Drucksache 17 / 17 083 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heiko Herberg und Philipp Magalski (PIRATEN) vom 23. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2015) und Antwort Heimlich schon losgelegt – Wie plant der Senat die Verhandlungen zum Hauptstadtfinanzierungsvertrag ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu wann plant der Senat, mit dem Bund den Hauptstadtfinanzierungsvertrag endverhandelt zu haben? Zu 1.: Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 läuft am 31. Dezember 2017 aus. Der Zeitplan für Anschlussverhandlungen wird aus Berliner Sicht durch die im Herbst 2016 bevorstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie die Wahl 2017 zum Deutschen Bundestag bestimmt. Die Gespräche sind daher vor der Sommerpause 2015 aufgenommen worden und der Senat beabsichtigt, sie im Frühjahr 2016 abzuschließen. 2. Welche Vorbereitungen haben hierzu bereits stattgefunden – a) auf Landesebene, unter Beteiligung welcher Stellen und mit welchem jeweiligen Thema? b) zwischen dem Land Berlin und dem Bund, unter Beteiligung welcher Stellen und mit welchem jeweiligen Thema? Zu 2.a): Der Chef der Senatskanzlei hat mit den Staatssekretären für Kultur, für Stadtentwicklung, für Finanzen, für Inneres sowie für Wissenschaft in den letzten Monaten in verschiedenen Gesprächsrunden zur Vorbereitung der Berliner Verhandlungsposition grundsätzliches Einvernehmen über Verhandlungsziele und Verhandlungsverfahren hergestellt. Zu 2.b): Verhandlungspartner auf Bundesseite ist der Bundesminister für Finanzen. Der Chef der Senatskanzlei hat die Gespräche mit dem zuständigen Staatssekretär Gatzer des Bundesministeriums für Finanzen aufgenommen . Die verschiedenen Themen werden jetzt nach und nach verhandelt, teilweise nach Vorgesprächen der jeweils fachlich zuständigen Staatssekretäre. 3.a) Sind die Berliner Verhandlungspositionen bereits festgelegt? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein? 3.b) Nach welchen abstrakten Kriterien wurden bzw. werden die Verhandlungspositionen aufgetrennt nach den Bereichen Kultur, Sicherheit und Infrastruktur jeweils festgelegt? 3.c) Welche Personen verhandeln für welche Bereiche aufseiten des Bundes und des Landes Berlin (für Berlin bitten wir um die Begründungen)? Zu 3.a): Ziel des Landes Berlin ist es, den Bund an den Aufwänden für die Hauptstadtfinanzierung stärker zu beteiligen. Details der Verhandlungspositionen können im gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen nicht mitgeteilt werden. Zu 3.b): Die hauptstadtbedingten Finanzierungsansprüche Berlins lassen sich aus drei Rechtsquellen herleiten , die zugleich den abstrakten Rahmen für die Abgrenzung hauptstadtbedingter Sachverhalte darstellen: • Art. 22 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes.“ • Art. 106 Abs. 8 Grundgesetz: „Veranlasst der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden ) besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden ) unmittelbar Mehrausgaben oder Mindereinnahmen (Sonderbelastungen) verursachen, gewährt der Bund den erforderlichen Ausgleich, wenn und soweit den Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen. Entschädigungsleistungen Dritter und finanzielle Vorteile, die diesen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden ) als Folge der Einrichtungen erwachsen, werden bei dem Ausgleich berücksichtigt.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 083 2 • Eine Konkretisierung findet sich in Artikel 1 des Hauptstadtkooperationsvertrages 1992, auf den der „Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007“ in der Präambel Bezug nimmt. Inhaltlich ergeben sich die Verhandlungspositionen aus den fachlichen und finanziellen Interessen des Landes Berlin. Zu 3.c): Die Federführung hat die Senatskanzlei, die die jeweils zuständigen Ressorts einbindet. Fachfragen werden ggf. zwischen den zuständigen Staatssekretären der beteiligten Ressorts auf Bundesbzw . Landesebene erörtert. 4.a) Inwieweit haben Evaluationen der Maßnahmen im derzeit laufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag stattgefunden bzw. finden statt? 4.b) Falls diese abgeschlossen sind: welche Ergebnisse wurden hierzu, bezogen auf einzelne Maßnahmen, erzielt? Zu 4.a) und b): Die nach dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag pauschal in Höhe von jährlich 60 Mio. € abgegoltenen Aufwendungen im Sicherheitsbereich decken die tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht. Für die hauptstadtbedingten Kosten im Sicherheitsbereich liegen aktualisierte Kostenerhebungen auf der Grundlage des Jahres 2013 und der Folgejahre vor. Im Kulturbereich sind Evaluationen im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen nicht geplant. Die Verhandlungsposition des Landes wird auf der Grundlage von Einschätzungen der fachlich zuständigen Verwaltung unter Beachtung der unter Ziffer 3. genannten Kriterien entwickelt. 5.a) Wann und in welcher Form plant der Senat, das Abgeordnetenhaus über die Verhandlungen zu informieren ? 5.b) Durch welche Stellen sind welche konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich der Einbeziehung oder Information des Abgeordnetenhauses zu den Verhandlungen getroffen worden und mit welchem Ergebnis? 5.c) Welche abstrakten Kriterien werden zugrunde gelegt , um das Abgeordnetenhaus adäquat zu informieren über den Fortgang der Verhandlungen? Zu 5.a bis c): Artikel 50 Abs. 1 VvB schreibt für Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung die zeitnahe Unterrichtung des Berliner Abgeordnetenhauses vor. Um eine frühzeitige und umfassende Information sicherzustellen wird der Senat, soweit eine Gefährdung von Landesinteressen nicht zu befürchten ist, das Abgeordnetenhaus unaufgefordert unterrichten, sobald in den Verhandlungen substantielle Fortschritte zu verzeichnen sind. Berlin, den 12. Oktober 2015 Der Regierende Bürgermeister von Berlin In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2015)