Drucksache 17 / 17 030 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 17. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2015) und Antwort Ersatzneubau Lange Brücke in Köpenick – Beginn erst 2018? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurden die für den Neubau der Langen Brücke bisher ab 2017 vorgesehenen Mittel mit der jetzt vorgelegten Finanzplanung 2015-2019 auf 2018 verschoben? Antwort zu 1: Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit konnte ein Planungsbeginn zum Ersatzneubau einschließlich Rückbau der Behelfsbrücke nicht erfolgen. Ein Planungsbeginn Anfang 2017 wird angestrebt. Frage 2: Geht der Senat davon aus, dass diese zeitliche Verschiebung zu keinerlei Kostensteigerungen führen wird, da der gesamte Kostenansatz i.H.v. 11,5 Mio. € unverändert geblieben ist? Antwort zu 2: Die Kostenannahme erfolgte im Jahr 2012 nach Nr. 4 der Ausführungsvorschriften (AV) zum § 31 der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf Basis von Erfahrungswerten vergleich- barer Maßnahmen über die Kosten pro m² Brückenneubaufläche einschließlich Rückbau . Erkenntnisse aus Baupreisindexentwicklungen, schwierigen Gründungsverhältnissen, Verkehrsführung unter und auf der Brücke, Anforderungen des Denkmalschutzes , erschwerter Rückbau unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, Anpassungen in den Rampenbereichen stellen Kostenrisiken dar, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt wegen der noch nicht begonnenen Planungen nicht beziffert werden. Eine genauere Kostenschätzung unter Berücksichtigung dieser Risiken kann erst nach Abschluss der Vorplanungen erfolgen. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Dringlichkeit dieser Baumaßnahme und wie bewertet der Senat insgesamt die verkehrliche Situation in der Altstadt Köpenick? Antwort zu 3: Auf Grund des baulichen Zustandes der „alten“ Langen Brücke kann diese den heutigen Verkehr nur mit Hilfe der Behelfsbrücke bewältigen (eine Richtung einschließlich Straßenbahn wird über die Behelfsbrücke geführt). Für den Rückbau der Behelfsbrücke ist der Ersatzneubau der „alten“ Langen Brücke somit baulich und verkehrlich geboten. Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) im Bereich Köpenick ist als westliche Tangente im Umfahrungssystem für die Altstadt Köpenick bereits vorhanden. Die Funktion und auch der Verkehr auf der Langen Brücke in Köpenick werden sich bei der geplanten Verlängerung der TVO von der Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee nicht ändern. Die Lange Brücke ist und bleibt als südliche Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick. Berlin, den 02. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)