Drucksache 17 / 17 038 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2015) und Antwort Praxis der Bestandsdatenauskunft nach § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden seit 2013 von Berliner Behörden Auskunftsverlangen nach §113 Telekommunikationsgesetz (TKG) gestellt, und in wie vielen Fällen wurde diesem Auskunftsverlangen jeweils entsprochen? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Jahr, Behörde und Art des Telekommunikationsdienstleisters.) Zu 1.: Polizei Berlin: Die Polizei Berlin hat für die Bestandsdatenabfragen im Bereich Telekommunikationskennungen folgende Zahlen recherchiert: 2013: 4803 2014: 4275 2015: 2364 (bis einschließlich 31.08.) Den Auskunftsverlangen wurde in allen Fällen entsprochen . Die Art des Telekommunikationsdiensteanbieters wird nicht erfasst. Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Abteilung II Da das Berliner Verfassungsschutzgesetz bislang keine Regelung für den Abruf von Bestandsdaten enthält, ist seit 1. Juli 2013 eine unmittelbare Abfrage gemäß § 113 TKG bei Telekommunikationsdienstleistern nicht mehr möglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt von der Abteilung II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gestellten Auskunftsersuchen wurden statistisch nicht erfasst. Ausländerbehörde Berlin Die Ausländerbehörde Berlin hat im Jahr 2015 nach der Gesetzeseinführung des § 48a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum 01.08.2015 in bisher einem Fall Auskunft über die Daten nach § 113 Telekommunikationsgesetz verlangt und auch erhalten. Der Netzbetreiber war O2 Deutschland. 2. Wie viele dieser Auskunftsverlangen wurden über eine gesicherte elektronische Schnittstelle nach §113 Abs. 5 TKG gestellt? Zu 2.: Die in § 113 Abs. 5 TKG beschriebene elektronische Schnittstelle ist bei der Polizei Berlin für Abfragen von Telekommunikationskennungen seit dem 1. Juni 2015 implementiert. Der beschriebene Datenweg wird allerdings seitens der Telekommunikationsdienstleister noch nicht im Wirkbetrieb angeboten, so dass die Polizei bislang kein Auskunftsverlangen hierüber abwickeln konnte. 3. Wie werden bei Auskunftsverlangen, die nicht über eine solche Schnittstelle erfolgen, die sensiblen Daten in Anfrage und Antwort vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt? Ist insbesondere inzwischen sichergestellt , dass Anfragen nicht über unverschlüsselten EMailverkehr abgewickelt werden, und wenn nicht, was ist zur Behebung dieses Missstandes geplant? Zu 3.: Aktuell verfügt die Polizei Berlin für Nutzerinnen bzw. Nutzer eines multifunktionalen Arbeitsplatzes (MAP) über keine Lösung zur Verschlüsselung von EMails . Aus diesem Grund werden die Auskunftsverlangen grundsätzlich per Fax versendet. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass Anfragen in Ausnahmefällen mit hohem personellem und administrativem Aufwand einzelfallbezogen per verschlüsselte EMail abgewickelt werden können. Der stark steigende Bedarf an externer verschlüsselter Kommunikation hat dazu geführt, dass die Polizei Berlin die allgemeine und automatisierte Verschlüsselung des gesamten externen E-Mail-Verkehrs einführen wird. Unter Einberechnung aller Fristen ist die Inbetriebnahme des Gateways im 1. Quartal 2016 zu erwarten. Die Kommunikation der Ausländerbehörde Berlin mit dem Telekommunikationsdienstleistern erfolgt per Fax. 4. Kann der Senat versichern, dass bei Auskunftsverlangen durch Berliner Behörden keine rechtswidrige Abfrage von Nicht-Bestandsdaten (z.B. Logfiles, dynami- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 038 2 sche IP-Adressen, Zeitpunkt des letzten Zugriffs auf den Account, bekannte Mailadressen des Betroffenen bei anderen Providern, Identität anderer anfragender Behörden ) erfolgt und wie wird dies sichergestellt? Zu 4.: Der Senat unternimmt größtmögliche Anstrengungen , um Auskunftsverlangen im rechtlich zugelassenen Rahmen durchzuführen. Bei der Polizei Berlin werden durch die Zentralstelle Internet alle Dienstkräfte durch Arbeitshinweise und Muster auf diese Problematik hingewiesen und dahingehend sensibilisiert. Außerdem werden Fortbildungen durchgeführt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dem höchsten Sicherheitsstandard zu schulen. Die Ausländerbehörde weist in dem Schreiben an den Provider ausdrücklich darauf hin, dass sich das Auskunftsverlangen auf die Zugangsdaten beschränkt. Berlin, den 6. Oktober 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2015)