Drucksache 17 / 17 039 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 17. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2015) und Antwort Zulassung und Kontrolle von Krankentransportunternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Krankentransportunternehmen mit jeweils wie vielen Krankentransportwagen (KTW) gibt es in Berlin? Wie viele Hilfsorganisationen, die auch Krankentransporte unternehmen, mit jeweils wie vielen Krankentransportwagen gibt es? Derzeit sind in Berlin 85 Unternehmen für den privaten Krankentransport registriert und insgesamt 790 Krankenkraftwagen genehmigt. Zu 1.: In Berlin sind die folgenden Hilfsorganisationen tätig, die auch qualifizierte Krankentransporte mit Krankenkraftwagen (KTW) durchführen: Arbeiter Samariter Bund (ASB) Landesverband 6 KTW Arbeiter Samariter Bund Rettungsdienst gemeinnützige GmbH 2 KTW DRK Landesverband Berlin e.V. 1 KTW DRK Rettungsdienst Berlin gemeinnützige GmbH 8 KTW Johanniter Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg. 2 KTW Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Zweigniederlassung Berlin 11 KTW 2. Wie viele Krankentransporte wurden jeweils von diesen Krankentransportunternehmen bzw. Hilfsorganisationen in den Jahren 2013-2015 durchgeführt? Welche Erkenntnisse hat der Senat dabei darüber, wie viele Akuttransporte (also „spontane“ Einsätze) und wie viele zeitlich im Voraus vereinbarte Krankentransporte durchgeführt wurden? Zu 2.: In den Jahren 2013 und 2014 wurden 1.904.793 private Krankentransporte durchgeführt. Davon entfallen 936.308 auf das Jahr 2013 und 968.485 auf das Jahr 2014. Für das Jahr 2015 liegen dem Senat noch keine statistischen Auswertungen vor, da diese Zahlen erst mit der Auswertung zum Jahresgesundheitsbericht nach Ablauf des Kalenderjahres für das laufende Jahr ermittelt werden. Eine statistische Differenzierung zwischen geplantenund kurzfristigeren Krankentransporten, liegt dem Senat nicht vor, da derartige Erhebungen allenfalls innerbetrieblich durch die Krankentransportunternehmen erfolgen. Transporte von akut lebensbedrohlich Erkrankten werden nicht durch den Krankentransport, sondern durch die Notfallrettung der Berliner Feuerwehr oder der mit der Notfallrettung beliehenen Hilfsorganisationen durchgeführt . 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur durchschnittlichen Eintreffzeit und der durchschnittlichen Einsatzdauer bei Akuttransporten? Zu 3.: Als durchschnittliche Eintreffzeit aus dem Jahresgesundheitsbericht 2014 wird durch die Krankentransportunternehmen selbst die Zeitspanne überwiegend zwischen 20 und 40 Minuten angegeben. Die Einsatzdauer variiert zwischen etwa 20 und bis zu etwa 90 Minuten. Diese Angaben beziehen sich generell auf alle Krankentransporte . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 039 2 4. Welche Auflagen werden Unternehmen, die Krankentransporte durchführen wollen, vor der Genehmigung auferlegt, wie werden diese Auflagen vor Erteilung der Genehmigung geprüft und welche Behörde ist hierfür zuständig? Zu 4.: Vor der Erteilung einer Genehmigung (Konzession ) müssen die Voraussetzungen des § 13 Rettungsdienstgesetz (RDG) erfüllt sein. Die Voraussetzungen werden durch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, im Rahmen des Antragsverfahrens, beispielsweise durch Einsicht in Bescheinigungen, vorhandene Eintragungen in Registern und gegebenenfalls durch Betriebsprüfungen ermittelt. Zusätzliche Auflagen können durch die Genehmigungsbehörde durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung festgelegt werden (§ 14 RDG). 5. Wie viele solcher unter 4. abgefragter Genehmigungsverfahren wurden jeweils in den Jahren 2013-2015 durchgeführt und mit welchen Ergebnissen? Zu 5.: In den Jahren 2013 bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden 538 Konzessionen (Erteilungen, Erweiterungen, Erneuerungen) im Krankentransport erteilt. Dabei entfallen auf das Jahr 2013 insgesamt 272 Konzessionen für 49 Antragstellerinnen und Antragsteller, auf das Jahr 2014 130 Konzessionen für 36 Antragstellerinnen und Antragsteller. Bis August 2015 wurden bereits 136 Konzessionen für 27 Antragstellerinnen und Antragsteller erteilt. Eine statistische Ergebnisdifferenzierung zu negativ abgeschlossenen Antragsverfahren erfolgt zwischen den jeweiligen Verkehrsformen (Widerruf im Verkehr mit Mietwagen, im Taxiverkehr und im Krankentransport) nicht, so dass eine isolierte Angabe zu abgelehnten Entscheidungen im Krankentransport nicht möglich ist. 6. Welche Auflagen für den Betrieb von Krankentransportwagen müssen Unternehmen der Krankentransporte erfüllen, wie werden diese Auflagen im laufenden Betrieb überprüft und welche Behörde ist hierfür zuständig ? Zu 6.: Alle in Berlin genehmigten Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen . Jährlich ist für jeden konzessionierten Krankenkraftwagen bei den technischen Prüfstellen bzw. Überwachungsorganisationen neben der standardmäßigen Hauptuntersuchung eine Zusatzuntersuchung durchzuführen, bei der die krankenkraftwagenspezifische Ausstattung in Augenschein genommen wird (Einhaltung der DIN EN 1789). Die Untersuchungsberichte sind dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis zu geben. Eine Mängelbeseitigung hat unverzüglich zu erfolgen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer besteht eine Leistungspflicht im gesamten Stadtgebiet und zu allen Tages- und Nachtzeiten und eine umfassende Dokumentations - und Nachweispflicht. Die Eintreffzeit darf eine Stunde nicht überschreiten. Es bestehen zudem Anforderungen an das Personal (z.B. Qualifikation) und an die Betriebsstätte (z.B. räumliche und hygienische Voraussetzungen ). Anlassbezogen werden durch das Landesamt für Bürger - und Ordnungsangelegenheiten Betriebsprüfungen und Krankenwagenkontrollen (siehe auch Antwort zu 7.) durchgeführt bzw. entsprechende Nachweise eingefordert. 7. Wie viele und welche Kontrollen wurden jeweils in den Jahren 2013-2015 von Krankentransportwagen bzw. - unternehmen mit bestehender Betriebsgenehmigung durch welche Behörden durchgeführt? Wurden dabei Verstöße festgestellt? Wenn ja: mit welchen Konsequenzen für die jeweiligen Unternehmen? Zu 7.: Im Bereich des Krankentransportes sind verschiedene Rechtsgebiete und somit verschiedene Zuständigkeiten betroffen: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist für die Kontrolle aller genehmigungsrelevanten Angelegenheiten, das Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Überwachung der eingesetzten Medizingeräte , das Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit für die Kontrolle des Arbeitsschutzes, die Berliner Polizei für die Kontrolle der Kraftfahrzeuge und die bezirklichen Gesundheitsämter für die Hygienemaßnahmen im Krankentransport zuständig. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die als oberste Landesbehörde die ministerielle Aufsicht über den Rettungsdienst - zu dem auch der Krankentransport gehört - wahrnimmt, organisiert seit Herbst 2014 gemeinsame Kontrollen der zuständigen Behörden, um eine ganzheitliche Überprüfung der eingesetzten Krankenkraftwagen zu gewährleisten . Seit Mitte 2015 nimmt auch der Zoll temporär an den Kontrollen teil, um die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 039 3 Folgende Kontrollen wurden unter Beteiligung verschiedener Behörden durchgeführt: 12.11.2014 – Kontrolle von 12 Krankenkraftwagen im Bereich Spandau 21.01.2015 – Kontrolle von 12 Krankenkraftwagen im Bereich Neukölln 08.04.2015 – Kontrolle von 17 Krankenkraftwagen im Bereich Steglitz 20.05.2015 – Kontrolle von 13 Krankenkraftwagen im Bereich Charlottenburg und Wilmersdorf 01.07.2015 – Kontrolle von 17 Krankenkraftwagen im Bereich Kreuzberg 19.08.2015 – Kontrolle von 12 Krankenkraftwagen im Bereich Marzahn 26.08.2015 – Kontrolle von 12 Krankenkraftwagen im Bereich Tempelhof Bei den Kontrollen wurden Mängel in allen Teilbereichen festgestellt. Bei gravierenden Mängeln wird der Weiterbetrieb der Krankenkraftwagen im Krankentransport untersagt und ein Bußgeldverfahren durch die zuständige Behörde eingeleitet. Zum Teil wurden Mängel durch die eingesetzten Fahrzeugbesatzungen oder durch die jeweiligen Krankentransportunternehmen direkt vor Ort behoben (z.B. Austausch einer defekten Krankentrage oder eines Krankentragestuhls, Ergänzung der Fahrzeugausstattung mit fehlenden Verbrauchsmaterialien). Weitere Kontrollen der „Kontrollgruppe Krankentransport “ sind für die nächsten Monate bereits terminiert. Darüber hinaus kontrollieren die einzelnen Behörden im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten auch außerhalb dieser Termine Krankentransportunternehmen und Krankenkraftwagen . Durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) wurden im angefragten Zeitraum anlassbezogen Betriebsprüfungen durchgeführt und Betriebssitze aufgesucht. Dabei wurde substanziellen Mitteilungen und Beschwerden nachgegangen. Bei festgestellten Verstößen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In wenigen Fällen wurde ein Verfahren zum Widerruf der Genehmigung durchgeführt. Das in Berlin für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) hat in den Jahren 2013 bis 2015 acht Krankentransportunternehmen überprüft. Prüfsachverhalte waren Themen wie Arbeitsschutzorganisation, Arbeitszeit, Lastenhandhabung oder Biostoffe. Vorgefundene Mängel und Verstöße gegen Rechtsvorschriften führten zu fünf Anhörungen nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz, zu einer Anordnung und einem Bußgeldverfahren. Durch die Arbeitsgruppe Medizinprodukte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) wurde in der Vergangenheit eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung von Krankentransportunternehmen durchgeführt. Dabei wurden 15 Transportunternehmen überprüft. Es wurden nur geringfügige Mängel bezüglich der Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung festgestellt und daraus resultierend drei Revisionsschreiben verfasst. Die bezirklichen Gesundheitsämter kontrollieren – meist anlassbezogen bei Beschwerden – Krankentransportunternehmen . Bei den Begehungen erfolgen ausführliche Beratungen, gegebenenfalls wird ein Mängelprotokoll erstellt. Zur Behebung von Mängeln werden Fristen gesetzt und die Einhaltung durch Nachkontrollen gewährleistet . Auch die Berliner Polizei führt neben den gemeinsamen Kontrollen im Rahmen der Überwachung des gewerblichen Personenbeförderungsverkehr eigene Überprüfungen durch: Diese beschränken sich aber zuständigkeitshalber auf die Prüfung von Fahrerlaubnissen, des technischen Zustands einschließlich vorgeschriebener Ausrüstung sowie der ordnungsgemäßen Sicherung von Personen und Ladung der Krankenkraftwagen. Weitere detaillierte Statistiken liegen aus den einzelnen Bereichen derzeit nicht vor. Berlin, den 25. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2015)