Drucksache 17 / 17 024 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2015) und Antwort Kurze Beine, kurze Wege in Kaulsdorf? - Zur Räumung der Franz-Carl-Achard-Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mittel für die Sanierung der Franz-CarlAchard -Schule hat der Bezirk beim Senat angemeldet? Welche Mittel davon wurden bewilligt? Mit welcher Begründung wurden beantragte Mittel abgelehnt? Zu 1.: In der lnvestitionsplanung 2015 / 2019 sind mit einer 1. Rate 2019 veranschlagt: 3701/70116 - Achard-Grundschule, Wiederherstellung Nutzungsfähigkeit = 7.120 Tsd. €. 3701/70117 - Achard-Grundschule, Neubau Sporthalle = 5.500 Tsd. €. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb finanziert. Darüber hinaus wurden weder Mittel beantragt noch abgelehnt. 2. Inwiefern ist der Berliner Senat bereit, in Anbetracht der Notlage durch die Sperrung der Schule kurzfristig Finanzmittel für die Sanierung bzw. einen Schulneubau zur Verfügung zu stellen? Gibt es dazu einen Antrag des Bezirkes? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Hat der Bezirk dazu neue Pläne für die Sanierung bzw. den evtl. Abriss der Schule und einen anschließenden Neubau vorgelegt? Wenn ja, wie sehen die zeitlichen Planungen dafür aus? Wie soll in Kaulsdorf zeitnah eine Beschulung, die dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ entspricht, wieder ermöglicht werden? Zu 2.: Sollten die Finanzmittel für die Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit kurzfristig benötigt werden, bestehen Möglichkeiten einer früheren Inanspruchnahme. Bevor eine Entscheidung über Abriss und Errichtung eines modularen Ergänzungsbaus (MEB) oder Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes getroffen werden kann, sind gemäß Landeshaushaltsordnung eine genaue Bedarfsanalyse sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich. Sollte im Ergebnis die Variante „Abriss Bestandsgebäude und Errichtung eines MEB an gleicher Stelle“ zum Tragen kommt, würde dieses Gebäude frühestens im Jahr 2017 zur Verfügung stehen. Bei einer Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei MEB um „Ergänzungs“ -gebäude mit ausschließlich allgemeinen Unterrichtsräumen handelt, die – wie der Name aussagt - vorhandene Gebäude ergänzen. Alle darüber hinaus für den Betrieb einer Schule erforderlichen Flächen /Räume (Fachräume, Verwaltungs- Freizeitbereiche etc.) sind gleichfalls zu errichten und bei einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und im Bedarfsprogramm kostenmäßig zu berücksichtigen. Bei einer Variante „Neubau MEB auf anderem Grundstück “, könnte ein solches Bauwerk im Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Parallel müsste die Sanierung des Bestandsgebäudes - ggf. in mehreren Bauabschnitten - erfolgen. Ein Zeitpunkt, wann diese Maßnahme abgeschlossen sein könnte, kann erst nach Abschluss der Bestandsanalyse sowie Erarbeitung eines Bauzeitenplans genannt werden. Sofern in unmittelbarer Nachbarschaft des Bestandsgebäudes ein MEB errichtet werden könnte, würde sich bzgl. der Wegebeziehungen eine gleiche Situation wie bisher ergeben. Sollte ein Gebäude auf einem weiter entfernten Grundstück errichtet werden (z.B. Grundstück „An der Schule“) wäre die wohnortnahe Grundschulversorgung gleichfalls gewährleistet. Es ist darauf hinzuweisen, dass das „Grundschulnetz“ in Außenbereichen immer grobmaschiger ist als in innerstädtischen Siedlungszusammenhängen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 024 2 3. Inwiefern wurde bei der Sanierung des Daches der Schule vor einigen Jahren das Gebälk untersucht? Welche Hinweise auf die Beeinträchtigung der Statik haben sich zum damaligen Zeitpunkt ergeben? Zu 3.: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegen den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der allgemein bildenden Schulen; hierzu gehören u.a. auch der Bau und die Instandhaltung. Zu der Frage hat der zuständige Bezirk Marzahn-Hellersdorf wie folgt Stellung genommen . Die Dachsanierung der Achard-Grundschule im Jahr 2000 wurde aus Geldern des Schulanlagensanierungsprogramms durchgeführt. Aus dieser Zeit liegen - gem. der Archivierungsgrundsätze - keine Unterlagen mehr vor. 4. Wie bewertet der Senat die finanziellen und personellen Möglichkeiten der Bezirke (explizit auch des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf) in Bezug auf kurzfristig notwendige Gebäudeprüfungen? Zu 4.: Die Zuständigkeit für den Bau und die Instandhaltung der Schulgebäude umfasst auch die Beauftragung von erforderlichen Gutachten für Gebäudeprüfungen. Die erforderlichen finanziellen und personellen Möglichkeiten dafür stehen uneingeschränkt zur Verfügung. 5. Wie bewertet der Berliner Senat das Nichthandeln des Bezirksamtes während der Sommerferien, obwohl sowohl ein Gutachten vom Februar 2015 als auch eines vom 7. Juli 2015 klar machten, dass das Schulgebäude nicht mehr unbedenklich genutzt werden kann? Zu 5.: Der Bezirk hat zu dieser Frage wie folgt informiert : „Beim Gutachten vom Februar 2015 handelt es sich um die Bestandbeurteilung eines beauftragten Büros zur Standsicherheit der Dachkonstruktion der Achard-Grundschule . In dem Gutachten wird ausgeführt, dass der Bezirk einen Planungsstopp ausgesprochen habe und deshalb empfohlen wird, die Räume 3.1, C2 und FOG02.03 sofort für die Nutzung zu sperren. Diese Empfehlung stand also unter dem Eindruck des erklärten Planungsstopps, der aber im Juni 2015 durch das Bezirksamt wieder aufgehoben wurde. Das beauftragte Büro übersandte diese Bestandsbeurteilung an den zuständigen Prüfstatiker, der sie mit Schreiben vom 26.02.2015 gegenüber dem Büro jedoch zurückwies und als fachlich unzureichend erklärte. Die Bestandsbeurteilung reiche ihm als hoheitlich tätigem Prüfingenieur zur Veranlassung der Schließung nicht aus. Nachdem weitere Zuarbeiten des Büros erfolgten, übersandte der Prüfstatiker mit Datum 27.05.2015 seinen Prüfbericht. Mit dem Prüfbericht des hoheitlich tätigen Prüfingenieurs waren jedoch keine amtlichen Auflagen zur Schließung verbunden. Zudem hatte der Bezirk aufgrund des Prüfberichts des Prüfingenieurs ein ergänzendes Holzschutzgutachten beauftragt. Zwischen dem Bereich Service Einheit Facility Management (SE FM) und dem beauftragten Büro wurde vereinbart, dass zunächst die Ergebnisse dieses ergänzenden Gutachtens abgewartet werden, bevor Schließungen von Gebäudeteilen gegenüber dem Schulamt empfohlen werden. Hierbei bestand die Hoffnung, die Ergebnisse würden noch vor dem Ende der Sommerferien vorliegen. Von einer Untätigkeit kann insofern nicht ausgegangen werden, da zum einen die Empfehlungen vom Februar 2015 nicht durch entsprechende Auflagen des hoheitlich tätigen Prüfingenieurs bestätigt wurden; zum anderen hat das Bezirksamt gemeinsam mit dem beauftragten Büro dessen Empfehlung ausgewertet und man hat vereinbart, zunächst die ergänzenden Ergebnisse des weiteren Holzschutzgutachtens abzuwarten. Beim Schreiben des Bau- und Wohnungsaufsichtsamts (BWA) vom 07.07.2015 handelt es sich um eine vom Schul – und Sportamt erbetene Erläuterung der oben genannten Gutachten des beauftragten Büros (vom Februar 2015) mit Bezugnahme auf die Stellungnahme des Prüfingenieurs (vom 27.05.2015) vom bezirklichen BWA. Dieses Papier fasst lediglich die Inhalte der oben thematisierten Gutachten, bzw. Stellungnahmen zusammen.“ 6. Wie bewertet der Berliner Senat die Organisation und den Ablauf des Umzuges der Franz-Carl-AchardSchule in das Gebäude der Marcana-Schule? Wie ist zu rechtfertigen, dass der Umzug nicht durch ein professionelles Umzugsunternehmen, sondern durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und die Elternschaft bewerkstelligt werden musste? Waren diese Helferinnen und Helfer bei dieser Aktion unfallversichert? Zu 6.: Der Bezirk hat im Rahmen seiner Zuständigkeit wie folgt Stellung genommen: „Die Behauptung, der Umzug sei nicht durch ein professionelles Umzugsunternehmen durchgeführt worden, ist nicht nachvollziehbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schul- und Sportamtes organisierten und realisierten binnen zwei Tagen einen Umzug von der Franz-Carl-Achard-Grundschule zum neuen Standort. Innerhalb weniger Stunden wurde ein Transportunternehmen beauftragt. Insgesamt führten 17 vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gewerblich beauftragte Personen mit fünf Fahrzeugen den Umzug durch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes waren vor Ort. Die Eltern und Lehrerinnen und Lehrer halfen aktiv mit. Ehrenamtlich Tätige werden gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen .“ 7. Sind gesundheitliche Schädigungen bei Schülerinnen und Schülern bzw. beim Personal auszuschließen? Wenn nein, was wird unternommen, um das zu untersuchen ? Zu 7.: Der Bezirk hat wie folgt Stellung genommen: „Im Schulgebäude der Achard-Grundschule wurde Hausschwamm festgestellt. Dabei handelt es sich um einen Pilz, der Holz zerstört. In der Franz-Carl-AchardGrundschule befindet sich der Hausschwamm in den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 024 3 Holzbalken; die Decken zu den Klassenzimmern darunter sind intakt. Somit hatten die Schülerinnen und Schüler sowie alle anderen Personen, die sich in den Räumen aufhielten, keinen Kontakt zum Hausschwamm. Eine Belastung durch den Hausschwamm erfolgte somit nicht. In diesem Zusammenhang war nach Einschätzungen des Gesundheitsamtes Marzahn-Hellersdorf eine Testung auf den echten Hausschwamm nicht erforderlich. Es bestehe kein Grund zur Sorge um die Gesundheit oder zur Veranlassung medizinischer Untersuchungen.“ 8. Welche Veränderungen ergeben sich für die geplante weitere Sanierung der MarcanaGemeinschaftsschule ? Wann wird diese Schule in ihr erstes saniertes Gebäude (gegenwärtig als Ausweichobjekt durch die Franz-Carl-Achard-Schule genutzt) umziehen können? Sind die für die Marcana-Schule weiter geplanten Sanierungsmittel bis zu dem Zeitpunkt gesichert , zu dem die Franz-Carl-Achard-Schule an ihren alten Standort zurück zieht? Zu 8.: Der Bezirk hat wie folgt Stellung genommen: „Es ergeben sich durch die vorübergehende Nutzung des sanierten Schulgebäudes durch die Achard-Grundschule keine Veränderungen für die geplante Sanierung des zweiten Gebäudes. Die Schülerinnen und Schüler der Marcana-Schule können nach Auszug der Achard-Grundschule umziehen. Die Sanierung des zweiten Gebäudes der Marcana-Schule ist in der Investitionsplanung i.H. v. 3,5 Mio. € etatisiert. Die geplante Fertigstellung ist Ende 2019.“ Berlin, den 30. September 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)