Drucksache 17 / 17 005 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Bezüge und Aufwand bei der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage ordnet der Berliner Senat Anwärterinnen bzw. Anwärter sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung bei Polizei und Feuerwehr in Gehaltsklassen ein? Zu 1.: Grundlage für die Zuordnung der jeweiligen Anwärtergrundbeträge ist die Wertigkeit des angestrebten Amtes gemäß Anlage V zu dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG). Eine Ausnahme stellen die lebensälteren Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 23 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes – Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gewerbeaußendienst – (Pol-LVO) für den mittleren Polizeivollzugsdienst dar. Bei diesen Nachwuchskräften handelt es sich nicht um Anwärterinnen und Anwärter; vielmehr werden sie mit der Dienstbezeichnung „Polizeioberwachtmeisterin “ oder „Polizeioberwachtmeister“ (Besoldungsgruppe A 5) eingestellt. Die Möglichkeit, lebensältere Bewerberinnen und Bewerber einzustellen, wurde geschaffen, um besonders befähigten Polizeiangestellten in vollzugspolizeilichen Aufgabenfeldern (insbesondere im Objektschutz) den Einstieg in den mittleren Polizeivollzugsdienst zu erleichtern. Die Polizei Berlin stellt nur unregelmäßig Nachwuchskräfte nach § 23 Pol-LVO ein. Eine Vergleichbarkeit mit dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ist nicht gegeben. 2. Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt von Polizeianwärterinnen und -anwärtern im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr? Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt von Feuerwehranwärterinnen und -anwärtern im ersten und zweiten Ausbildungsjahr? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Zu 2.: Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter von Feuerwehr und Polizei haben ohne familienbezogene Bestandteile für den gesamten Vorbereitungsdienst auf der Basis der aktuellen Besoldung folgende Höhe: mittlerer Dienst 934,35 € monatlich gehobener Dienst 989,87 € monatlich Bei der Berliner Feuerwehr wird im mittleren Dienst für die Dauer eines Praktikums im Einsatzdienst ein erhöhter Anwärtergrundbetrag von 1.121,23 € monatlich gezahlt. Die Auszubildenden der Berliner Feuerwehr in der ersten Stufe der Stufenausbildung (18-monatige handwerklich -technische Grundqualifizierung; „112 direkt“) erhalten im ersten Ausbildungsjahr 824,27 € monatlich. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten sie 877,60 € monatlich . Nach Abschluss der ersten Stufe werden diese Auszubildenden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen. 3. Werden beim jeweiligen Ausbildungsberuf Zulagen gewährt und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 3.: Anwärterinnen und Anwärter der Polizei erhalten im mittleren und gehobenen Dienst nach dem ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes eine Zulage in Höhe von 63,69 € und nach dem zweiten Jahr in Höhe von 127,37 € monatlich. Die Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr erhalten diese Zulage nur bei einer Verwendung im Einsatzdienst . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 005 2 4. Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten der Berliner Polizei im ersten Jahr nach der Ausbildung sowie nach zehn Jahren? Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten der Berliner Feuerwehr im ersten Jahr nach der Ausbildung sowie nach zehn Jahren? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Zu 4.: In den nachfolgend genannten Werten sind zur besseren Vergleichbarkeit keine familienbezogenen Bezügebestandteile berücksichtigt worden. Die Angaben basieren auf der aktuellen Besoldung. Sie wurden auf der Grundlage statistischer Auswertungen errechnet. Polizei mittlerer Dienst gehobener Dienst 1 Jahr nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes 2.080,99 € monatlich 2.398,61 € monatlich 10 Jahre nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes 2.643,13 € monatlich Schutzpolizei: 2.882,08 € monatlich Kriminalpolizei: 2.854,70 € monatlich Feuerwehr mittlerer Dienst gehobener Dienst 1 Jahr nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes 2.080,99 € monatlich 2.568,44 € monatlich 10 Jahre nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes 2.536,02 € monatlich 3.019,28 € monatlich Für die Tarifbeschäftigten liegen keine belastbaren statistischen Auswertungen vor. 5. Werden beim jeweiligen Beruf Zulagen gewährt und wenn ja, in welcher Höhe und ab wann? Zu 5.: Die Polizeizulage beträgt 127,38 € monatlich. Die Feuerwehrzulage wird in gleicher Höhe gewährt, sofern die Dienstkraft mindestens zwei Jahre im Einsatzdienst tätig ist. Die Dienstkräfte erhalten die allgemeine monatliche Stellenzulage in Höhe von 18,73 € für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und in Höhe von 81,38 € für Dienstkräfte des gehobenen Dienstes. Hinzu kommen Erschwerniszulagen, die in Abhängigkeit von der jeweiligen dienstlichen Verwendung für die Dauer der Tätigkeit gewährt werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Wechselschichtzulage, die Taucherzulage, die Sprengstoffzulage und die Zulage für die Tätigkeit in bestimmten Bereichen (zum Beispiel bei dem Spezialeinsatzkommando ). 6. Sieht der Senat Unterschiede im Aufwand und der notwendigen Einsatzkraft für eine erfolgreiche Berufsausübung zwischen Mitgliedern der Polizei und der Feuerwehr und wenn ja, in welcher Form? Zu 6.: Die Aufgabengebiete des Polizeivollzugsdienstes sind nur begrenzt vergleichbar mit denen des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Funktionen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes sind anhand der mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht bewertet. Pauschale Aussagen zu Unterschieden werden aufgrund der wesentlichen Ungleichheit nicht getroffen. 7. Wie werden unterschiedliche Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung bei Polizei und Feuerwehr erklärt und gerechtfertigt ? Zu 7.: Hinsichtlich der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter wird zwischen Nachwuchskräften mit und ohne abgeschlossener Berufsausbildung lediglich dahingehend unterschieden, dass Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, die sich während eines Praktikums im Einsatzdienst auf einer Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden befinden, gemäß der Fußnote zu der unter 1. genannten Anlage V erhöhte Anwärterbezüge erhalten. Die erhöhten Anwärterbezüge für die Zeiträume von Praktika sind durch die höheren Anforderungen während des Einsatzdienstes gerechtfertigt. Hinsichtlich der Bezüge für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die keine Anwärterinnen und Anwärter sind, wird auf die Antwort zu 1. zu lebensälteren Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 23 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes – Schutzpolizei, Kriminalpolizei , Gewerbeaußendienst – (Pol-LVO) für den mittleren Polizeivollzugsdienst verwiesen. 8. Wie schätzt der Senat den Mangel an Einsatzkräften bei der Feuerwehr und der Polizei im Allgemeinen ein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 005 3 Zu 8.: Bei der Polizei hat die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren insbesondere in personalintensiven Bereichen stark zugenommen. Dementsprechend ist das vorrangige Ziel, die Polizei personell erheblich zu verstärken. Bereits mit dem Haushalt 2012/2013 hat die Polizei 250 Stellen im Vollzugsdienst, 2014/15 zusätzlich 100 Ausbildungspositionen im Polizeivollzugsdienst sowie 130 Stellen für den Bereich Zentraler Objektschutz und 10 Stellen für das Landeskriminalamt (Spezialkräfte/Verwaltung ) erhalten. Im Haushalt 2016/2017 sind vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments ab 2016 weitere 100 Stellen für den Polizeivollzugsdienst vorgesehen. Diese dienen der Absicherung der Anwärterinnen und Anwärter, die sich seit 2014 in der Ausbildung befinden. In 2016 und 2017 sollen jeweils 110 weitere Stellen geschaffen werden, der größte Anteil hierbei fällt auf den Polizeivollzugsdienst . Neu ist auch eine vorausschauende mittelfristige Planung. Für 2018/19 sollen im Rahmen der wachsenden Stadt ebenfalls 220 Stellen hinzukommen; dafür sollen bereits in 2016 und 2017 entsprechend viele Ausbildungspositionen geschaffen werden. Bei der Feuerwehr steigt das Einsatzaufkommen im Bereich der Notfallrettung jedes Jahr um circa 5 %. Daraus ergibt sich ebenfalls ein erheblicher Personalmehrbedarf . Die Feuerwehr hat 2012/2013 14 Stellen und 2014/15 80 Stellen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst erhalten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments wird die Feuerwehr 53,5 zusätzliche Stellen in 2016 bekommen und 36 in 2017. Hinzu kommen 25 Beschäftigungspositionen für 2017 bis 2018, um vorübergehend Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten beziehungsweise Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zur Unterstützung einstellen zu können. Damit wird auch der Mehrbedarf gedeckt, der im Zusammenhang mit der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes entsteht. Mit diesen Stellenzugängen werden die Belastungen für die Dienstkräfte von Polizei und Feuerwehr abgemildert und dem Personalmangel aktiv entgegengewirkt. Ausgenommen hiervon ist der Bedarf, der sich aufgrund der Flüchtlingssituation für Polizei und Feuerwehr ergibt beziehungsweise ergeben wird. 9. Wie schätzt der Senat die Bewerberinnen- und Bewerberlage für eine Ausbildung bei der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr ein? Zu 9.: Aufgrund von allgemein rückläufigen Bewerbungszahlen von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ist die Bewerbungslage angespannt, aber zumeist noch auskömmlich. 10. Kann sich der Senat vorstellen, die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe – etwa durch eine Anpassung von Feuerwehr- an Polizeibezüge sowie eine Steigerung dieser – zu erhöhen? Zu 10.: Der Polizeivollzugsdienst ist weit überwiegend von dem gehobenen Dienst geprägt. Bei dem feuerwehrtechnischen Dienst sind hingegen die meisten Aufgabengebiete dem mittleren Dienst zugeordnet. Weder eine Angleichung der Bezüge des mittleren an die des gehobenen Dienstes noch die Anhebung von Stellen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in den gehobenen Dienst sind vorgesehen. 11. Was wird momentan unternommen, um mehr Menschen für eine Ausbildung bei Polizei und Feuerwehr zu gewinnen und welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat hierbei? Zu 11.: Zunächst ist anzumerken, dass die Bewerbungssituation bei der Berliner Feuerwehr ungünstiger ist als bei der Polizei Berlin. Trotz bisher auskömmlicher Bewerbungszahlen verstärkt die Polizei Berlin ihre Werbemaßnahmen temporär durch zusätzliche Aktionen wie zum Beispiel Werbespots in U-Bahnen („Berliner Fenster “) oder durch Aktionen in den sozialen Netzwerken Twitter und Facebook. Ferner wird angestrebt, mehr Studienplätze für den gehobenen Polizeivollzugsdienst einzurichten . Die Berliner Feuerwehr ergreift derzeit ein Bündel von unterschiedlichen Maßnahmen, um die Nachwuchsgewinnung auch in der Zukunft sicherstellen zu können. So wurde zum Beispiel das Auswahlverfahren für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst neu organisiert und erfordert zukünftig die Anwesenheit der Bewerberin oder des Bewerbers nur noch an zwei statt wie bisher an vier Tagen, wodurch eine Erleichterung insbesondere für berufstätige Bewerberinnen und Bewerber eintritt. Ferner wird die 18-monatige handwerklich-technische Grundqualifizierung der Stufenausbildung, mit der die Berliner Feuerwehr als zweite Feuerwehr in Deutschland direkt Schulabgängerinnen und Schulabgänger anwerben kann, zukünftig in den Vorbereitungsdienst integriert und im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet. Als erste Feuerwehr überhaupt richtet die Berliner Feuerwehr derzeit einen neuen Zugangsweg für Schulabgängerinnen und Schulabgänger und andere Bewerberinnen und Bewerber ein, die besonders am Rettungsdienst interessiert sind. Berlin, den 29. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015)