Drucksache 17 / 17 016 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gregor Költzsch (SPD) vom 07. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Medizinische Erstuntersuchung von Flüchtlingen in Notunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist in Berliner Notunterkünften für Flüchtlinge die medizinische Erstuntersuchung nach § 62 AsylVfG grundsätzlich geregelt und organisiert? Zu 1.: In den Berliner Notunterkünften wird derzeit die medizinische Erstversorgung der Asylsuchenden durch das starke Engagement von unterschiedlichen Akteuren gewährleistet. So hat z. B. die Charité Sprechstunden in der Notunterkunft „Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne“ eingerichtet. Wenn eine darüber hinausgehende ärztliche Notfall-Behandlung erforderlich ist, dann werden die Erkrankten in einem Krankenhaus vorgestellt. Unabhängig davon werden alle Asylsuchenden gemäß Infektionsschutzgesetz auf Tuberkulose untersucht. Zu diesem Zweck hat das zuständige Gesundheitsamt Lichtenberg entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Kliniken geschlossen und auch einen Röntgenbus angemietet, der dauerhaft auf dem Campus des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stationiert ist. 2. Wie hoch schätzt der Senat die Notwendigkeit ein, eine solche Erstuntersuchung schnell, d.h. innerhalb weniger Tage nach Ankunft, durchzuführen? Zu 2.: Der Senat schätzt ein, dass die Erstuntersuchungen von Asylsuchenden zeitnah, d. h. innerhalb von wenigen Tagen nach Berlin-Zuweisung erfolgen sollen. 3. Wie lange dauert es derzeit im Durchschnitt von der Ankunft bis zur Erstuntersuchung der Flüchtlinge und welche Minimal- und Maximalzeiten sind dem Senat bekannt? 4. Welche Kapazitäten für derartige Erstuntersuchungen stellen das LAGeSo und ggf. andere beteiligte Behörden zu diesem Zweck in Berlin bereit und wie viele Einrichtungen werden durch diese Kapazitäten betreut? 5. Auf welche Weise sind die Bezirke bei der Erstuntersuchung eingebunden? 7. Wie sind die weiteren Planungen des Senates zur Verbesserung des Prozesses der medizinischen Erstuntersuchung in Notunterkünften für Flüchtlinge in Berlin? 8. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Träger der Notunterkünfte die medizinische Erstuntersuchung im Auftrag des Senates zur Unterstützung von Engpässen durchführen könnten, insbesondere wenn es sich um Träger mit den entsprechenden medizinischen Kompetenzen handelt, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz? 9. Welche Maßnahmen wären notwendig, um die Träger mit diesen Maßnahmen zu betrauen und welche Planungen existieren diesbezüglich im Senat? 10. Wie beurteilt der Senat die Einbindung lokal ansässiger Ärzte bei der Durchführung der Erstuntersuchung und welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich in Berlin? Zu 3. bis 5. und 7 bis 10.: Ein entsprechendes Konzept wird derzeit in enger Abstimmung mit dem LAGeSo erarbeitet. 6. Wie viele in der Notunterkunft Karlshorst untergebrachte Flüchtlinge wurden seit Ankunft der ersten Flüchtlinge am 07.08.2015 durch das Land Berlin und/oder den Bezirk Lichtenberg untersucht (bitte nach Kalenderwochen darstellen) und wie hoch ist diese Zahl relativ zur Zahl der dort untergebrachten Flüchtlinge? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 016 2 Zu 6.: Nach Auskunft des zuständigen Zentrums für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen in Lichtenberg ist eine Beantwortung dieser Frage derzeit leider nicht möglich, da eine Zusammenführung von Untersuchungsergebnissen in den verschiedenen Röntgeneinrichtungen (Kliniken, Gesundheitsamt Lichtenberg, Röntgenmobil ) mit Adressdaten nicht in allen Fällen realisierbar ist. Jedoch bekommen alle Untersuchten eine Bescheinigung nach Durchführung der Untersuchung ausgehändigt. Berlin, den 05. Oktober 2015 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)