Drucksache 17 / 17 040 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 17. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2015) und Antwort Berliner Polizei und Asyl (III): Arbeitsaufkommen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die Öffnungszeiten des LaGeSo, während der es derzeit Asylanträge entgegen nimmt? Welche Stellen nehmen außerhalb dieser Zeiten Asylanträge entgegen und wie sind deren Öffnungszeiten? Zu 1.: Der reguläre Dienstbetrieb im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sieht folgende Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr vor: Die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAA) ist montags, dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) ist montags, dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus erfolgt durch hohen Einsatz und mit viel persönlichem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über diese Funktionszeiten hinaus im Rahmen des Möglichen die Bearbeitung der Anliegen. Außerhalb der Öffnungszeiten der ZAA können Asylbegehren sowohl bei der Ausländerbehörde als auch bei der Polizei vorgebracht werden. Die Ausländerbehörde ist für den Publikumsverkehr montags und dienstags von 07:00 bis 14:00 Uhr, mittwochs nur mit Termin und donnerstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Polizeiabschnitte der Polizei Berlin sind rund um die Uhr geöffnet. Gemäß § 13 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) haben ausländische Personen an der Grenze bei den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden um Asyl nachzusuchen. Im Falle einer unerlaubten Einreise besteht die Pflicht, bei der Aufnahmeeinrichtung, bei der Ausländerbehörde oder bei der Polizei ein Asylbegehren vorzubringen. Der Asylantrag ist gem. § 14 Abs. 1 AsylVfG bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. 2. Wie viele Asylbegehren hat die Polizei Berlin in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und im 1. Halbjahr 2015 jeweils aufgenommen? (bitte jeweils nach Quartalen und den Altersgruppen unter 14, 14-18 sowie über 18 Jahre aufschlüsseln) Zu 2.: Anzahl Asylbegehren / Quartal Quartal 2011 2012 2013 2014 2015 (I.- II. Quartal) I 40 58 343 163 456 II 40 57 733 221 1161 III 60 139 308 388 - IV 67 220 258 442 - Gesamt 207 474 1642 1214 1617 Datenbankabfrage Data Warehouse-Führungsinformation (DWH-FI) vom 22.09.2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 040 2 Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist aufgrund fehlender valider Daten nicht möglich, da keine strukturiert auswertbare Personalienerfassung der Asylbegehrenden erfolgt. Aus der Anzahl der durch die Berliner Polizei entgegengenommenen Asylbegehren kann kein Rückschluss auf die tatsächliche Anzahl der Asylantragstellenden abgeleitet werden, da zum Beispiel bei Familien die teils vorläufige Personalienerfassung der Angehörigen und/ oder Kinder freitextlich vorgenommen wird. 3. Bei wie vielen der unter 2. aufgeführten Fällen handelte es sich um unbegleitete Minderjährige? (bitte nach Jahren und den Altersgruppen unter 14, 14-16 sowie 16-18 aufschlüsseln) Zu 3.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen . 4. Wie verteilen sich die unter 2. aufgeführten Asylbegehren auf Wochentage und Tageszeiten? Zu 4.: Anzahl Asylbegehren / Wochentag Wochentag 2011 2012 2013 2014 I. – II. Quartal 2015 Montag 41 79 176 178 271 Dienstag 37 62 171 131 169 Mittwoch 33 40 157 155 157 Donnerstag 26 53 191 151 218 Freitag 29 95 309 229 254 Samstag 24 74 322 195 315 Sonntag 17 71 316 175 233 Gesamt 207 474 1642 1214 1617 Datenbankabfrage DWH-FI vom 22.09.2015 Anzahl Asylbegehren / Uhrzeit Stunde 2011 2012 2013 2014 I. – II. Quartal 2015 00-01 5 22 25 35 51 01-02 13 50 21 48 02-03 7 10 40 14 38 03-04 1 3 26 19 21 04-05 6 13 20 11 12 05-06 6 13 9 15 06-07 9 6 51 6 49 07-08 3 13 50 36 27 08-09 14 76 39 42 09-10 10 13 80 36 39 10-11 1 24 73 43 64 11-12 6 24 103 41 42 12-13 5 9 88 63 51 13-14 5 21 71 57 52 14-15 15 33 72 63 62 15-16 22 44 168 123 107 16-17 23 36 134 80 118 17-18 20 31 120 87 102 18-19 18 29 94 95 165 19-20 6 26 63 90 93 20-21 9 24 52 76 91 21-22 13 20 51 64 117 22-23 13 23 50 51 102 23-00 8 11 57 48 100 ohne Angabe 2 6 15 7 9 Gesamt 207 474 1642 1214 1617 Datenbankabfrage DWH-FI vom 22.09.2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 040 3 5. Wie verteilen sich die unter 2. aufgeführten Asylbegehren auf die örtlichen Polizeidirektionen (bitte nach den 37 Abschnitten aufschlüsseln), das Landeskriminalamt, die Direktion Zentrale Aufgaben, die Zentrale Serviceeinheit sowie den Stab der Behördenleitung ? Zu 5.: Anzahl Asylbegehren / Quartal anlegende Dienststelle 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt Direktion (Dir) 1 10 9 30 32 22 103 Abschnitt (A) 11 5 4 13 12 34 A 12 2 3 10 5 1 21 A 13 3 3 2 1 9 A 14 1 7 8 A 15 1 1 3 1 4 10 A 16 2 6 4 2 14 Dir 1 Zentrale Aufgaben (ZA) - Arbeitsgebiet Integration und Migration (AGIM) 1 4 5 Dir 1 ZA - Einsatzhundertschaft (EHu) 2 2 Direktion 2 71 171 325 311 379 1257 A 21 36 91 186 167 142 622 A 22 3 20 19 11 26 79 A 23 10 1 22 42 75 A 24 9 20 31 67 97 224 A 25 4 10 48 24 54 140 A 26 2 2 5 9 A 27 7 7 14 Dir 2 ZA-AGIM 12 13 38 18 12 93 Dir 2 ZA-EHu 1 1 Direktion 3 98 237 1123 668 1009 3135 A 31 3 7 16 10 36 A 32 7 7 22 31 50 117 A 33 66 196 984 546 852 2644 A 34 8 5 36 35 53 137 A 35 7 18 3 9 37 A 36 7 11 32 24 22 96 Dir 3 Stab (St) 4 1 1 Dir 3 Referat Verbrechensbekämpfung Sofortbearbeitung (VB I) 1 1 Dir 3 ZA-AGIM 8 6 19 10 10 53 Dir 3 ZA- Direktionshundertschaft (DirHu) 3 2 2 Dir 3 ZA-EHu 2 5 1 2 10 Dir 3 ZA- Verkehrsdienst (VkD) 1 1 Direktion 4 2 9 38 59 99 207 A 41 1 2 2 2 2 9 A 42 3 6 22 55 86 A 43 1 9 10 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 040 4 A 44 10 9 14 33 A 45 1 12 9 4 26 A 46 6 7 4 17 A 47 2 2 11 15 Dir 4 ZA-AGIM 1 10 11 Direktion 5 22 22 90 111 84 329 A 51 2 8 23 33 22 88 A 52 1 2 10 5 2 20 A 53 2 2 15 7 12 38 A 54 4 3 21 44 25 97 A 55 2 14 14 13 43 A 56 6 2 2 6 16 Dir 5 ZA-AGIM 5 5 7 5 4 26 Dir 5 ZA-EHu 1 1 Direktion 6 2 24 26 29 20 101 A 61 11 8 2 21 A 62 2 5 8 15 A 63 1 3 4 A 64 1 5 2 16 8 32 A 65 3 4 1 1 9 A 66 1 2 3 Dir 6 ZA-AGIM 1 2 9 4 16 Dir 6 ZA-VkD 1 1 Direktion Zentrale Aufgaben (Dir ZA) 1 7 4 4 16 Dir ZA 1. Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) 1 6 2 2 11 Dir ZA 2.BPA 2 2 4 Dir ZA Zentraler Verkehrsdienst (ZVkD) 1 1 Landeskriminalamt (LKA) 1 2 3 6 LKA 22 2 2 4 LKA 24 1 1 LKA 41 1 1 Gesamt 207 474 1642 1214 1617 5154 Datenbankabfrage DWH-FI vom 22.09.2015 6. Inwiefern wurden die stärker belasteten Dienststellen personell verstärkt? Zu 6.: Eine dauerhafte personelle Verstärkung der durch die Asyl- bzw. Flüchtlingsthematik betroffenen Polizeiabschnitte ist bisher nicht erfolgt. Die Unterstützung der stärker beanspruchten Polizeiabschnitte erfolgt situativ durch benachbarte Polizeiabschnitte mit der temporären Übernahme von Funkwageneinsätzen und der Gestellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Entgegennahme von Asylbegehren. 7. Wie viele Asylanträge wurden auf den 37 Berliner Abschnitten durch die Besatzungen der Funkwagen aufgenommen ? Zu 7.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 8. Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit nimmt die Entgegennahme des Asylantrages zuzüglich der weiteren hiermit verbundenen Maßnahmen und schriftlichen Arbeiten in Anspruch? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 040 5 9. Wie viele Einsatzkräftestunden hat die Polizei Berlin zur Entgegennahme von Asylanträgen zuzüglich der hiermit verbundenen weiteren Maßnahmen und schriftlichen Arbeiten aufgewendet und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies? Zu 8. und 9.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei der regulären Bearbeitung eines einzelnen Asylbegehrens und der Durchführung der damit verbundenen und sich daran anschließenden Maßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit circa zwei Stunden. Die erforderliche erkennungsdienstliche Behandlung in der Gefangenensammelstelle nimmt in der Regel, ohne Betrachtung eines möglichen Transportes und ohne Vorkommnisse und Wartezeiten, etwa eine weitere halbe Stunde in Anspruch . Die Aufnahme eines allein auf der Polizeidienststelle erscheinenden Asylbegehrenden kann also im Ergebnis zweieinhalb Stunden betragen. In der Regel erscheinen die Asylbegehrenden nicht allein auf den Polizeidienststellen. Im Zuge der stetig steigenden Flüchtlingszahlen sind dementsprechend auch längere Bearbeitungszeiten von bis zu fünf Stunden zu verzeichnen. In Spitzenzeiten wurden bis zu 22 Personen gleichzeitig auf einer Dienststelle bearbeitet, wodurch die Bearbeitungszeit im Einzelfall auch bei über fünf Stunden lag. In Teilen ist bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten von Asylbegehrenden an der Schnittstelle zum LAGeSo weitere Bearbeitungszeit erforderlich. Insofern ist eine belastbare Antwort nicht möglich. 10. Trifft es zu, dass die Entgegennahme von Asylanträgen zuzüglich der hiermit einhergehenden weiteren Maßnahmen und schriftlichen Arbeiten zu Lasten des Funkwageneinsatzdienstes eines Abschnittes gehen? Wenn nein, wieso nicht? Zu 10.: Die Abschnitte der Polizei Berlin sind grundsätzlich dafür ausgestattet, angezeigte Strafanzeigen und vorgetragene Bürgerbegehren entgegen zu nehmen. Mit der Aufnahme des Asylbegehrens und der Prüfung sowie Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund einer möglichen illegalen Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz sind durch die verschiedenen erforderlichen Maßnahmen unter Umständen längere Verweilzeiten auf Polizeiabschnitten und umfangreichere Maßnahmen erforderlich. Neben der Fertigung der Vorgänge ist Personal für die Aufsicht innerhalb der Diensträume, erforderlichenfalls die Versorgung der Asylsuchenden, die Durchführung von Transporten zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung oder für die Organisation einer Unterkunft - in Abhängigkeit freier Kapazitäten des LAGeSo - erforderlich. Um dabei schnell Personal für die Bearbeitung der Asylbegehren zu generieren, kann es auch erforderlich sein, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Funkwageneinsatzdienstes zurückzugreifen. 11. Welche Maßnahmen ergreift der Senator für Inneres und Sport, um insbesondere die Abschnitte der Polizei Berlin in diesem Themenkomplex zu entlasten? Zu 11.: Die Polizei Berlin hat mit der Inbetriebnahme einer weiteren Station zur erkennungsdienstlichen Behandlung im Gewahrsam „City“ beim stark frequentierten Abschnitt 33 die Voraussetzungen geschaffen, die Bearbeitung von Asylbegehren in den Bereichen zu entlasten, die durch ihre räumliche Nähe zur Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber ein erhöhtes Aufkommen haben. Im Weiteren wird mit der Bereitstellung bedarfsweiser Verpflegung durch die Polizei Berlin eine Verbesserung der Situation auf den Polizeidienststellen erreicht, bei denen sich Asylbegehrende oft über mehrere Stunden aufhalten. Die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Unterkünften auftretenden Schwierigkeiten und die damit verbundenen Bearbeitungszeiten auf den Polizeiabschnitten wurden an das LAGeSo herangetragen. In den Räumlichkeiten der Kruppstr. 15 unterstützt die Polizei Berlin derzeit das LAGeSo bei der Aufnahme von Asylbegehren. Den gesetzlichen Verpflichtungen der Behörden zur Entgegennahme von Asylbegehren und den Anforderungen an das Legalitätsprinzip wird dabei entsprochen . Durch die enge Verzahnung der Arbeitsschritte ist insbesondere sichergestellt, dass sich Asylbegehrende nicht mehrfach identischen Arbeitsschritten - wie der Angabe von Personalien oder einer erkennungsdienstlichen Behandlung - bei den Behörden unterziehen müssen. Darüber hinaus werden hiermit auch die Polizeiabschnitte entlastet. Berlin, den 05. Oktober 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2015)