Drucksache 17 / 17 043 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 18. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2015) und Antwort Sichere Ampelschaltung auf dem Schulweg für Erstklässler der Giesendorfer Grundschule an der Kreuzung Osdorfer Straße/Ostpreußendamm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird der Senat die Überprüfung der Ampelschaltung Osdorfer Straße/Ostpreußendamm abgeschlossen haben, die einen sicheren Schulweg für Erstklässler ermöglichen soll und die die BVV SteglitzZehlendorf mit Beschluss 727 vom 10.12.2014 beauftragt hat? Frage 2: Mit welchem Ergebnis ist zu rechnen? Frage 3: Prüft der Senat, ob die Überquerung der Kreuzung für Schüler der unmittelbar im Kreuzungsbereich liegenden Giesensdorfer Grundschule morgens zu Schulbeginn durch eine eigene Grünphase oder zumindest eine zeitliche Vorrangschaltung sicherer gemacht werden kann? Antwort zu 1, 2 und 3: Der BVV 1 -Beschluss 727 wurde vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin bislang nicht zur Stellungnahme an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet, weshalb keine Prüfung erfolgte. Gleichwohl war die Lichtsignalanlage unter verschiedenen Gesichtspunkten schon häufiger Thema von BVV-Anfragen, die in der Vergangenheit an die VLB herangetragen wurden. Im Zuge der Beantwortung dieser Anfragen wurde u.a. die Fußgängerschaltungen geprüft und der BVV bereits erläutert, dass die Schaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Lichtsignalanlage sicher ist. Die Schaltung der Anlage beinhaltet bereits längere Fußgängergrünzeiten, insbesondere früh und tagsüber. Die Schaltung dieser Lichtsignalanlage kann im Zuge der ÖPNV 2 -Beschleunigung auch durch BVG-Busse beeinflusst werden, dies führt aber keinesfalls zu einer Verschlechterung der Sicherheit der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Berlin, den 01. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015) 1 Bezirksverordnetenversammlung 2 Öffentlicher Personennahverkehr