Drucksache 17 / 17 008 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Eine Nummer für alle Fälle – Was kostet die Ehrenamtshotline für die Flüchtlingshilfe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten fallen für die Bereitstellung der Hotline für die Ehrenamtskoordination im Bereich Flüchtlingshilfe (030 390 88 399) durch die Stiftung GuteTat.de seit dem 11.08.2015 an? Zu 1.: Die steigenden Flüchtlingszahlen in Berlin haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern das Bedürfnis geweckt, sich ehrenamtlich für die Flüchtlinge zu engagieren . Berlin erlebt eine Welle der Hilfsbereitschaft. In der ganzen Stadt haben sich zahlreiche Willkommensinitiativen neu gegründet. Zusammen mit etablierten Trägern organisieren und gestalten sie Aktionen und Projekte zur Unterstützung der Flüchtlinge. Bereits im Herbst 2014 hat die Senatskanzlei auf berlin .de/bürgeraktiv eine Seite „ Berlin engagiert für Flüchtlinge “, eingerichtet, die erste grundlegende Informationen enthält und einen exemplarischen Überblick über die in der Stadt aktiven Initiativen bietet. Sie wird stetig weiterentwickelt und bietet auch eine kartographische Ansicht. Aus der Nutzung der Seite wurde aber offensichtlich, dass die Konzentration auf das Medium Internet in der aktuell angespannten Situation nicht ausreicht. Die Einrichtung einer Telefonhotline und eine Postkartenaktion soll „bürgeraktiv“ an dieser Stelle modular und zeitlich begrenzt ergänzen und auch Menschen ohne Internetaffinität die Chancen zur Vermittlung eröffnen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten von „bürgeraktiv“ im Bereich der Hilfe für Flüchtlinge damit dauerhaft eine höhere Nutzung erfahren. Im Auftrag der Senatskanzlei hat die Stiftung GuteTat daher am 11.08.2015 eine Telefonhotline unter der Nummer 030 390 88 399 mit bis zu drei Anschlüssen eingerichtet. Die Nutzung der Telefonhotline hat die Erwartungen weit übertroffen, durchschnittlich konnten bis heute pro Tag mehr als 50 Anrufe und rund ebenso viele E-Mails verzeichnet werden. Zusätzlich hat sich die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den zwei Informationsveranstaltungen der Stiftung pro Woche verdoppelt. Aufgrund dieser Aktivitäten steigerte sich die Zahl der Zugriffe auf die Internetseite der Senatskanzlei „bürgeraktiv “ im August 2015 auf insgesamt knapp 120.000. Seit dem 11.08.2015 fällt für die technische Bereitstellung der Hotline und die personelle Besetzung ein monatlicher Betrag von 1.600 € an. 2. Ist für die Bereitstellung der Hotline ein gesonderter Vertrag durch den Senat geschlossen worden? a. Wenn Ja, mit welcher Laufzeit? b. Wenn Ja, zwischen welchen Vertragsparteien genau ? c. Wenn Nein, wie wird der Betrieb der Hotline alternativ sichergestellt? Zu 2.: Ja. Zu 2.a: Der Vertrag gilt vom 11. August 2015 bis 31. Dezember 2015. Zu 2.b: Vertragspartner sind das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister sowie die Stiftung GuteTat.de, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn J. G. 3. Welche Anforderungen stellt der Senat an den Betrieb der Hotline durch die Stiftung? Zu 3.: Der Senat hat die Stiftung GuteTat.de ausgewählt , da diese über eine 14jährige Erfahrung in der Beratung von Bürgerinnen und Bürger für ein ehrenamtliches Engagement besitzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 008 2 Laut Vertrag stellt die Stiftung die Besetzung der Telefon -Hotline werktags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr durch zwei fest angestellte Mitarbeiter/innen der Stiftung mit einer Qualifizierung im Bereich Beratung sicher. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement für Flüchtlinge haben, werden durch die Mitarbeiter/innen über konkrete Projekte und Angebote von Willkommensinitiativen, gemeinnützigen Trägern etc. unterrichtet. 4. Welchen Aufwand sichert die Stiftung GuteTat.de für den Betrieb der Hotline exklusiv zu? a. Wie viel Personal steht ausschließlich für die Beantwortung der Fragen zum Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung? b. Wie viel Personal steht exklusiv zur Recherche aktueller Informationen als Basis für die Hotline-Arbeit zur Verfügung? Zu 4.a: Siehe Antwort zu 3. Zu 4.b: Über die Recherche von Projekten ist keine Vereinbarung mit der Stiftung getroffen worden. Die Stiftung recherchiert Projekte und Einsatzstellen im Rahmen ihrer Kapazitäten und hält Kontakt zu den Einsatzinitiativen . 5. Werden durch die Stiftung GuteTat.de interne Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten um das Angebot der Hotline auf den speziellen Bereich der Flüchtlingsarbeit hin zu qualifizieren? a. Wenn Ja, welche Mittel werden hierfür aufgewendet ? Zu 5.: Die Stiftung GuteTat.de hat schon vor der Übernahme der Hotline Ehrenamtliche in Projekte mit Flüchtlingen vermittelt. Besondere Aufwendungen für die Qualifizierung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nicht Gegenstand der Vereinbarung. 6. Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 6.: Nein. Berlin, den 02. Oktober 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015)