Drucksache 17 / 17 004 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Fahrradstaffel der Berliner Polizei III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den bisherigen Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei? Zu 1.: Nach Einschätzung des Senats und den bisherigen Erfahrungen der Polizei Berlin erfüllt die Fahrradstaffel sowohl durch die tägliche erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung als auch durch die positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit die an sie im Rahmen der Projektphase gestellten Anforderungen in vollem Umfang. 2. Wie kann der Aufgabenbereich der Fahrradstaffel umschrieben werden? Zu 2.: Hauptaufgabe der Fahrradstaffel ist die Überwachung des Straßenverkehrs mit dem Schwerpunkt des Verhaltens von und gegenüber Radfahrenden. Dabei soll sie durch ihre tägliche Präsenz und auffällige Erkennbarkeit sowie die jederzeit unkomplizierte Ansprechbarkeit im dichten Straßenverkehr das Sicherheitsgefühl im Einsatzgebiet deutlich erhöhen. Unabhängig davon präsentiert sich die Staffel im Rahmen der polizeilichen Verkehrsunfallprävention auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen mit Bezug zum Straßenverkehr. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Fahrradstaffel zugeteilt? Zu 3.: Der Fahrradstaffel gehören ganzjährig 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. 4. Ist das räumliche Einsatzgebiet weiterhin auf den östlichen Innenstadtbereich beschränkt und inwieweit wird das Befolgen von Verkehrsregeln durch Radfahrerinnen und Radfahrern in anderen Bereich kontrolliert? Zu 4.: Die Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Streifentätigkeiten der Fahrradstaffel beschränken sich grundsätzlich auf das Zuständigkeitsgebiet der Polizeidirektion 3, der Schwerpunkt im täglichen Dienst erstreckt sich auf die Innenstadtbereiche der Ortsteile Mitte und Tiergarten. Neben der Fahrradstaffel und über deren örtlichen Zuständigkeitsbereich hinaus sind jedoch sämtliche mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Dienststellen auch für die Kontrolle Radfahrender zuständig. Dies sind beispielsweise die Bereitschaftspolizei, die Verkehrsdienste und die Polizeiabschnitte. Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter befugt, das unzulässige Befahren von Gehwegen und Fußgängerbereichen mit Fahrrädern zu überwachen und zur Anzeige zu bringen. Berlin, den 29.September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015)