Drucksache 17 / 16 999 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 05. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Künftige Rolle des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Bestrebungen im Senat, gemeinsam mit anderen Bundesländern einen zentralen IT-Dienstleister zu errichten oder einzelne eGovernment-Dienste und - Projekte auf einen gemeinsamen IT-Dienstleister zu übertragen ? Zu 1.: Es existieren zurzeit keine Bestrebungen des Senats, gemeinsam mit anderen Bundesländern einen zentralen IT-Dienstleister zu errichten. Dagegen ist die bundesweite Übertragung einzelner EGovernment -Dienste und -Projekte auf einen gemeinsamen IT-Dienstleister bzw. der gemeinsame Betrieb durch verschiedene IT-Dienstleister bereits für eine Vielzahl von Projekten geübte Praxis, die gleichzeitig beständig weiter ausgebaut wird: Die Nutzung der Signatur- und Authentifizierungsdienste Governikus der gleichnamigen Firma durch nahezu alle Bundesländer (Ausnahme Baden-Württemberg) ist ein Beispiel für die länderübergreifende Übertragung eines E-Government-Dienstes auf einen IT-Dienstleister. Eine tief verankerte Kooperation mehrerer Bundesländer besteht darüber hinaus auch für die Anwendungen 115 (einheitliche Servicenummer Verwaltung), DVDV (Diensteverzeichnis Deutsche Verwaltung), GovData (Open Government Plattform), LeiKa (Leistungskatalog /- beschreibung der Dienstleistungen der Öffentlichen Verwaltung ) oder den KONSENS-Verbund (Koordinierte Neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung) der deutschen Finanzbehörden. Weitere vom Senat initiierte Kooperationsvorhaben, wie z.B. der gemeinsame Betrieb des künftigen Servicekontos für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft werden aktuell geprüft. 2. Hat der Senat bereits eine Zusammenarbeit des ITDZ mit anderen IT-Dienstleistern bis hin zur Frage einer Fusion geprüft? Zu 2.: Die Angebote des ITDZ Berlin (IT-Dienstleistungszentrum Berlin) sind gemäß Gesetz über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin vom 19. November 2004 primär auf die Anforderungen des Landes Berlin ausgerichtet. Darüber hinaus haben die verantwortlichen Staatssekretäre für die IT-Bereiche der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am 1. November 2013 eine Vereinbarung zur engeren Zusammenarbeit der drei Länder im IT-Bereich geschlossen. Auf dieser Basis wurde von den Leitern der IT-Dienstleister dieser Länder eine Kooperation für die strategische und operative Zusammenarbeit vereinbart. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, eine operative und strategische Zusammenarbeit einzugehen, um Mehrwerte für die jeweiligen Länder nutzbar zu machen. Die Kooperationspartner wollen den Wissensaustausch verstärken und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit lagen bisher in den Bereichen mobiles Arbeiten, interaktive Bürgerportale, Computer- und Datensicherheit sowie HD-Videoconferencing und Langzeitdatenspeicherung. Im Wesentlichen erarbeiteten die IT-Dienstleister Handlungsempfehlungen und Konzepte, die sie dann in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umsetzen. Der Senat hat über die hier aufgeführte Zusammenarbeit der drei IT-Dienstleister hinaus weder eine engere Zusammenarbeit mit anderen IT-Dienstleistern noch eine Fusion geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 999 2 3. Beabsichtigt der Senat im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner E-Governmentgesetz auch eine Evaluation des ITDZ und seiner Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts? Zu 3.: Ziel des Berliner E-Government-Gesetzentwurfs ist es, die Digitalisierung der Berliner Verwaltung voranzutreiben und die digitale Kommunikation der Verwaltung mit Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern. Dazu wird das E-Government im Land Berlin neu ausgerichtet und die landesweite IT-Steuerung neu geregelt. Derzeit bestimmt die „dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung “ maßgeblich den Einsatz der Informationstechnik im Land Berlin und erschwert damit landesweite Planungen und Festlegungen. In der Folge gibt es landesweit divergierende Anforderungen, die wirtschaftliche Angebote des ITDZ Berlin erschweren. Darüber hinaus hat das ITDZ Berlin bei der Neuausrichtung des Berliner E-Government eine wichtige Rolle. Deshalb ist es folgerichtig zu prüfen, ob auch an der Ausrichtung und Steuerung des ITDZ Berlin Anpassungen vorzunehmen sind. So hat der IT-Staatssekretär trotz seiner herausgehobenen Verantwortung für die IT- und E-GovernmentEntwicklung der Berliner Verwaltung nur einen äußerst geringen Einfluss auf die Geschäftspolitik des ITDZ Berlin . Dies kann nur über den ca. dreimal im Jahr tagenden Verwaltungsrat des ITDZ Berlin erfolgen. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist es 10 Jahre nach Errichtung des ITDZ Berlin daher richtig, die Ziele, die Zielerreichung und die Effizienz der Umsetzungen zu evaluieren und mit den Leistungen anderer IT-Dienstleister zu vergleichen. Aufgrund des notwendigen Untersuchungsaufwandes und der möglicherweise folgenden Umsetzungsschritte erwägt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem nächsten Senat einen Vorschlag zur Evaluierung des ITDZ Berlin zu unterbreiten. Berlin, den 25. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2015)