Drucksache 17 / 17 018 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 16. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Lange Brücke in Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Ergebnisse und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen des seit Juni 2015 vorliegenden Gutachtens zur Verkehrssicherheit auf der Behelfsbrücke über die Dahme in Köpenick? Antwort zu 1: Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis , dass die Behelfsbrücke der Straßenraumsituation und die Ausstattung in diesem Bereich einschließlich der Rampen dem geltenden Stand der Technik entsprachen. In Auswertung des tödlichen Unfalls empfiehlt der Gutachter für den Bereich vor der Behelfsbrücke die Erhöhung des Bordes und die Anbringung eines zusätzlichen Geländers auf Gehweghöhe mit Seil sowie ggf. die Herausnahme der nicht mehr genutzten Straßenbahnschienen. Frage 2: Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem vorliegenden Polizeibericht zum tragischen Unfall vom 03.12.2014 an der Behelfsbrücke? Antwort zu 2: Die polizeilich registrierte Unfallursache war unangepasste Geschwindigkeit. Frage 3: Warum ging der Senat in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage im Dezember 2014 mittelfristig von einer für die künftige Verkehrssicherheit notwendigen Grundinstandsetzung der Behelfsbrücke aus und kommt drei Monate später, im März 2015, in der Beantwortung einer weiteren Anfrage zu der Erkenntnis, dass die Verkehrssicherheit der Behelfsbrücke und der alten Langen Brücke mit laufenden Instandhaltungsmaßnahmen erhalten werden kann? Antwort zu 3: In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Dezember 2014 (Anfrage Nr. 17/14999, Antwort zu 5) ging es um eine Prognose über die restliche Nutzungsdauer der Behelfsbrücke. Hier wurde mitgeteilt, dass die restliche Nutzungsdauer der Behelfsbrücke abhängig vom Instandsetzungsaufwand ist. Bei einer längeren Nutzungsdauer ist dann mittelfristig (in ca. 5 Jahren) eine Grundinstandsetzung notwendig. In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage von März 2015 (Anfrage Nr. 17/15895, Antwort zu 2) wurde mitgeteilt, dass mittelfristig nach gegenwärtigem Kenntnisstand ein Ersatzneubau der Langen Brücke erforderlich wäre, um die Behelfsbrücke rückbauen zu können. Unter der Voraussetzung der Sicherstellung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten ist der Ersatzneubau der Langen Brücke in der Investitionsplanung mit einem Baubeginn im Jahr 2018 angemeldet. Bis dahin sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit laufende Instandhaltungsmaßnahmen notwendig. Sollte der Ersatzneubau der Langen Brücke und damit der Rückbau der Behelfsbrücke mittelfristig nicht erfolgen, wäre eine Grundinstandsetzung der Behelfsbrücke notwendig Frage 4: Wann ist die Fertigstellung des mittlerweile in den Finanzplan 2014-2018 aufgenommenen Ersatzneubaus geplant und was wird aus der alten Langen Brücke? Frage 5: Wann wird der Rückbau der Behelfsbrücke erfolgen und wann beginnen die Planungen dazu? Antwort zu 4 und 5: Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungsbzw . Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit konnte ein Planungsbeginn zum Ersatzneubau einschließlich Rückbau der Behelfsbrücke nicht erfolgen. Ein Planungsbeginn Anfang 2017 wird angestrebt . Frage 6: Sind die Kosten für den Rückbau in der im Finanzplan 2014-2018 für den Neubau ausgewiesenen Summe von 11,5 Mio. € enthalten? Frage 7: Hält der Senat die Summe von 11,5 Mio. € für realistisch, angesichts der Tatsache, dass der Ersatzneubau der Salvador-Allende Brücke statt geplanten 15,5 Mio. € nunmehr mit 31,5 Mio. € veranschlagt wird? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 018 2 Antwort zu 6 und 7: Die Kostenannahme erfolgte im Jahr 2012 nach Nr. 4 der Ausführungsvorschriften (AV) zum § 31 der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf Basis von Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen über m²/Brückenneubaufläche einschließlich Rückbau. Erkenntnisse aus Baupreisindexentwicklungen, schwierigen Gründungsverhältnissen, Verkehrsführung unter und auf der Brücke, Anforderungen des Denkmalschutzes, erschwerter Rückbau unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, Anpassungen in den Rampenbereichen stellen Kostenrisiken dar, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt wegen der noch nicht begonnenen Planungen nicht beziffert werden. Eine genauere Kostenschätzung unter Berücksichtigung dieser Risiken kann erst nach Abschluss der Vorplanungen erfolgen. Berlin, den 30. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)