Drucksache 17 / 17 023 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels (V): Geschäftemacherei durch die BerlinLux GmbH und die Rolle der berlinovo – Nachfragen zur Drucksache 17/16705 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Gesamthöhe hat die BerlinLux GmbH dem LAGeSo seit dem Jahr 2014 insgesamt Rechnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden ausgestellt? Zu 1.: Im Jahr 2014 erfolgten keine Zahlungen. Im Jahr 2015 wurden bisher Kostenübernahmen bzw. Rechnungen in Höhe von 708.598 Euro eingereicht. 2. Welche Gesamtsumme hat das LAGeSo mittlerweile an die BerlinLux GmbH für die Unterbringung von Asylsuchenden insgesamt bezahlt? Zu 2.: Die Ausgaben belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 556.052 Euro. 3. Über welche Zeiträume hatte die BerlinLux GmbH die 29 Apartments der Berlinovo Apartment GmbH (berlinovo ) bis zur fristlosen Kündigung am 16. Juli 2015 jeweils angemietet? Zu 3.: BerlinLux GmbH selbst war nie Mieter der Apartments, hat diese aber auf ihrer Internetseite ohne Wissen der Berlinovo Apartment GmbH (Berlinovo) angeboten. Angemietet wurden die Apartments von einer Firma F. N. GmbH sowie der Firma F. I. und D. GmbH & Co. KG. Die Laufzeiten der Apartmentverträge sind unterschiedlich , die Anmietungen erfolgten wie nachfolgend aufgeführt: 1 Apartment ab 28.01.2015 5 Apartments ab 04.03.2015 1 Apartment ab 06.03.2015 3 Apartments ab 17.03.2015 1 Apartment ab 25.03.2015 4 Apartments ab 30.03.2015 1 Apartment ab 08.04.2015 1 Apartment ab 10.04.2015 1 Apartment ab 20.04.2015 1 Apartment ab 30.04.2015 7 Apartments ab 06.05.2015 Die Rückgabe der Apartments erfolgte überwiegend am 29.07.2015, einige Apartments am 06.08.2015 sowie die restlichen Apartments am 26.08.2015. 4. Welchen Grund für die Anmietung hatte die BerlinLux GmbH der berlinovo bei Abschluss des Mietvertrags genannt? Zu 4.: Mieter der Apartments war die Firma F. N. sowie die Firma F. I. und D. GmbH & Co. KG. Begründung zur Anmietung war die Unterbringung von Firmenmitarbeiterinnen/Firmenmitarbeitern. 5. Wie viele Mietverträge hat die berlinovo der BerlinLux GmbH am 16. Juli 2015 wegen unerlaubter Weitervermietung fristlos gekündigt? Zu 5.: Die Berlinovo Apartment GmbH hat alle von den Firmen F. N. GmbH und F. I. und D. GmbH & Co. KG angemieteten Apartments fristlos gekündigt. 6. Nach Bekanntwerden der unerlaubten Weitervermietung der berlinovo-Apartments durch die BerlinLux GmbH und der damit verbundenen Geschäftemacherei mit der Unterbringung von Asylsuchenden durften die betroffenen Flüchtlinge nach Presseberichten „vorerst“ in den jeweiligen berlinovo-Apartments wohnen bleiben: Wie viele Flüchtlinge/Haushalte waren insgesamt davon betroffen und wohnen sie noch heute dort? Wenn nein, warum nicht und auf wessen Initiative hin mussten die Flüchtlinge die berlinovo-Apartments verlassen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 023 2 Zu 6.: Die Berlinovo Apartment GmbH hatte dem Rechtsanwalt der Fa. F. angeboten, dass die Flüchtlinge in den Apartments verbleiben können und erklärt, gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Lösung für deren weitere Unterbringung suchen zu wollen. Dazu sollten der Berlinovo Apartment GmbH die Namen der Bewohnerinnen und Bewohner mitgeteilt werden. Alle Apartments wurden aber unbewohnt an die Berlinovo Apartment GmbH übergeben. Wohin die Flüchtlinge umgezogen sind, ist der Berlinovo Apartment GmbH nicht bekannt. 7. Wurde sichergestellt, dass die Flüchtlinge /Haushalte, die infolge der fristlosen Kündigung der BerlinLux GmbH die berlinovo-Apartments verlassen mussten, nicht obdachlos geworden sind bzw. vom LAGeSo mit weitgehend wertlosen Blanko-Hostelgutscheinen abgespeist wurden? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Flüchtlinge wurden in anderen Beherbergungseinrichtungen untergebracht. 8. Trifft es zu, dass mindestens eine Flüchtlingsfamilie , die infolge der fristlosen Kündigung der BerlinLux GmbH die berlinovo-Apartments verlassen musste, mittlerweile anderswo zu deutlich schlechteren Bedingungen wohnen muss, der Preis pro Kopf und Nacht mit 50 Euro aber derselbe geblieben ist? Zu 8.: Dieser Sachverhalt ist dem LAGeSo nicht bekannt . 9. Treffen Presseberichte zu, wonach die berlinovo dem LAGeSo bereits vor Monaten 60 Apartments für Flüchtlinge angeboten hatte, doch das LAGeSo daran kein Interesse zeigte (vgl. „Die absurde Miet-Abzocke mit Flüchtlingsfamilien in Berlin“ in B.Z. vom 14.07.2015)? Wenn ja, warum? Zu 9.: Nach Erkenntnissen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im LAGeSo wurden in den zurückliegenden Monaten keine derartigen Angebote durch die Berlinovo übermittelt. 10. Gibt es mittlerweile eine Regelung, dass auch das LAGeSo Wohnungen/Apartments zur Unterbringung von Flüchtlingen direkt anmieten kann? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist eine diesbezügliche Prüfung anhängig. 11. Trifft es zu, dass die berlinovo Heimbetreibern, die Interesse an der Anmietung ganzer Gebäudeteile bzw. Etagen von berlinovo-Apartmentanlagen zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden bekundet haben und mit dem LAGeSo zu deutlich niedrigeren Tagessätzen als die BerlinLux abrechnen wollten, mit der Begründung abgesagt hat, dass sie der Unterbringung von Flüchtlingen aufgrund der Mieterstruktur kritisch gegenüber steht? Wenn ja, warum? Zu 11.: Derartige Anfragen von Heimbetreiberinnen und Heimbetreibern sind der Berlinovo Apartment GmbH nicht bekannt. 12. An wie vielen und welchen anderen Standorten als der berlinovo-Apartmentanlage in der Siegfriedstraße hat(te) die BerlinLux GmbH Asylsuchende untergebracht und dies dem LAGeSo in Rechnung gestellt? Zu 12.: Es sind keine weiteren Standorte bekannt. 13. Übernimmt das LAGeSo derzeit noch grundsätzlich abgerechnete Kostenübernahmen der BerlinLux GmbH zur Unterbringung von Asylsuchenden? Wenn ja, warum? Zu 13.: Es stehen noch die Restzahlungen von den gezahlten Abschlägen aus. Berlin, den 02. Oktober 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)