in der Verlaufsstatistik auch Angaben z.B. zu laufenden Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt der Datenabfrage erfasst. Da sich Erfassungsgründe im Laufe der Ermittlungen bis zum Vorgangsabschluss ändern können oder z.B. ein Straftatverdacht nicht aufrecht erhalten bleibt, sind Abweichungen zwischen beiden Statistiken nicht auszuschließen . Ebenso sind aus diesen Gründen auch gegenüber früheren Datenabfragen der Verlaufsstatistik Änderungen möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 994 3 Anzahl ausgewählter Delikte mit Gewaltcharakter* im ÖPNV nach Verkehrsmitteln - Jan 2013 bis Jun 2015 Verkehrsmittel ausgewählte Delikte mit Gewaltcharakter* Jan-Dez 2013 Jan-Dez 2014 Jan-Jun 2015 ÖPNV insgesamt 5.659 5.598 2.376 davon U-Bahn insgesamt 2.001 2.085 1.080 nach Örtlichkeit 2.013 2.099 1.085 davon im Zug 386 441 251 Bahnhof 1.432 1.456 730 Sonstiges 195 202 104 Bus insgesamt 578 554 231 nach Örtlichkeit 579 556 232 davon im Bus 350 310 139 Haltestelle 204 227 82 Sonstiges 25 19 11 Tram insgesamt 333 348 160 nach Örtlichkeit 333 349 161 davon im Zug 120 150 72 Haltestelle 207 191 85 Sonstiges 6 8 4 S-Bahn insgesamt 2.704 2.565 889 davon Bundespolizeidirektion Berlin insgesamt 2.158 2.080 658 Landespolizei Berlin insgesamt 546 485 231 Landespolizei Berlin nach Örtlichkeit 547 485 234 davon im Zug 180 146 69 Bahnhof 303 281 126 Sonstiges 64 58 39 Unbekannt insgesamt 43 46 16 Quel len: Landespol izei Berl in - Verlaufsstatis tik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 21.09.2015 Bundespol izeidi rektion Berl in - Verlaufsstatis tik @rtus-Bund, Datenstand 08.07.2015 *Landespolizei Berlin: Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung, Raub, Sexualdelikte Bundespolizeidirektion Berlin: Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung (keine Zuständigkeit für die Verbrechenstatbestände Raub und Sexualdelikte) 7. Inwiefern wurden welche weiteren Absprachen im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Sicherheit in der U-Bahn vom 24. Mai 2011 umgesetzt? Zu 7.: Zusätzlich zur gesteigerten Präsenz der Polizei im Bereich der BVG sowie der Planung und Durchführung gemeinsamer Einsätze sind Videoüberwachungsmaßnahmen auf U- Bahnhöfen erweitert und die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen verlängert worden. Zudem wurde ein durchgehend besetzter Arbeitsplatz der Polizei in der Sicherheitsleitstelle der BVG geschaffen. Berlin, den 1. Oktober 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015)