Drucksache 17 / 17 064 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Private Sicherheitsunternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele private Sicherheitsunternehmen sind derzeit über die Gewerbeordnung § 34a GewO in Berlin gemeldet bzw. erfüllen die Voraussetzungen der IHKBerlin ? Zu 1.: Gemäß den Eintragungen in MIGEWA (einer Datenbank für Vorgänge mit Bezug zum Gewerberecht) sind 545 Firmen eingetragen, welche über eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) verfügen (Stand 28.09.2015). 2. Wie viele Anmeldungen von Unternehmen nach 1. gab es von 2010 bis heute? (Auflistung erbeten.) Zu 2.: Gemäß den in MIGEWA erfassten Datensätzen können folgende Zahlen genannt werden: 2010: 75 2011: 65 2012: 82 2013: 77 2014: 62 2015: 55 (bis 28.09.2015) 3. Wie viele Anmeldungen mussten in den letzten fünf Jahren untersagt werden? Zu 3. Bei Bewachungstätigkeiten gemäß § 34 a der Gewerbeordnung handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis können abgelehnt werden. Eine berlinweite Statistik über abgelehnte Anträge wird nicht geführt. Eine Tätigkeit kann gemäß § 35 GewO ggf. untersagt werden, wenn eine zuvor erteilte Erlaubnis widerrufen wurde. Hierzu teilten die Bezirke auf Nachfrage Folgendes mit: Charlottenburg-Wilmersdorf: Die genaue Zahl kann nicht genannt werden. Es handelt sich um wenige Untersagungen. Friedrichshain-Kreuzberg: In den letzten 5 Jahren gab es keine Untersagungen. Lichtenberg: In den letzten 5 Jahren gab es 12 Untersagungen bzw. Widerrufsverfahren Marzahn-Hellersdorf: In den letzten 5 Jahren gab es 3 Untersagungen. Mitte: In den letzten 5 Jahren gab es keine Untersagungen. Neukölln: In den letzten 5 Jahren gab es keine Untersagungen. In einem Fall wurde eine Erlaubnis widerrufen. Reinickendorf: In den letzten 5 Jahren gab es keine Untersagungen. Spandau: In den letzten 5 Jahren gab es keine Untersagungen. Tempelhof-Schöneberg: In den letzten 5 Jahren gab es eine Untersagungen. Treptow-Köpenick: In den letzten 5 Jahren gab es keine Untersagungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 064 2 4. Welche Gründe gab es für die Untersagungen? Zu 4.: Hierzu teilten die Bezirke auf Nachfrage Folgendes mit: Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Gründe für eine Untersagung im Einzelfall können nicht mehr ermittelt werden. Lichtenberg: Es erfolgte eine Untersagung der Tätigkeit wegen fehlender Bewachungserlaubnis. Es erfolgten Widerrufe der Erlaubnisse nach § 49 (2) Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 34a GewO wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit. Diese wurden teilweise mit der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. mit der persönlichen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberinnen oder Erlaubnisinhaber begründet. Marzahn-Hellersdorf: Die Untersagungen erfolgten aufgrund gewerblicher Unzuverlässigkeit, insbesondere wegen: - begangener Ordnungswidrigkeiten / Straftaten - dem Einsatz von Wachpersonen ohne Anmeldung und Befähigung - der Verweigerung der Stellungnahme zu Auskunftsersuchen der Verwaltungsbehörde. Mitte: Siehe Antwort zu 3. Neukölln: Grund für den Widerruf der Erlaubnis war die persönliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden aufgrund von hohen Steuerschulden. Reinickendorf: Siehe Antwort zu 3. Spandau: Siehe Antwort zu 3. Tempelhof-Schöneberg: Die Untersagung erfolgte wegen persönlicher Unzuverlässigkeit (Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt ). Treptow-Köpenick: Siehe Antwort zu 3. 5. Welche Rolle spielt das polizeiliche Führungszeugnis für die Sachkundeprüfung? Zu 5.: Das polizeiliche Führungszeugnis wird bei der Ermittlung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Antragstellers oder einer Antragstellerin herangezogen. Für die Frage der Sachkunde spielt es keine Rolle. 6. Welche Rolle spielt die Rockerkriminalität in Bezug auf private Sicherheitsunternehmen in Berlin? Zu 6.: Dem Senat ist bekannt, dass in Einzelfällen Angehörige von relevanten Rockergruppierungen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in privaten Sicherheitsunternehmen tätig sind, die in Berlin ihren Betriebssitz haben. In diesen Fällen werden dann regelmäßig Zuverlässigkeitsprüfungen über das zuständige Ordnungsamt angeregt. 7. Welche Rolle spielen die vom Innensenator so betitelten „kriminellen Clans“ in Bezug auf private Sicherheitsunternehmen in Berlin? 8. Kann momentan ausgeschlossen werden, dass private Sicherheitsunternehmen in Berlin an Gemeinschaftsunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen tätig sind, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine direkte Nähe zum Rockermilieu oder zu den vom Innensenator so betitelten „kriminellen Clans“ in Berlin unterhalten? Zu 7. und 8.: Die Ermittlungsarbeit der Polizei bezieht sich auf Straftaten und Tatverdächtige, die unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe erfolgt und auch keiner gruppenbezogenen statistischen Erfassung unterliegt. Aus diesem Grunde sind Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit von Personen zu Sicherheitsunternehmen im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen nur im Falle konkreter Anhaltspunkte gegeben . So wurde bisher bei einem Mitarbeiter eines derartigen Sicherheitsunternehmens eine Rockerzugehörigkeit festgestellt und über das zuständige Ordnungsamt eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung angeregt. Berlin, den 09. Oktober 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2015)