Drucksache 17 / 17 062 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Korruptionsbekämpfung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren laufen seit 2015 bei der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin im Bereich der Korruptionsermittlung? Zu 1.: Im Jahr 2015 sind bis zum 15. September 2015 insgesamt 64 Ermittlungsverfahren mit dem Verfahrensmerkmal „KOR“ erfasst worden. 60 Verfahren davon werden in der Spezialabteilung für Korruption - 243 - geführt. 2. Wie viele Anklageerhebungen und spätere Verurteilungen gab es seit 2010 bis heute in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung in Berlin? Zu 2.: Die Staatsanwaltschaft hat im angefragten Zeitraum in insgesamt 45 Verfahren, die als Korruption eingeordnet wurden, Anklage erhoben oder den Erlass eines Strafbefehls beantragt und zwar 2010 in keinem Verfahren 2011 in 5 Verfahren 2012 in 11 Verfahren 2013 in 15 Verfahren 2014 in 9 Verfahren 2015 in 5 Verfahren. Im gleichen Zeitraum kam es in insgesamt 28 Fällen zu Verurteilungen und zwar 2010 und 2011 in keinem Fall 2012 in 7 Fällen 2013 in 12 Fällen 2014 in 7 Fällen 2015 in 2 Fällen. 3. Welche Senats- und Bezirksverwaltungen waren in den letzten fünf Jahren von Korruptionsverfahren betroffen ? 4. Kam es in diesem Zusammenhang zu Verurteilungen von Angestellten oder Beamtinnen und Beamten? Zu 3. und 4.: Zu diesen Fragen können keine Angaben gemacht werden, da eine statistische Erfassung bei der Staatsanwaltschaft Berlin insoweit nicht erfolgt. 5. Wie viele Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung führte die Zentralstelle in den letzten fünf Jahren durch? (Auflistung erbeten .) 6. Welche Senats- bzw. Bezirksverwaltungen nahmen daran teil? (Auflistung erbeten.) Zu 5. und 6.: Die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat in den letzten fünf Jahren (2010 - 2015) insgesamt 104 Veranstaltungen rund um das Thema Korruptionsbekämpfung durchgeführt und zwar wie folgt unter Teilnahme der aufgeführten Senats- bzw. Bezirksverwaltungen: 2010: 19 Veranstaltungen, davon 6 Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung und 13 sonstige Vorträge zur Korruptionsbekämpfung. Im Einzelnen: 24.03.2010, Senatsverwaltung für Justiz, Vortrag “Korruptionsbekämpfung in Berlin“ 26.03.2010, Staatsanwaltschaft Berlin, Abt. 23, Vortrag “Korruptionsbekämpfung in Berlin“ 08.04.2010, Verband der Berliner Verwaltungsjuristen , Vortrag “Zentrale Korruptionsbekämpfung“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 062 2 14.06.2010, Antikorruptionsbeauftragte Brandenburgs , Vortrag zum Thema “Zentrale Korruptionsbekämpfung und Korruption im Allgemeinen“ 30.09.2010, Senatsverwaltung für Justiz, Vortrag „Korruptionsbekämpfung in Berlin“ 10.11.2010, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Vortrag „Korruption“ 21.04.2010, IHK/"Tag der Unternehmenssicherheit“ 30.11.2010, Daimler AG Deutschland, Vortrag „Korruption “ 08.12.2010, Friedrich-Ebert-Stiftung, Vortrag „Kein Huhn scharrt umsonst – Die Bauernregel im Lichte der BGH-Entscheidung gegen Utz. C.“ 10 Vorträge vor ausländischen Delegationen 2011: 12 Veranstaltungen, davon 4 Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung und 8 sonstige Vorträge zur Korruptionsbekämpfung. Im Einzelnen: 24.01.2011, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Fortbildungsveranstaltung und Vortrag zum Thema „Zentrale Korruptionsbekämpfung in Berlin“ bzw. „Korruption“ 10.03.2011, Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, Vortrag zum Thema „Zentrale Korruptionsbekämpfung in Berlin“ bzw. „Korruption“ 06.04.2011, Bezirksamt Mitte von Berlin, Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Sponsoring“ 21.09.2011, Senatskanzlei „Kulturelle Angelegenheiten “, Fortbildungsveranstaltung und Vortrag zum Thema „Zentrale Korruptionsbekämpfung in Berlin“ bzw. „Korruption“ 15.04.2011, Hahn-Meitner-Institut (HelmholtzGesellschaft ) Fortbildungsveranstaltung und Vortrag zum Thema „Zentrale Korruptionsbekämpfung in Berlin “ bzw. „Korruption“ 19.05.2011, Rechtsanwälte Becker, Büttner und Held, Fortbildungsveranstaltung zum Thema Compliance in Kommunen und der Energiewirtschaft 6 Vorträge vor ausländischen Delegationen 2012: 17 Veranstaltungen, davon 2 Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung sowie 15 sonstige Vorträge zur Korruptionsbekämpfung. Im Einzelnen: 26.03.2012, Inhouseveranstaltung der Polizei - Interne Revision - zum Thema „Grenzen bei der Annahme von Geschenkleistungen“ 08.08.2012, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin , Vortrag zum Thema „Vergaberecht“ 18.01.2012, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thema „Korruption im Berliner Gesundheitswesen, Unausweichliches Übel der Folge von falschen Strukturen und zu vielen Scheuklappen“ 29.03.2012, bdew - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Arbeitskreis Compliance, Vortrag zum Thema „Strafverfolgung und Korruptionsprävention aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis“ 29.10.2012, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, "Arbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht/Aktuelle Entwicklungen in der Korruptionsbekämpfung", Vortrag zum Thema "Die vier Säulen der Berliner Korruptionsbekämpfung " 15.11.2012, IHK/Tag der Unternehmenssicherheit, Compliance für den Mittelstand, Vortrag zum Thema "Von kleinen Aufmerksamkeiten und großen Geschenken - was ist erlaubt?" 28.11.2012, bdew - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - Infotag, Compliance in der Praxis - Risiken und Chancen für Energieversorger, Vortrag zum Thema „Strafverfolgung und Korruptionsprävention aus der staatsanwaltlichen Praxis“ 10 Vorträge vor ausländischen Delegationen 2013: 23 Veranstaltungen, davon 3 Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung und 20 sonstige Vorträge zur Korruptionsbekämpfung. Im Einzelnen: 29.04.2013, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz , Innenrevision/Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe , Vortrag über Inhalt und Auswirkungen der zum 1. April 2013 in Kraft getretenen Ausführungsvorschriften Belohnungen und Geschenke auf die Praxis 30.05.2013, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Vortrag zum Thema „Korruptionsprävention im Vergaberecht“ 01.08.2013, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin , Vortrag zum Thema „Vermeidung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung“ 22.01.2013, Praxisseminar der Behörden Spiegel - Gruppe zum Thema "Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben", Vortrag zum Thema „Welche strafrechtlichen Vorschriften können beim Sponsoring einschlägig sein?“ 10.04.2013, bdew - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Vortrag zum Thema „Strafverfolgung und Korruptionsprävention aus der Sicht der Praxis“ 12.06.2013, 50Hertz Transmission GmbH, Vortrag über das Thema „Das Berliner System der Korruptionsbekämpfung : Das 4-Säulen-Modell“ 19. - 21.06.2013, Generalstaatsanwaltschaft Warschau , Vortrag zum Thema „Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr“ 07.11.2013, Vizepräsident der Weltbank, Washington D.C., Diskussion zum Thema Korruption 27.11.2013, Helmholtz-Zentrum Berlin, Standort Wannsee, Vortrag zum Thema „Das Berliner System zur Korruptionsbekämpfung - Strafverfolgung und Prävention“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 062 3 29.11.2013, Helmholtz-Zentrum Berlin, Standort Adlershof , Vortrag zum Thema „Das Berliner System zur Korruptionsbekämpfung - Strafverfolgung und Prävention “ 12 Vorträge vor ausländischen Delegationen 2014: 16 Veranstaltungen, davon 1 Veranstaltung zur Ausund Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung und 15 sonstige Vorträge zur Korruptionsbekämpfung Im Einzelnen: 16.01.2014, Inhouseveranstaltung der Polizei - Interne Revision -, Thema „Neufassung der Ausführungsvorschriften Belohnungen und Geschenke - große und kleine Geschenke - was ist erlaubt“ 21.01.2014, Praxisseminar der Behörden Spiegel - Gruppe zum Thema "Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben", Vortrag zum Thema „Welche strafrechtlichen Vorschriften können beim Sponsoring einschlägig sein?“ 27.05.2014, Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V., Thema "Compliance", Vortrag zum Thema „Belohnungen und Geschenke: von kleinen Aufmerksamkeiten und großen Geschenken - was ist erlaubt?" 07.11.2014, Deutsch-Russische Herbstgespräche, Thema "Schneller Vorteil, langes Nachsehen? Korruption und Korruptionsbekämpfung in Russland, Deutschland und der Ukraine", Thema "Korruptionspraktiken im Alltag" 26.11.2014, Bukarest/ Rumänien, Konferenz "Korruptionsbekämpfung in Rumänien - Werkzeuge für die Bewertung und Förderung der Anti - Korruptionsmaßnahmen und -strategien", Vortrag über die Erfahrungen des Berliner Systems der Korruptionsbekämpfung und -prävention 01.12.2014, Transparency International/FriedrichEbert -Stiftung, 6. Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption „Geldwäschebekämpfung - Der Schutz von Whistleblowern“, Vortrag zum Thema „Neuer § 108 e StGB - Herausforderungen der Strafverfolgung “. 08. - 10.12.2014, Konferenz der International Corruption Hunters Alliance ICHA der Weltbank in Washington D.C. zum Thema „Ending Impunity - Global Knowledge/ Global Impact“, - Vortrag zum Thema „What Corruption Hunters should know about Tax Crime - Tax Investigations: A Secret Weapon for the Corruption Hunter?“ - Vortrag zum Thema “The Role of Enforcement Authorities in Preventing Corruption” 8 Vorträge vor ausländischen Delegationen 2015 (bis 1.10.): 17 Veranstaltungen, davon 3 Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung in der Korruptionsbekämpfung in der Berliner Verwaltung und 14 sonstige Vorträge zur Korruptionsbekämpfung. Im Einzelnen: 22.04.2015, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Thema „Vermeidung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung“ 08.05.2015, Bezirksamt Neukölln von Berlin, Thema „Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 21. Januar 2013 - große und kleine Geschenk - was ist erlaubt" 29.06.2015, Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte, Vortrag zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach den Vorschriften der Amtsträgerbestechung (§§ 331 ff. StGB) sowie der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB) 23.01.2015, Behördenspiegel - Seminar zum Thema "Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben", Vortrag „Welche strafrechtlichen Vorschriften können beim Sponsoring einschlägig sein?“ 21.04.2015, Quanuun-Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V.", Thema "Vergaberecht und Korruptionsprävention", Vortrag zum Thema „Strafverfolgung und Prävention - Das Berliner System zur Bekämpfung der Korruption“ 02.09.2015, Quadriga Hochschule Berlin, 1. Konferenz Antikorruption zum Thema "Detektion und Prävention in Einkauf und Vertrieb", Vortrag zum Thema „Korruption im Visier der Staatsanwaltschaft - Das Berliner System zur Korruptionsbekämpfung“ 22.09.2015, Deutsches Institut für Compliance e.V. (DICO), "Aktuelle Schwerpunkte der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Unternehmen", Impulsreferat zum Thema „Compliance aus der Sicht der Staatsanwaltschaft“ 10 Vorträge vor ausländischen Delegationen 7. Wie vielen Fällen bzw. Hinweisen ist die Zentralstelle in den letzten fünf Jahren nachgegangen? Zu 7.: Bei der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sind in den letzten fünf Jahren bislang insgesamt 569 Strafanzeigen und Hinweise eingegangen, die der Leiter der Zentralstelle nach entsprechender Prüfung der Staatsanwaltschaft Berlin beziehungsweise den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet zugeleitet hat: 8. Welche Erfolge weist die "Anti-KorruptionsArbeitsgruppe “ vor? 9. Welche konkreten Richtlinien konnten in den letzten fünf Jahren auf Grundlage der Arbeit dieser Gruppe verändert bzw. angepasst werden? (Aufstellung erbeten.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 062 4 Zu 8. und 9.: Die Ergebnisse der „Anti-KorruptionsArbeitsgruppe “ stellen sich wie folgt dar: - Erarbeitung einer Richtlinie zur Gliederung und zu den inhaltlichen Anforderungen an die Erfahrungsberichte der Hauptverwaltungen. Damit wird eine einheitliche und vergleichbare Darstellung über die tatsächliche Anwendung der Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung Im Hinblick auf die Prüfungstätigkeit in den einzelnen Behörden u.a. zur Häufigkeit und den Ergebnissen der Prüfungen - unterteilt in anlassbezogene Prüfungen und Routineprüfungen - sowie das daraufhin Veranlasste und die gezogenen Konsequenzen ermöglicht. - Erstellung von Handlungsempfehlungen an die Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung zur Erreichung eines einheitlichen Prüfungsstandards für die Durchführung von Routinekontrollen in den einzelnen Verwaltungen . Diese Qualitätsstandards beziehen sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Intensität der Routinekontrollen und verhalten sich zu den Themen Arbeitsplan, Prüfungskonzeption, Prüfungsformen, Prüfungsdurchführung sowie Korruptionsindikatoren. - Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu den geplanten Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV BuG) mit der Anregung, die Ausführungsvorschriften zu überarbeiten und die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe künftig in die Entscheidungsfindung stärker einzubeziehen. Beratung anderer Senatsverwaltungen, soweit diese eigene Ausführungsvorschriften überlegen oder umsetzen. - Nach dem Erlass der Ausführungsvorschriften durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 21. Januar 2013 hat die AntiKorruptions -Arbeitsgruppe Fragen zur Auslegung einzelner Vorschriften sowie zu in den Ausführungsvorschriften nicht oder nicht ausdrücklich geregelten Fällen erörtert und entsprechende Empfehlungen erteilt. Insbesondere wurde angeregt, der Rat der Bürgermeister solle eine Initiative an den Regierenden Bürgermeister richten, wonach dieser als oberste Dienstbehörde eine allgemeine Zustimmung für die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Bezirksbürgermeister/innen erteilt, da den Regelungen der Ausführungsvorschriften zufolge ansonsten für jede einzelne Annahme eines Vorteils durch eine/n Bezirksbürgermeister/in, selbst für die Annahme einer geringfügigen Aufmerksamkeit, die ausdrückliche Zustimmung des Regierenden Bürgermeisters erforderlich wäre. In der Folge hat der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - mit Schreiben vom 2. Juli 2013 den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern die Allgemeine Zustimmung zur Annahme von Geschenken in den in Nr. 9 Abs. 2 AV BuG genannten Fällen erteilt. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft empfohlen, eine allgemeine Zustimmungserklärung dahingehend auszusprechen , dass Lehrerinnen und Lehrer einen Blumenstrauß annehmen und auch behalten dürfen, der ihnen nach Abschluss eines Schuljahres von der Elternschaft als Dank überreicht wird und dessen Wert ersichtlich über dem Betrag von 10 € liegt. Denn die Arbeitsgruppe ist der Ansicht gewesen, dass die Annahme eines Blumenstraußes nach Abschluss des Schuljahres grundsätzlich ungeeignet ist, Zweifel an der Integrität des öffentlichen Dienstes hervorzurufen. Der Leiter der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe hat diese sowie weitere die Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen betreffende Empfehlungen den Hauptverwaltungen und den Bezirksverwaltungen in den beigefügten Protokollen über die 42. und 43. Sitzung der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe am 25. März 2013 und 21. November 2013 bekannt gemacht. - Erarbeitung einer Bestandsaufnahme zur Praxis der Überlassung von Freikarten mit der Empfehlung, in allen Verwaltungen die Antikorruptionsbeauftragten über alle kostenlosen Einladungen oder Freikarten in ihren Behörden zu informieren. - Aufnahme eines Hinweises und eines Links zum Vertrauensanwalt auf den Internetseiten aller Senatsverwaltungen . 10. Wie viele Hinweise erhielt der Vertrauensanwalt seit 2011 zur Bekämpfung der Korruption in Berlin? Zu 10.: Im Zeitraum Oktober 2011 bis 30. Juni 2015 hat der Vertrauensanwalt insgesamt 234 Hinweise erhalten . 11. Wie viele Anklagen wurden auf Grundlage der Hinweise an den Vertrauensanwalt eingeleitet? Zu 11.: Die insgesamt 234 dem Vertrauensanwalt mitgeteilten Hinweise haben in insgesamt 14 Fällen zur Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren geführt. Anklagen sind bislang keine erhoben worden. 12. Wird der Vertrag des Berliner Vertrauensanwaltes um zwei weitere Jahre verlängert werden? Zu 12.: Die zuständige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz führt derzeit die Verhandlung über eine Verlängerung des Vertrages mit dem Vertrauensanwalt . Berlin, den 09. Oktober 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2015)