Drucksache 17 / 17 007 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Chaos bei der Verkehrslenkung – ewiges Warten auf eine Baustellenanordnung für den Seegefelder Weg in Staaken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt lag der Verkehrslenkung Berlin erstmalig ein Antrag zur Baustelleneinrichtung für die Investitionsmaßnahme Seegefelder Weg im Bezirk Spandau vor? a) Bezogen auf den Sanierungsabschnitt Klosterbuschweg bis Hackbuschstraße b) Bezogen auf den Sanierungsabschnitt Hackbuschstraße bis Finkenkruger Weg Antwort zu 1: a) Der Antrag für den 1. Abschnitt Seegefelder Weg zwischen Klosterbuschweg und Hackbuschstraße ist am 6. Juni 2014 bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingegangen . Der zuständige Sachbearbeiter hat diesen Antrag seit dem 20. Oktober 2014 in der Bearbeitung. b) Für den 2. Abschnitt Hackbuschstraße bis Finkenkruger Weg liegt bis heute kein Antrag vor. Frage 2: Waren Anpassungen am Antrag notwendig und erfolgte kurzfristig ein entsprechendes Coaching seitens der VLB, um eine genehmigungsfähige Antragstellung zu gewährleisten? Antwort zu 2: Ein „Coaching“ der Antragsteller/innen seitens der VLB findet nicht statt. Die VLB ist Genehmigungsbehörde und grundsätzlich nicht dafür ausgestaltet, für Antragsstellerinnen und Antragssteller die erforderlichen Unterlagen zu überarbeiten. Es werden aber Hinweise zu Mängeln und zur erforderlichen Überarbeitung gegeben. Die beantragte Verkehrsführung wurde in diesem Fall vom zuständigen Sachbearbeiter abgelehnt, da mit der geplanten Verkehrsführung (Umleitung) Störungen in den Verkehrsabläufen und unsichere Verkehrszustände, u. a. durch fehlende Lichtzeichenanlagen, zu befürchten waren . Am 19. November 2014 fand eine Besprechung mit dem Straßen- und Grünflächenamt Spandau zur Überarbeitung der Verkehrsführung statt. Frage 3: Seit wann liegen der VLB die endgültigen Anträge für die beiden Sanierungsmaßnahmen vor? Antwort zu 3: Für den 1. Abschnitt seit dem 13. März 2015. Für den 2. Abschnitt liegt bisher kein Antrag vor. Frage 4: Was hinderte die Verkehrslenkung Berlin in der Vergangenheit daran, die Baustellenanordnung auszufertigen ? Antwort zu 4: Die in der Besprechung vom 19. November 2014 überarbeitete Verkehrsführung wurde wegen erwarteter Mehrkosten zunächst nicht vom Straßenund Grünflächenamt Spandau akzeptiert. Am 15. Januar 2015 fand ein neuer Termin zur Feinabstimmung der Verkehrsführung statt. Am 9. März 2015 wurde der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau durch den Amtsleiter der VLB an die bis zu diesem Zeitpunkt fehlende Einreichung von Verkehrszeichenplänen erinnert. Die Einreichung von überarbeiteten, noch fehlerbehafteten Verkehrszeichenplänen erfolgte am 13. März 2015. Frage 5: Welche Hinderungsgründe bestanden zuletzt? Antwort zu 5: Es waren umfangreiche Nachbesserungen in den neun Verkehrszeichenplänen notwendig; hier sind hervorzuheben: - Änderungen der Vorfahrt - Aufhebung der Tempo-30-Zonen und die damit verbundene Neubeschilderung in einmündenden Straßen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 007 2 - Änderungen in den Detailplänen der an fünf Örtlichkeiten einzurichtenden Lichtzeichenanlagen (LZA) - Prüfung der verkehrstechnischen Unterlagen (VTU) für fünf provisorische LZA und Anpassung von zwei stationären LZA Frage 6: Für wie wichtig hält der Senat die Instandsetzung der Straße inklusive der erstmaligen Herstellung der Parkbuchten, Rad- und Gehwege in Anbetracht der wetterabhängigen Krater- bzw. Seenlandschaft? Antwort zu 6: Die Instandhaltung von Straßen ist Aufgabe des zuständigen Straßenbaulastträgers. Der Senat unterstützt dies im Rahmen der Aufgabenteilung. Frage 7: Seit wann liegt eine entsprechende Anordnung auf Baustelleneinrichtung vor und wann kann mit der Investitionsmaßnahme begonnen werden? Antwort zu 7: Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde am 7. August 2015 erteilt. Der Beginn der Investitionsmaßnahmen wird vom Bauherrn und der Baufirma bestimmt. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, dass die Investitionsmaßnahmen bereits in der bezirklichen Investitionsplanung vor mehreren Jahren vorgesehen waren? Frage 9: Ist dem Senat bekannt, dass in den letzten Jahren die Realisierung nicht durch den Bezirk oder fehlender bauausführender Firmen sondern durch Organisationsversagen der VLB verschuldet wurde? Frage 10: Welche Kosten sind dem Bezirk durch die Nichtrealisierung der Baumaßnahme in der Wartezeit entstanden? Frage 11: Welche Kosten sind den Unternehmen durch die Nichtrealisierung der Baumaßnahme in der Wartezeit entstanden, bspw. durch Einrichtung und Rückbau einer Baustelle, Vorhalten von Mitarbeitern für dieses Projekt etc.? Frage 12: Welche Kosten sind durch die Anmietung der vier – mehrere Monate lang völlig nutzlosen, da ausgeschalteten - Baustellenampelanlagen entstanden an den Kreuzungen a) Torweg/Finkenkruger Weg? b) Torweg/Heideberg? c) Torweg/ Hackbuschstraße? d) Torweg/ Klosterbuschweg? Antwort zu 8; 9; 10; 11 und 12: Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Die Einschätzung in Frage 9 wird vom Senat nicht geteilt. Frage 13: Wie ist nunmehr der Zeitplan zur Fahrbahnsanierung inklusive Herstellung der dringend benötigten Geh- und Radwege und wird die Baumaßnahme noch im Jahr 2015 abgeschlossen werden können? Antwort zu 13: Die Baumaßnahme soll laut Antragsteller in 2016 abgeschlossen werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2016 erteilt. Berlin, den 30. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015)