Drucksache 17 / 17 029 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 17. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2015) und Antwort Realisierungsstand der Ortsumfahrung Ahrensfelde Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Abstimmungen hat der Senat mit dem Land Brandenburg und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur inzwischen vorgenommen, um den Fortgang des Planungs- bzw. Genehmigungsprozesses dieser Maßnahme voranzutreiben ? Antwort zu 1: Die aktuell vom Bund initiierte Überprüfung der Vorzugsvariante, insbesondere unter dem Aspekt der gewählten Troglösung, richtet sich an den federführenden Vorhabenträger, die Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg (AV Brandenburg). Erst auf der Grundlage der derzeit zum Teil noch in Bearbeitung befindlichen Untersuchungsergebnisse wird eine Stellungnahme an den Bund und die Abstimmung über das weitere Vorgehen möglich sein. Frage 2: Sind inzwischen die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange, sowie von sonstigen Betroffenen ausgewertet, wenn ja mit welchen Ergebnis, wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Antwort zu 2: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Betroffenen wurden zwischenzeitlich ausgewertet, ein Erörterungstermin hierzu hat auf Grund diverser Interventionen des Bundes bisher nicht stattfinden können. Entsprechend des aktuellen Verfahrensstandes erfolgten auf Basis der vorgebrachten Einwände/Stellungnahmen Änderungen in den Planfeststellungsunterlagen , die sich im üblichen Anpassungserfordernis der Planunterlagen bewegen. Eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Planungen war nach gegenwärtigem Stand aus dem Beteiligungsverfahren nicht abzuleiten. Frage 3: Welche Priorität räumt der Senat diesem Projekt ein? Antwort zu 3: Das Bundesfernstraßenvorhaben Ortsumfahrung Ahrensfelde (OU) im Zuge der Bundesstraße 158 (B 158) ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 in der Prioritätsstufe „vordringlicher Bedarf “ enthalten, das im Rahmen der Auftragsverwaltung durch das Land Brandenburg umgesetzt wird. Das Land Berlin unterstützt durch anteilige Planungs- und Verwaltungskosten das im BVWP 2003 für das Land Brandenburg ausgewiesene Bundesfernstraßenvorhaben OU Ahrensfelde der B 158, welches nach bisherigen Planungen auch in der Fortschreibung des BVWP 2015 wieder Berücksichtigung finden soll. Frage 4: Über welche Planungs- und Bauszenarien kann der Senat Auskunft geben? Antwort zu 4: Eine Aussage über den Fortgang des Planungs- bzw. Genehmigungsprozesses oder die Darstellung von möglichen Bauszenarien ist erst nach „Freigabe“ der Planungen durch den Bund und der hiermit verbundenen Fortführung des Planfeststellungsverfahrens möglich. Berlin, den 30. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)