Drucksache 17 / 17 026 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 16. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2015) und Antwort Arbeitsgebiete Integration und Migration (AGIM) der Berliner Polizei (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen und für welche Behörden haben die Arbeitsgebiete Integration und Migration (AGIM) der Berliner Polizei in den Jahren seit 2010 Amts- bzw. Vollzugshilfe geleistet? (Bitte nach Jahr und ersuchender Behörde aufschlüsseln.) Zu 1.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgebiete Integration und Migration (AGIM) der Polizei Berlin leisten anlassbezogen auch Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden. Diese Aktivitäten werden statistisch nicht erfasst. Auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16736 wird verwiesen. 2. Sind die Mitarbeiter*innen der AGIM grundsätzlich an jeder Abschiebung in Berlin beteiligt? Wenn nein, in welchen Fällen sind sie es nicht? Zu 2.: Nein. Bei Abschiebungen aus Justizvollzugsanstalten oder aus dem Abschiebungsgewahrsam sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGIM nicht beteiligt . 3. Führen die AGIM eine eigene Tätigkeitsstatistik? Wenn ja, welche Daten werden dabei erfasst? (Bitte Datenerfassungsbogen beifügen.) Zu 3.: Es wird keine zentrale Tätigkeitsstatistik geführt . Erforderlichenfalls führen die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der AGIM eigene Arbeitsnachweise ihrer polizeilichen Tätigkeit, die als Steuerungselement oder als Führungsinformation dienen. 4. Laut Angabe von Innenstaatssekretär Krömer in der Drucksache 17/14208 sind Geschäftsanweisungen „wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung jedoch auch nach Ablauf der Geltungsdauer anzuwenden , solange sie nicht durch eine Neufassung ersetzt bzw. durch ein Rundschreiben aufgehoben werden“ (S. 12). Gilt die Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) aufgrund dieses Grundsatzes weiterhin? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Die beschriebene Verfahrensweise findet auch für die Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) Anwendung. 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) im Originalwortlaut ? (Bitte Geschäftsanweisung inklusive Anlagen beifügen.) Zu 5.: Die Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) ist in der Anlage beigefügt. 6. Welchen Änderungsbedarf bezüglich Struktur, Aufgaben und Anbindung der AGIM sieht der Senat? Zu 6.: Im Rahmen der Arbeit der Projektgruppe Einsatzeinheiten und Stäbe (EES) erteilte der Polizeipräsident im Sommer 2014 den Auftrag, die Struktur, die Anbindung sowie die Ausrichtung der AGIM sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht in einer behördenweiten Arbeitsgruppe zu überprüfen. Vor dem Hintergrund sich ändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen wie der EU-Osterweiterung, dem dynamisch wachsenden Anteil von Berliner Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte sowie der aufwachsenden Flüchtlingsthematik wird geprüft, inwiefern die aktuellen Strukturen der AGIM dem geforderten Aufgabenspektrum gerecht werden und wo eine organisatorische Anbindung zukünftig sinnvoll ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 026 2 7. Wann soll die Prüfung der Struktur, Aufgaben und Anbindung der AGIM abgeschlossen sein und wann soll eine neue Geschäftsanweisung erlassen werden? 8. Warum hat es die Berliner Polizei seit Ablauf der Geltungsdauer der Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 mit dem 30. Juni 2009 nicht geschafft, eine neue Geschäftsanweisung zu den AGIM zu erarbeiten? Zu 7. und 8.: Das Erfordernis zur Anpassung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen bedingt für die Polizei Berlin fortlaufend Organisationsentwicklungsund Umstrukturierungsprozesse, von denen auch die AGIM betroffen ist. So waren in diesem Zusammenhang bereits vor Einrichtung der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Struktur, der Anbindung und der Ausrichtung der AGIM im Rahmen der Projektgruppe EES organisatorische Anpassungen notwendig, die jedoch aus arbeitsökonomischen Gründen nicht unmittelbar mit einer Änderung der entsprechenden Geschäftsanweisung einhergingen . Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden umfangreichen Organisationsveränderungen bei der Polizei Berlin wurde die Neufassung der Geschäftsanweisung zunächst bis zum Abschluss der Organisationsreform ausgesetzt. Die Ergebnisse der behördenweiten Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Struktur, Anbindung und Ausrichtung der AGIM werden für das vierte Quartal des laufenden Jahres erwartet. Daraus resultierende Empfehlungen zur Weiterentwicklung der AGIM werden sodann einer behördenweiten Abstimmung zugeführt. Danach kann mit dem Entwurf einer neuen Geschäftsanweisung begonnen werden. Berlin, den 02. Oktober 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2015) Der Polizeipräsident in Berlin 24. März 2004 LKA St 1103 – 05153 90 91 16 Nach Sonderverteiler mit 1 Anlage zusätzlich: 180 Exemplare für PPr St 1212 (WHa II. 5. c) Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) Diese Geschäftsanweisung gilt für die gesamte Polizeibehörde. - 2 - I. Allgemeines 1 – Die Zahl der in Berlin lebenden Ausländer hängt weitgehend ab von der Entwicklung des Arbeitsmarktes, der Familienzusammenführung, der Geburtenrate sowie dem Zustrom von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen; sie unterliegt daher ständigen Veränderungen. Gegenwärtig sind ca. 442.000 Ausländer melderechtlich registriert. Sie bilden einen Anteil von 13,3 % der Gesamtbevölkerung. Daneben hält sich auch eine erhebliche Anzahl von ausländischen Staatsangehörigen illegal im Stadtgebiet auf. Besonders aus diesem Personenkreis ergeben sich Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit. Ungeregelte Wohn-, Arbeits- und Einkommensverhältnisse bilden den Anlass für eine Vielzahl von Straftaten. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Gewährleistung eines möglichst konfliktfreien Zusammenlebens zwischen Deutschen und Ausländern ist es erforderlich, durch speziell ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen /-beamte Kontakte zur ausländischen Wohnbevölkerung zu pflegen, die Umgehung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen zu verhindern und der Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entgegen zu wirken . Alle Organisationseinheiten der Polizeibehörde sind gehalten, diese polizeilichen Maßnahmen zu unterstützen. II. Aufbauorganisation 2 – Das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) gliedert sich a) in die operativ tätigen Dir 1 – 6 ZA/AGA und b) in die sachbearbeitende Dir 3 ZA/AGA 3 (Dir 3 VOB A) 3 – Den AGA der örtlichen Dir gehören jeweils eine Leiterin/ein Leiter, eine Truppführerin/ein Truppführer und weitere Vollzugsbeamtinnen/-beamte des Ref ZA an. - 3 - - 3 - Die Dir stellen nachfolgende Stärken sicher: Dir 1 = 9 DV Dir 2 = 10 DV Dir 3 = 17 DV Dir 4 = 10 DV Dir 5 = 16 DV Dir 6 = 11 DV Darüber hinaus sind mindestens je eine Vollzugsbeamtin/ein –beamter wahlweise aus den A, DirHu oder VkD der jeweiligen Dir für den Zeitraum von drei Monaten dienstlich zu verwenden und turnusmäßig auszuwechseln. 4 – Dir 3 ZA/AGA 3 ist mit 19 Dienstverrichterinnen/Dienstverrichtern zu besetzen . 5 – LKA St 11 ist für die fachkundliche Betreuung des AGA zuständig. III. Aufgaben 6 – Die Leiterinnen/Leiter der AGA der örtlichen Dir haben insbesondere wahrzunehmen a) die tägliche Lageauswertung anhand von FS und anderen aktuellen Informationen , b) das Erarbeiten von Lagebeurteilungen und Kurzanalysen über sicherheitsrelevante Ereignisse im Zusammenhang mit Ausländern, c) das Planen, Organisieren und ggf. Durchführen von Einsätzen zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch Ausländer, erforderlichenfalls in enger Zusammenarbeit mit Einsatzkräften entsprechender Fachdienststellen, - 4 - - 4 - d) die Mitwirkung bei Schulungsmaßnahmen und bei der Gestaltung interner Fortbildungsprogramme der Direktion zu ausländerrechtlichen Themen sowie als Referentin/Referent im Rahmen praxisbezogener Lehrtätigkeit für ZSE IV, e) das Aus- und Fortbilden der Beamtinnen/Beamten im AGA, f) das Ausgestalten der Beziehungen zu Interessenvertretungen ausländischer Mitbürgerinnen/Mitbürger, Vereine, Religionsgemeinschaften, usw. und zu Betrieben und Einrichtungen mit hohem Ausländeranteil, g) das Zusammenarbeiten mit den Ausländerbeauftragten und/oder entsprechenden Institutionen der Bezirke. 7 – Den Truppführerinnnen/Truppführern der AGA der örtlichen Dir obliegt die a) Vertretung der Leiterinnen/Leiter bei Abwesenheit, b) Dienstplangestaltung, c) Einsatzplanung und -durchführung, d) Benennung von Teamführererinnen/Teamführern, e) Überwachung von gefertigten Vorgängen, Terminen, Anwesenheits- und Urlaubsplänen, f) Zusammenstellung und Auflieferung statistischer Daten entsprechend der Anlage zur GA, g) Einweisung der beim AGA vorübergehend dienstlich verwendeten Dienstkräfte anderer Dienststellen, h) Kontaktpflege zu Interessenvertretungen ausländischer Mitbürgerinnen/ Mitbürger. 8 - Die Beamtinnen/Beamten in den AGA der örtlichen Dir sind gehalten, vertrauensbildende Maßnahmen durch Aufnehmen und Halten von Kontakten zur ausländischen Wohnbevölkerung durchzuführen. - 5 - - 5 - Darüber hinaus sind sie für die Brennpunktüberwachung in ihrem Direktionsbereich zuständig und haben a) Ermittlungen durchzuführen, b) Pässe sicherzustellen, c) illegal eingereisten und/oder aufhältlichen Ausländern zur Zurückschiebung , Vorbereitung der Ausweisung oder Sicherung der Abschiebung die Freiheit zu entziehen, d) Amtshilfeersuchen von Ordnungsbehörden durchzuführen, e) ausländerrechtliche Verstöße durch Fertigung von Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu verfolgen. 9 - Die Dienstverrichterinnen/Dienstverrichter der Dir 3 ZA/AGA 3 haben folgende Aufgaben: a) Bearbeiten von Strafanzeigen (Vergehen nach dem AuslG bzw. AsylVfG), sofern keine Zuständigkeit einer VB-/LKA-Dienststelle begründet ist, b) nach Prüfung der Sachlage Vorführung von Ausländern, die bereits mehrfach abgeschoben wurden, vor das Bereitschaftsgericht, zur Erlangung eines Haftbefehls oder zur Durchführung des besonders beschleunigten Verfahrens , c) Durchführung von Außenermittlungen im Rahmen der Sach- und Vorgangsbearbeitung . 10 - Dem LKA St 11 obliegt insbesondere das a) Zusammenarbeiten mit anderen Behörden, vornehmlich der Ausländerbehörde (LEA IV), der Senatsverwaltung für Inneres sowie anderen Dienststellen des Bundes und der Länder, b) Umsetzen ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Regelungen innerhalb der Polizeibehörde, - 6 - - 6 - c) Koordinieren und Steuern der allgemeinen Arbeitsweise der AGA der örtlichen Dir, d) Sicherstellen der innerbehördlichen Zusammenarbeit, insbesondere mit den Fachdienststellen des LKA, e) Auswerten ausländerrelevanter Ereignisse, f) Erheben und Zusammenfassen statistischer Daten, g) Unterstützen der ZSE IV bei der Aus- und Fortbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen /-beamten im ausländerrechtlichen Bereich III. Sonstige Maßnahmen und Hinweise 11 – Für die Verwendung in den AGA der Dir 1 – 6 ist grundsätzlich auf Schutzpolizeibeamtinnen/-beamte zurückzugreifen, die bereits Fremdsprachenkenntnisse besitzen und bereit sind, diese Fähigkeiten auf weitere Sprachbereiche auszuweiten. 12 – Die in den örtlichen AGA eingesetzten Beamtinnen/Beamten versehen bedarfsorientierten Dienst im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit. Dabei soll der Anteil des Außendienstes deutlich überwiegen. 13 – Montags bis freitags, von 08.00 bis 15.00 Uhr, ist die fernmündliche Erreichbarkeit einer Beamtin/eines Beamten des AGA der einzelnen örtlichen Dir sicherzustellen. 14 – Die Beamtinnen/Beamten des AGA hinterlegen - soweit vorhanden - ihre privaten Fernsprechnummern bei den Lagediensten ihrer örtlichen Dir. 15 – Der Einsatz von Beamtinnen/Beamten des AGA erfolgt überwiegend in bürgerlicher Kleidung. Die Truppführerinnen/Truppführer können aus taktischen Gründen den Einsatz in Uniform anordnen. 16 - Das Verwenden von Beamtinnen/Beamten des AGA zu dienstlichen Verrichtungen ohne Ausländerbezug ist nur im besonderen Einzelfall zulässig und wird ausschließlich von dem jeweiligen Ref L ZA angeordnet. - 7 - - 7 - 17 – Die Dir 1 – 6 stellen sicher, dass im Rahmen der dienstlichen Verwendung Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte im AGA speziell ausgebildet werden, so dass mittelfristig allen A, DirHu und VkD mindestens je eine Multiplikatorin /ein Multiplikator zur Verfügung stehen. 18 – Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen sind durch die aufgreifenden Polizeibeamtinnen /-beamten zu treffen. Die Anordnungs- und Unterschriftsberechtigung für Einlieferungen ist in der GA über die Einlieferung, Vorführung oder Entlassung von festgehaltenen Personen, in der jeweils aktuellen Fassung geregelt. Die Ausländerbehörde (LEA IV) teilt lediglich auf Nachfrage mit, ob gegen die Einlieferung in den Abschiebungsgewahrsam zum Zwecke der Haftantragstellung Bedenken bestehen. 19 – Liegen Hinweise auf illegale Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern vor, ist grundsätzlich vor Beginn der Ermittlungstätigkeit Kontakt mit der Fachdienststelle des LKA aufzunehmen. 20 – Ausländerrechtliche Überprüfungen in bordellartigen Betrieben sind, soweit möglich, vorab mit der Fachdienststelle des LKA abzustimmen. 21 – Die statistisch zu erfassenden Tätigkeiten der AGA der örtlichen Dir sind nach dem Muster der Anlage bis zum fünften Werktag des folgenden Monats schriftlich an LKA St 11 zu melden. IV. Schlussbestimmungen 22 – Diese Geschäftsanweisung tritt am 01.07.2004 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30.06.2009 außer Kraft. 23 – Die Geschäftsanweisung LPolDir Nr. 8/1993 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) ist aus der Sammlung zu entfernen und zu vernichten. Glietsch Dir..... ZA/AGA Datum intern LKA St 11 Statistik der Tätigkeiten des AGA im Monat ......................... 200... Art der Tätigkeiten Türkei Ehemals Jugoslawien * GUS Arab. Staaten Afrik. Staaten Sonstige Gesamt Kontrollierte Personen Vorläufige Festnahmen / Sistierungen Ed-Behandlungen Einlieferungen Pass-Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen Ermittlungen und Bearbeitungen von Ersuchen / Hinweisen * Bosnien-Herzegowina, Makedonien, Kroatien, Slowenien, Serbien und Montenegro Kontrollen Schriftliche Arbeiten in Wohnungen Pol 908 in Unterkünften Pol 657 / Pol 685 in Gaststätten Pol 900 in Gewerbebetrieben sonstige Berichte in Bordellen abgesetzte FS auf Baustellen Gesamt im ÖPNV Name / Unterschrift Anlage zur GA LKA Nr. 2/2004 AGA-Statistik S17-17026 S1717026 Anlage