Drucksache 17 / 17 000 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 05. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Einsatz bundesweit entwickelter IT-Anwendungen im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie werden die über den IT-Planungsrat von Berlin mitfinanzierten bundesweiten Anwendungen (Behördenfinder , Governikus, LeiKa, 115, Open Gov Data) in Berlin angewendet? Zu 1.: „Anwendungen des IT-Planungsrates“ sind ITLösungen , die aus Projekten oder projektähnlichen Strukturen des IT-Planungsrats hervorgegangen sind und nun gemeinsam genutzt, dauerhaft betrieben und weiterentwickelt werden. Demnach wird von einer Anwendung gesprochen, wenn eine E-Government-Lösung nach entsprechender Konzeptions-, Entwicklungs- und Testphase zur Unterstützung der Prozesse in der öffentlichen Verwaltung zum regelmäßigen Einsatz kommt. Alle „Anwendungen des IT-Planungsrates“ werden im Land Berlin eingesetzt und genutzt. Zu Behördenfinder: Im Service-Portal https://service.berlin.de ist der „Behördenfinder “ im Thema „Politik und Engagement“ unter „Weiterführende links“, „Behördenfinder Deutschland“ angebunden. Auf jeder Themen- und Serviceseite ist der weiterführende Link außerdem in der rechten waagerechten Navigation platziert. Für den „Behördenfinder Deutschland“ unter http://www.behoerdenfinder.de/ werden die Berliner Dienstleistungsbeschreibungen genutzt. Die bundesweiten Leistungs-, Informations- und Zuständigkeitsanfragen zu Berlin werden zentral über https://service.berlin.de koordiniert und zu den gewünschten Fachinformationen vermittelt, sofern sie als Dienstleistung von den jeweiligen Fachverwaltungen beschrieben wurden. Die gemeinsame semantische Basis sind die Begrifflichkeiten des deutschlandweiten Leistungskatalogs „LeiKa“. Zu Governikus: Wie bereits in der Antwort des Senats zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14989 vom 20. November 2014 ausgeführt, basieren verschiedene Angebote des ITDienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) zur qualifizierten elektronischen Signatur (Elektronisches Behördenpostfach , Signatur-Arbeitsplatz, „Governikus Signer“) auf der Anwendung „Governikus“. Der „Governikus Signer“ zur Verifizierung von qualifizierten elektronischen Signaturen wird den Behörden des Landes Berlin für alle Arbeitsplätze kostenlos durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt. Verschiedene Fachverfahren und Anwendungen (z. B. Kommunikation über XMeld, XPersonenstand und XAusländer ) setzen die „Governikus“ Funktion eines vermittelnden Computer-Serversystems für den Protokollstandard „Online Services Computer Interface“ ein (OSCI -Intermediär). Zu LeiKa: Die Vorgaben aus dem bundesweiten Leistungskatalog „LeiKa“ sind verbindlicher Bestandteil der Dienstleistungsdatenbank Berlin. Spezielle Berliner Leistungen können auf Grundlage des „LeiKa“ ergänzend eingestellt werden. Über https://service.berlin.de stehen diese Dienstleistungen der Berliner Verwaltung der Öffentlichkeit zur Verfügung und werden dort vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen abgerufen. Mit dem Begriff Leistungen werden alle standardisierten öffentlichen Leistungen der Berliner Verwaltung bezeichnet, die nach außen gerichtet sind und auf die die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die freie oder gemeinnützige Trägerschaft einen Anspruch haben oder die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen genutzt werden müssen. Alle Dienstleitungen sind „LeiKa“ konform beschrieben und berücksichtigen alle in der bundesweiten „LeiKa “ Fachgruppe festgelegten Pflichtfelder. Tagesaktuell findet ein Datenaustausch mit dem Server des „LeiKa“ statt. Neue bzw. geänderte Dienstleistungen aus Berlin werden exportiert. Änderungen am bundesweiten „LeiKa“ werden importiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 700 2 Zu 115: Berlin beteiligt sich mit dem „Bürgertelefon 115“ an dem bundesweiten Vorhaben „Einheitliche Behördennummer 115“. Der Leitgedanke der „115“ ist, unter einer Telefonnummer kompetente Auskünfte über Leistungen der öffentlichen Verwaltung zu geben. Berlin ist dem dauerhaften Betrieb der Behördenrufnummer „115“ mit Wirkung vom 1. April 2011 beigetreten . Seitdem wird dieses zentrale Telefonserviceangebot mit den Zielen, die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie die Effizienz für die Verwaltung zu steigern, sukzessive zum „Bürgertelefon 115“ ausgebaut. Für die Beauskunftung bei der „115“ wird u.a. auch auf die Dienstleistungsdatenbank „LeiKa“ zugegriffen. Zu Open Gov Data: „Gov Data“ ist keine Anwendung im klassischen Sinne , sondern ein zentrales Portal des Bundes, bei dem die (mitfinanzierenden) Länder ihre offenen Daten gebündelt einstellen bzw. aus den Länderportalen übernommen werden. Dies bedeutet für das Land Berlin, dass die unter https://daten.berlin.de/ öffentlich bereitgestellten Datenbeständen der öffentlichen Hand (in der Regel in Form von Rohdaten) auch im Bundesportal unter https://www.govdata.de/ zur Nutzung, insbesondere durch Weiterverwendung und Weiterverbreitung, zur Verfügung stehen. Die zentrale Geschäftsstelle „Gov Data“ bearbeitet das Thema Open Data grundsätzlich weiter, z.B. durch Setzung von Standards innerhalb Deutschlands. DVDV: Der Vollständigkeit halber ist auch „DVDV“ als Anwendung des IT-Planungsrates hier aufzuführen. Die Nutzung und Pflege des Deutschen-Verwaltungsdienste -Verzeichnisses „DVDV“ sind verbindliche Voraussetzung für die Teilnahme an der gesetzlich vorgeschriebenen XÖV-Kommunikation im Melde-, Pass-, Ausweis-, Personenstands- und Ausländerwesen. Auch in weiteren Rechtsgebieten wird dieses Vorgehen gegenwärtig eingeführt (z.B. Gewerbeanzeigen). Das Bundesverwaltungsamt ist für den Gesamtbetrieb „DVDV“ zuständig. Es hat in sog. „DVDV-Policies“ die Betriebsbedingungen für die angeschlossenen Länder verbindlich geregelt. 2. Wie stellt der Senat sicher, dass keine anderen Anwendungen eingesetzt werden? Zu 2.: Aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung in der Berliner Verwaltung besteht kein Abnahmezwang für die Anwendungen des IT-Planungsrates . Zu Behördenfinder und LeiKa: „Behördenfinder“ und „LeiKa“ werden zentral durch die Landesredaktion berlin.de der Senatskanzlei betreut. Die Berliner Verwaltungen sind gemäß Senatsbeschluss vom 24.08.2010 dazu aufgefordert, sukzessive ihre Dienstleistungen in die Datenbank „LeiKa“ einzustellen . Die Eingabe erfolgt dezentral in der Fachverantwortung der jeweiligen Verwaltungen. Die Freigabe der Dienstleistungen mit Verschlagwortung /Verortung/Verlinkung erfolgt zentral bei der Senatskanzlei . So wird sichergestellt, dass eine einheitliche Systematik verfolgt werden kann und die Anbindung an den „Behördenfinder“ gewährleistet ist. Die Einstellung der Dienstleistungen in die „LeiKa“- Datenbank ist zwingende Voraussetzung, um im ServicePortal zu erscheinen und so eine Anbindung an den „Behördenfinder “ zu erlangen. Andere Anwendungen können dafür nicht genutzt werden. Zu Governikus Mit Rundschreiben InnSport ZS 7/2014 „Allgemeine Zugangseröffnung der Berliner Verwaltung für elektronische Dokumente zum 1. Juli 2014“ vom 26. Juni 2014 (siehe http://www.berlin.de/politik-und-verwaltung /rundschreiben/download.php/4322911) wurde allen Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin mitgeteilt, dass der „Governikus Signer“ zur Verifizierung von qualifizierten elektronischen Signaturen für alle Arbeitsplätze kostenlos eingesetzt werden kann. Elektronisches Behördenpostfach und Signatur-Arbeitsplatz auf Basis von Governikus können von den Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin im ITDienstleistungszentrum beauftragt werden. Über die Verwendung von alternativen Programmen zur qualifizierten elektronischen Signatur liegen keine Erkenntnisse vor. Aufgrund rechtlicher Vorgaben müssen diverse Fachverfahren alternativlos die „Governikus“ Funktion eines OSCI-Intermediärs nutzen (z. B. zu Kommunikation über XMeld, XPersonenstand und XAusländer). Zu 115: Umgesetzt und betrieben wird die „115“ in Berlin von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Kooperation mit dem landeseigenen IT-Dienstleistungszentrum Berlin. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verantwortet auch die zentrale Steuerung und Weiterentwicklung der „115“ im Land Berlin. Für den Betrieb der „115“ wurden alle Telefonvermittlungsstellen beim IT Dienstleistungszentrum zusammengefasst . Das „Bürgertelefon 115“ wird zentral betrieben und finanziert. Das zugrunde liegende Geschäfts- und Finanzierungsmodell für das „Bürgertelefon 115“ wurde nach Beteiligung des Rates der Bürgermeister durch den Senat am 13. September 2011 beschlossen. Zu Open Gov Data: Die zentrale Federführung zur Bereitstellung und Koordinierung von „Open Data“ liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Für das Berliner Portal https://daten.berlin.de/ werden dieselben technischen Standards wie beim Bundesportal eingesetzt, sodass die Datenübernahme problemlos funktioniert . Über die Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand in anderen Open Data Portalen liegen keine Erkenntnisse vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 700 3 Zu DVDV: Die inhaltliche Pflege des „DVDV“ muss nach den „DVDV-Policies“ zwingend von einer Stelle pro Bundesland wahrgenommen werden. In Berlin hat diese Aufgabe das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten , Referat II B, übernommen. Zu „DVDV“ gibt es aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine Alternative, wenn IT-Verfahren an der XÖVKommunikation teilnehmen wollen. 3. Wie hoch ist der Finanzierungsanteil im Haushaltsjahr 2015 für diese Anwendungen? Zu 3.: Das Land Berlin übernimmt für die Anwendungen des IT-Planungsrates im Haushaltsjahr 2015 einen Finanzierungsanteil in Höhe von insgesamt 376.789,11 EUR. Die Finanzierung erfolgt gemäß Haushaltsplan aus 0500 54060. Die Summe ergibt sich aus dem Finanzplan 2015 des IT-Planungsrates, der am 16. Oktober 2014 gemäß Entscheidung 2014/34 festgelegt wurde. Siehe auch: http://www.it-planungsrat.de/DE/ Entscheidungen /2014/15_Sitzung/15_Sitzung_Entscheidungen. html bzw. http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/ Downloads /DE/Entscheidungen/15._Sitzung/34_finanzpl an_aggregiert.pdf Im Einzelnen setzt sich die Summe wie folgt zusammen Anwendung Finanzierungsanteil Berlin in EUR Behördenfinder 3.012,98 Governikus 238.153,66 LeiKa 12.385,72 115 83.695,97 Open Gov Data 24.887,78 DVDV 14.653,00 Summe gesamt 376.789,11 Landesinterne Aufwendungen für notwendige Infrastrukturmaßnahmen sowie verfahrensbezogene Betriebskosten zur Nutzung dieser Anwendungen sind darin nicht enthalten und werden bisher nicht einzeln erfasst. Berlin, den 29. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015)