Drucksache 17 / 16 995 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 10. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im Schuljahr 2014/2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler/innen fehlten 1) insgesamt und 2) unentschuldigt a) 1-10 Tage, b) 11-20 Tage, c) 21-40 Tage und d) mehr als 40 Tage jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 und wie hoch war die Fehlquote 1) insgesamt, 2) entschuldigt und 3) unentschuldigt in den jeweiligen Schulformen (Darstellung bitte analog der Drs. 17/15184)? Zu 1.: Die Fehltage und Fehlquoten der Schülerinnen und Schüler sind getrennt nach Schularten und Bezirken den Anlagen 1a und 1b für das erste Schulhalbjahr 2014/15 zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der statistischen Erhebung der Fehlzeiten an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10). Da die Auswertung der statistischen Erhebung der Fehlzeiten für das 2. Schuljahr 2014/2015 noch nicht abgeschlossen ist, können die Fragen zurzeit nur für das 1. Schulhalbjahr beantwortet werden. Die Fehlzeiten mit Historie können für einzelne Schulen dem Schulportrait der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft entnommen werden (http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_ portraets/anwendung/). 2. Wie häufig wurden jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 Schulversäumnisanzeigen in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken gestellt (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 3. Wie häufig wurden jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken eingeleitet (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 4. Wie viele polizeiliche Zwangszuführungen von Schulschwänzer/innen wurden jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 in den einzelnen Bezirken durchgeführt (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? Zu 2. - 4.: Diese Daten werden zentral nicht erfasst, weil dafür die Bezirke zuständig sind. 5. Wurde der gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses Drs. 17/1004 und 17/1337 zu erarbeitende Leitfaden „Aktiv gegen Schulschwänzen“ inzwischen allen Schulen und allen Lehrkräften zur Kenntnis gegeben und wenn nein, wann wird dieser allen Schulen und allen Lehrkräften zur Kenntnis gegeben? Zu 5.: Die in einer berlinweiten Arbeitsgruppe Schuldistanz erarbeitete Handreichung für Schule und Sozialarbeit befindet sich in der Schlussabstimmung. 6. Zu welchem Ergebnis ist die Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Programme zur Vorbeugung von Schuldistanz gemäß der Antwort auf Frage 6 der Drs. 17/15184 gekommen? Zu 6.: Alle Bezirke haben eine verbindliche Kooperationsstruktur von Schule und Jugendhilfe. In diesem Rahmen sind teilweise umfangreiche und übersichtliche Arbeitshilfen zur Verbesserung der Abläufe, Strukturen und Kenntnisse in den Bezirken entstanden. Eine Bestandsaufnahme wurde den Schulaufsichten in den Regionen geschickt mit der Bitte, diese zu aktualisieren. Nach Überarbeitung der Bestandsaufnahme wird diese den Schulaufsichten vorgestellt und evaluiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 995 2 7. Welche Mindeststandards zur Vorbeugung und Bekämpfung der Schuldistanz wurden gemäß Antwort auf die Frage 6 der Drs. 17/15184 zum Schuljahr 2015/2016 mit den bezirklichen Schulträgern vereinbart? Zu 7.: Die AG Schuldistanz hat Qualitätsstandards entwickelt, die zurzeit mit den zuständigen Schulaufsichten abgestimmt werden. 8. Was hat der Senat bereits unternommen, um die einzelnen Zielvorgaben des Beschlusses des Abgeordnetenhauses Drs. 17/1004 und 17/1337 zu erfüllen? Zu 8.: Vergleiche hierzu die Antworten zu 5. bis 7. Darüber hinaus konzipiert das Landesamt für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) im Rahmen der modularen Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter ein Fortbildungsangebot. Seit Änderung der Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) am 19. November 2014 wird die Schulversäumnisanzeige nach fünf nicht zusammenhängenden unentschuldigten Fehltagen gestellt. Die Statistik über entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten wird seit dem Schuljahr 2014/15 online und halbjährlich erfasst. Berlin, den 25. September 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2015) S17-16995 S1716995-Anlagen