Drucksache 17 / 17 046 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 21. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2015) und Antwort Medizinische Notfälle bei wartenden Asylsuchenden vor dem LAGeSo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Regelungen gibt es seitens des Senats für den Umgang mit medizinischen Notfällen bei Asylsuchenden und Geflüchteten, die vor dem LAGeSo auf ihre Registrierung warten? 2. Welche Zuständigkeiten und Verfahren kommen zur Anwendung bei medizinischen Notfällen vor dem LAGeSo, auf die sich die freiwilligen Helfer*innen beim Umgang mit medizinischen Notfällen berufen können? 3. Inwieweit sind die freiwilligen Helfer*innen vor Ort ermächtigt, medizinische Notfalleinsätze zu veranlassen ? 4. Wer trägt die Kosten des Notfalleinsatzes bei nichtregistrierten Asylsuchenden und Geflüchteten? 8. Welche Absprachen/Zuständigkeiten und Verfahren hat der Senat mit den Berliner Rettungsstellen für den Umgang mit medizinischen Notfällen vereinbart, die bisher noch nicht-registrierte und vor dem LAGeSo wartende Geflüchtete und Asylsuchende betreffen? 10. Welche Möglichkeiten hat der Senat vor Ort beim LAGeSo und im Umfeld geschaffen, um eine entsprechende gesundheitliche Versorgung für Erkrankte und Menschen mit erhöhtem Bedarf an gesundheitlicher Betreuung zu garantieren? 11. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass keine Menschen zu Schaden kommen, wenn medizinische Notfälle , Erkrankte und Menschen mit Behinderungen nicht adäquat versorgt werden? Gedenkt der Senat diese Verantwortung den freiwilligen Helfer*innen aufzubürden? 12. Wie hat der Senat auf die Forderung des Präsidenten der Berliner Ärztekammer, Dr. Günther Jonitz, an den Senat reagiert, die „unhaltbaren medizinischen und hygienischen Zustände bei den neu in Berlin ankommenden Flüchtlingen zu beenden“? 13. In welcher Art und Weise hat der Senat das Angebot der Ärztekammer Berlins angenommen, Hilfe und Unterstützung zu leisten, um „unbürokratisch die humanitäre Not der Flüchtlinge in Berlin schnellstmöglich zu beenden“? Welche Verabredungen gibt es dazu mit der Ärztekammer im Hinblick auf die Versorgung medizinischer Notfälle? Zu 1. bis 4., 8. und 10. bis 13.: Unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurde der Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) eingerichtet, der das Kernstück eines vom Senat initiierten Sofortprogramms bildet, welches die administrativen und organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass Berlin ungeachtet der immens angestiegenen Zuzugszahlen der Herausforderung, alle aufgenommenen Flüchtlinge angemessen unterzubringen und zu versorgen, gerecht werden kann. Dazu gehört die Sicherstellung einer medizinischen Versorgung in Notfällen auch für diejenigen Personen, die sich noch nicht registrieren lassen konnten. Ärzte sind vor Ort und die Schutz suchenden Menschen können sich in Erste Hilfe-Stationen auf dem Gelände beraten und versorgen lassen. Seit dem 20. August 2015 wurde das aus zwei Räumen, Sanitärbereichen (w / m) mit jeweils mehreren Toiletten und Waschbecken und zwei angrenzenden Lagerräumen bestehende Haus C (Remise) von der Caritas mit Unterstützung von „Moabithilft “ als Rückzugsraum für Schwangere, stillende Mütter, ältere Menschen sowie erkennbar traumatisierte oder behinderte Personen in Betrieb genommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 046 2 Für die Akut- und Notfallversorgung steht seit dem 21. August 2015 ein Rettungswagen der Johanniter (ein Arzt, zwei Sanitäter) auf dem Parkplatz Haus A. Direkt daneben sind seit dem 22. August 2015 drei Sanitätszelte mit mehreren Feldliegen aufgebaut. Es gibt eine vom Bezirk angebotene Unterstützung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst sowie von Hebammen, Kiezmüttern und Integrationslotsen, die vom Campusmanagement koordiniert wird. Mit allen Akteuren vor Ort werden weitere Regeln und Verfahren vorbereitet, die über den Standort Turmstraße hinaus einen Rahmen für eine angemessene Versorgung und Unterbringung bilden werden. Auch die Kosten für einen Notfalleinsatz für noch nicht registrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber trägt das Land Berlin. Hierzu gehört auch der ständige Kontakt mit der Berliner Ärztekammer, um die Versorgung der asylsuchenden Menschen zu optimieren. 5. Wie viele medizinische Notfalleinsätze gab es seit Januar 2015 auf dem LAGeSo-Campus? Wie viele Einsätze sind im Leitstellensystem der Berliner Feuerwehr hinterlegt? Wie viele Einsätze wurden mit einem Rettungswagen beschickt und in wie vielen Fällen erfolgte ein Transport von Patient*innen in eine Klinik (bitte nach Monat aufschlüsseln)? 6. Welcher Art waren diese Notfalleinsätze auf dem LAGeSo-Campus seit Januar 2015? Zu 5. und 6.: Diese Angaben ließen sich im vorgegebenen Zeitrahmen nicht ermitteln. 7. Gibt es Hinweise darauf, dass Rettungswagenbesatzungen die Mitnahme von Patient*innen seit Januar 2015 verweigerten? Wenn ja, in wie vielen Fällen und warum? 9. Wie bewertet es der Senat, wenn Menschen mit schweren Erkrankungen (z.B. Pneumonie) nach der Notfallbehandlung wieder auf das LAGeSo-Gelände gebracht werden mit der Empfehlung, eine geeignete Unterbringung /medizinische Versorgung der Erkrankten zu ermöglichen ? An wen richten sich solche Empfehlungen und wer soll sie vor Ort auf dem Gelände vor dem LAGeSo umsetzen? Zu 7. und 9.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor. Berlin, den 07. Oktober 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2015)