Drucksache 17 / 17 017 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 16. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Genehmigungsverfahren für Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum wurden in den Jahren 2011 – 2015 durch die VLB bearbeitet? Antwort zu 1.: Veranstaltungen, für die Straßen (Fahrbahnen und/oder Gehwege) mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zuständigkeit für die straßenverkehrsrechtliche Erlaubniserteilung liegt bei der jeweils örtlich zuständigen bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, bei Großveranstaltungen und bezirksübergreifenden Veranstaltungen, wie dies bei größeren Sportveranstaltungen häufig der Fall ist, ist dies die zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Zu den Sportveranstaltungen, für die die VLB in den Jahren 2011 – 2015 Genehmigungsverfahren durchgeführt hat, zählen Radrennen, Radtourenfahrten, Laufveranstaltungen , insbesondere auch Marathon-, Halbmarathon - und Triathlonveranstaltungen, aber auch Inlineskateveranstaltungen oder Reitsportveranstaltungen, Seifenkistenrennen und die jeweiligen Begleitmaßnahmen. Frage 2: Welche Sportveranstaltungen wurden in diesem Zeitraum genehmigt und welche haben keine Genehmigung erhalten? Frage 3: Aus welchen Gründen und auf Basis welcher Grundlage wurden die einzelnen Ablehnungen durch die VLB erteilt (mit der Bitte um Auflistung der abgelehnten Sportveranstaltung 2011-2015 und der jeweiligen Begründung )? Antwort zu 2. und 3.: Im angefragten Zeitraum 2011 – 2015 wurden 438 Sportveranstaltungen mit Bezug auf das Hauptverkehrsstraßennetz und damit im Zuständigkeitsbereich der VLB liegend geprüft, bearbeitet und beschieden . Über die Ablehnungen wird keine Statistik geführt, es kann aber gesagt werden, dass deren Zahl im Verhältnis zu den genehmigten Veranstaltungen sehr gering war. Die genaue Anzahl der über einen Zeitraum von fünf Jahren abgelehnten Sportveranstaltungen konnte in Anbetracht der dafür erforderlichen umfangreichen Recherche nicht ermittelt werden, sie liegt aber mit Sicherheit deutlich unter zehn Prozent. Die Verkehrslenkung Berlin beurteilt grundsätzlich in jedem Einzelfall die Dimension der beantragten Veranstaltung und trifft in enger Zusammenarbeit mit der Polizei eine verkehrliche Einschätzung der zwingend notwendigen Verkehrseinschränkungen. Der Straßenlandeigentümer (in der Regel das Bezirksamt) beurteilt die Fragen der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes nach dem Berliner Straßengesetz ebenfalls in jedem Einzelfall, allerdings weitgehend losgelöst von der verkehrlichen Fragestellung. In der Regel holt die VLB auch den fachlichen Rat der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu einer geplanten Sportveranstaltung ein und trifft im Verbund mit den Anhörungspartnern eine abschließende Entscheidung. Da die über den Allgemeingebrauch hinausgehende Belastung der Verkehrswege im Innenstadtbereich durch die hohe Anzahl von Staatsbesuchen, Demonstrationen , Straßenfesten und nicht zuletzt Baumaßnahmen in Fahrbahnbereichen ohnehin schon sehr groß ist, muss in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung der Interessen des Veranstalters an der Durchführung der Veranstaltung und der Interessen der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrs erfolgen . Gemeinsam mit dem Bezirk als Straßenlandeigentümer , der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der Feuerwehr und den sonstigen Anhörungspartnern ist es Aufgabe der VLB, Verkehrsbehinderungen durch Großveranstaltungen, wozu auch eine große Zahl von Sportveranstaltungen gehört, so weit wie möglich zu minimieren. Beispielhaft für eine abgelehnte Sportveranstaltung sei hier der seinerzeit für den Juli 2014 beantragte Ironman (eine Triathlonveranstaltung) genannt. Nach Einschätzung der VLB, welche im Anhörungsverfahren durch die Anhörungspartner bestätigt wurde, hätte die Durchführung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 017 2 der Veranstaltung zur Folge gehabt, dass der Individualund öffentliche Personennahverkehr in den Ortsteilen Heiligensee, Konradshöhe und Tegelort für einen Zeitraum von etwa 10 Stunden nahezu zum Erliegen gekommen wäre. Eine Querung der Radstrecke wäre aufgrund des internationalen Reglements für den Ironman kaum möglich gewesen. Die vom Veranstalter vorgesehenen Querungsstellen waren nicht geeignet, die Probleme hinreichend zu lösen, Alternativen taten sich nicht auf, so dass es zu einer Ablehnung kommen musste. Insgesamt ist, unter anderem anhand von Eingaben und Petitionen, festzustellen, dass die Bereitschaft der Bevölkerung zur Hinnahme von Beeinträchtigungen durch weitere sportliche Großveranstaltungen sinkt. Insbesondere bei Veranstaltungen mit einer eher geringen Anzahl von teilnehmenden Athletinnen und Athleten ( wie z.B. einem Eliteradrennen oder der genannten Triathlonveranstaltung ) mangelt es an einer ähnlich hohen Akzeptanz wie z.B. beim Berlin-Marathon, beim Halbmarathon oder bei der Radveranstaltung Velothon. Berlin, den 30. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)