Drucksache 17 / 17 079 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 21. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2015) und Antwort Einsatz von Funkzellenabfragen im Land Berlin – Bessere parlamentarische Kontrolle durch fadenscheinige Ausreden der Verwaltung verhindert (III)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Zeitpunkt ist wer zu dem Schluss gekommen , dass der Bericht aus der Drucksache 17/2404 (Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen - Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle) in der von der Justizverwaltung unter der Leitung von Herrn Justizsenator Thomas Heilmann erteilten Form unzureichend ist? (Bitte eine detaillierte zeitliche Einzelauflistung) Zu 1.: Zunächst wird auf die umfangreichen Ausführungen der Antworten auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16784 vom 14. August 2015 sowie die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16847 vom 20. August 2015 verwiesen, in der bereits detailliert die zeitlichen Abläufe und Umstände geschildert wurden, aufgrund welcher die in Rede stehende Drucksache in der bekannten Form vorgelegt worden ist. Aus der Behandlung der Thematik im Abgeordnetenhaus am 10. September 2015 sowie im Rechtsausschuss am 16. September 2015 hat sich deutlich ein weitergehendes Informationsbedürfnis des Parlaments in Bezug auf die Drucksache 17/2404 ergeben. Senator Heilmann hat zugesichert, dass dieses in den kommenden Berichten berücksichtigt werden wird. Dem Rechtsausschuss sind zusätzlich Schreiben zu Zwischenerkenntnissen zugesagt. 2. Welche konkreten Konsequenzen werden/wurden wann daraus gezogen, dass die Justizverwaltung einen unzureichenden Bericht erstellt hat und dass sie damit einen einstimmigen Beschluss des Abgeordnetenhauses missachtet hat? Zu 2.: Nach den zuvor genannten parlamentarischen Debatten im Abgeordnetenhaus ist die Generalstaatsanwaltschaft gebeten worden, eine händische Auswertung der betroffenen Verfahren für die ersten drei Quartale des Jahres 2015 vorzunehmen, um zusätzlich Informationen zu den bislang berichteten Daten nachberichten zu können . Wie ausgeführt worden ist, lässt sich über händische Auswertung keine vollständige Übersicht erarbeiten. Das Parlament soll zudem jeweils zeitnah über die u. a. mit dem System InfReq100 gewonnen Daten in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 informiert werden, soweit dies aus ermittlungstaktischen Gründen möglich ist. 3. Wird das Abgeordnetenhaus - wie am 27. November 2014 einstimmig beschlossen - einen umfassenden und in sich geschlossenen Bericht über Umfang und Nutzung der Funkzellenabfrage nachgeliefert bekommen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Zu. 3.: Dem Abgeordnetenhaus soll im 1. Quartal 2016 ein umfassender Bericht über Umfang und Nutzung der Funkzellenabfrage für das Jahr 2015 vorgelegt werden . Wie im Rechtsausschuss detailliert dargelegt ist, wird erst der Einsatz der Software InfReq100 es ermöglichen , alle gewünschten Daten auszuleiten. Informationen, z.B. Daten im Etsi-Format, die die Telekommunikationsanbieter nicht ausliefern, werden weiterhin fehlen. Die Daten werden aber insgesamt einen Überblick über die Nutzung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage liefern, die eine qualifizierte Debatte ermöglicht. 4. Wann, aufgrund welcher Umstände, von wem und auf welchem Wege hat der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann, die neun Fallbeispiele, die der Senat herangeführt hat, um die Effektivität der nicht individualisierten Funkzellenabfrage zu belegen, erhalten? Zu 4.: Es handelt sich um Fallbeispiele, die zum Teil bereits im Vorfeld Gegenstand der rechtspolitischen Debatte in anonymisierter Form gewesen sind. Dem Abgeordneten Rissmann sind diese durch das Büro des Senators für Justiz und Verbraucherschutz auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 079 2 5. Wer hat wann und aufgrund welcher Umstände die unter 3. genannten Fallbeispiele wie zusammengetragen? a) Ist es in diesem Zusammenhang zu einer händischen Auswertung von Akten gekommen? b) Wie viele Mitarbeiter*innen welcher Bereiche waren insgesamt wie lange an der Erstellung der Auflistung der neun Fallbeispiele beteiligt? Zu 5.: Die Fallbeispiele des erfolgreichen Einsatzes der Ermittlungsmaßnahme nach § 100g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin auf Anordnung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zusammengetragen , wobei die genannten Fälle im Rahmen der täglichen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bekannt geworden sind. Sie wurden dem Senator anlässlich einer Besprechung zum Thema Funkzellenabfragen mündlich von Staatsanwälten vorgetragen. Er bat dann nachträglich um Übersendung der Fallbeispiele. Eine umfangreiche händische Aktenauswertung ist hierbei nicht vorgenommen worden. Berlin, den 12. Oktober 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2015)