Drucksache 17 / 17 050 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 21. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2015) und Antwort Landschaftspark und Gartendenkmal als Besuchermagneten für den Tierpark Friedrichsfelde noch unterbewertet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat vom aktuellen Zustand der Fläche, die gegenwärtig durch die Tierpark Berlin GmbH genutzt wird? Antwort zu 1: Der Tierpark Friedrichsfelde wurde aus Luftbildern 2005 im Rahmen einer luftbildgestützten Biotoptypenkartierung von Teilflächen in Berlin gesichtet und kartiert. Aufgrund der gärtnerischen Gestaltung und der Nutzung als Tierpark wurden keine gesetzlich geschützten Biotope festgestellt. Die vorhandenen Altbaumbestände, insbesondere Eichen, die Gewässer, naturnahen Staudenfluren sowie andere naturnahe Parkteile stellen einen wichtigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere dar und haben einen naturschutzfachlichen Wert, vergleichbar mit anderen naturnahen Parkanlagen wie dem Großen Tiergarten , der Jungfernheide oder dem Treptower Park. Frage 2: Welche Entwicklungsziele werden mit dem gültigen Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm auf dieser Fläche bisher angestrebt? Sind mit der Aktualisierung des Landschaftsprogramms und Artenschutzprogramms grundlegende Veränderungen geplant? Wenn ja, welche? Antwort zu 2: Es sind keine grundlegenden Änderungen geplant. Das geltende Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (Stand 2006) sowie das im Aktualisierungsverfahren befindliche Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (öffentliche Auslegung September 2015) sehen die Bedeutung der Grün- und Freifläche des Tierparks unverändert für das Berliner Freiraumsystem, für den Bodenschutz, die Klimawirksamkeit , für die Biotopvernetzung sowie als übergeordnetes Strukturelement des Landschaftsbildes. Frage 3: Welche Flächenareale auf dem Gelände des Tierparks sind heute schon nach dem Berliner Naturschutzgesetz als schutzwürdig eingestuft (bitte als Karte darstellen)? Antwort zu 3: Eine Feststellung landschafts- oder naturschutzwürdiger Bereiche im Sinne des Berliner Naturschutzgesetzes gibt es nicht. Die Flächen des Tierparks werden entsprechend ihrer Funktion gärtnerisch gestaltet und gepflegt. Sie entsprechen nicht den Kriterien und Voraussetzungen für eine Schutzgebietsausweisung. Die im Park vorhandenen Lebensstätten gefährdeter Arten, insbesondere im Bereich der Altbäume, unterliegen unmittelbar den Regelungen des besonderen Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Frage 4: Gibt es Pläne, zusätzlich zu dem als Gartendenkmal Nr. 09045897 gesicherten Schlosspark mit seinem Nord- und Südparterre sowie dem Rest des Landschaftsgartens mit seinem Achsen- und Kanalsystem auch den im Gedenken an den bedeutenden Gartenarchitekten Karl Foerster 1970 angelegten Staudengarten unter Gartendenkmalschutz zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Es gibt seitens des Landesdenkmalamtes Berlin keine Pläne, den zu Ehren Foersters angelegten Staudengarten als Gartendenkmal unter Schutz zu stellen, da dieser Garten nicht die Bedeutungskriterien eines Gartendenkmals gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin erfüllt. Frage 5: Welche Rolle spielen die Randbereiche des Landschaftstiergartens für den Biotopflächenverbund im Osten Berlins? Antwort zu 5: Der Tierpark grenzt östlich an die landschafts - bzw. naturschutzwürdigen Biotopverbundflächen zwischen dem Biesdorfer Kreuz, dem Biesenhorster Sand und dem Grünauer Kreuz an. Für die Flächen des Tier- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 050 2 parks soll die Funktion der Biotopvernetzung erhalten bzw. entwickelt werden. Frage 6: Wie ist der naturschutzfachliche Wert der Gesamtfläche bzw. seiner Teilbereiche bisher analysiert worden? Antwort zu 6: Die Wertigkeit wurde anhand von Luftbildauswertungen bzw. im Rahmen berlinweiter Begehungen zur Erfassung des Vorkommens von Zielarten, die für den Berliner Biotopverbund von Bedeutung sind, analysiert. Frage 7: Welche Maßnahmen sind zum Erhalt der auf dem Gelände des Landschaftstiergartens vorhandenen Zielarten aus dem Berliner Florenschutzkonzept geplant, da hier mindestens 3 Zielarten mit sehr hoher Schutzpriorität (z. B. Iris sibirica) und mindestens 3 Zielarten mit hoher Schutzpriorität (z. B. Juniperus communis) beheimatet sind? Antwort zu 7: Die Maßnahmen des Florenschutzes sind vordringlich auf den Erhalt der natürlichen Vorkommen ausgerichtet. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den genannten Vorkommen nicht um natürliche Relikte, sondern um Anpflanzungen im Rahmen der gärtnerischen Gestaltung handelt. Frage 8: Sind für die Sicherung und Erhaltung des Waldes insbesondere wegen Klimawandelanpassung Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche, und wie werden diese Maßnahmen finanziert? Antwort zu 8: Über konkrete Einzelmaßnahmen liegen keine Kenntnisse vor. Grundsätzlich weist das Landschaftsprogramm den Grün-und Freiflächen im Land Berlin, den Tierpark mit seinen vielfältigen Strukturen eingeschlossen, eine hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer Klimafunktion zu. Frage 9: Wie bewertet der Senat die Ziel- und Entwicklungsplanung der Tierpark Berlin GmbH hinsichtlich der Weiterentwicklung des landschaftlich geprägten Raumes? Antwort zu 9: Das Landschaftsprogramm ordnet die Fläche des Tierparks dem städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen zu. Charakteristische Landschaftsund Grünraumstrukturen, einschließlich historischer Gestaltmerkmale , sollen erhalten und entwickelt werden. Der Senat geht davon aus, dass in der konzeptionellen und gestalterischen Weiterentwicklung der Gehege Struktur des Tierparks die gesamtstädtischen Zielsetzungen für die Freiraum- und Biotopvernetzung ihre Berücksichtigung finden können und werden. Berlin, den 01. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)