Drucksache 17 / 17 084 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 22. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2015) und Antwort Ufersicherung Wikingerufer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit 2011 ist das Wikingerufer aus Sicherheitsgründen gesperrt. In einer Stellungnahme von Staatssekretär Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) an das Bezirksamt Berlin Mitte vom 06.03.2014 heißt es dazu: „Wie Ihnen bekannt, stehen mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine ausreichenden Finanz - und Personalkapazitäten für die erforderlichen Planungen und Baumaßnahmen zur Verfügung. Frühestens 2016 könnte nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und gemäß entsprechender Personalkapazität eine Mittelverfügbarkeit gegeben sein.“ Im Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017 Band 9 Einzelplan 12 – Stadtentwicklung und Umwelt – findet sich jedoch das Wikingerufer nicht wieder. a) Heißt das, dass in den Haushaltsjahren 2016/2017 nicht mit einer Sanierung des Wikingerufers zu rechnen ist? b) Wann ist voraussichtlich mit einer Sanierung des Wikingerufers zu rechnen? Antwort zu 1 a) und b): In den Haushaltsjahren 2016/2017 ist nicht mit der Sanierung des Winkingerufers zu rechnen. Der Bauausführung mit dem Abfluss von maßnahmenbezogenen Haushaltsmitteln (Kapitel 1255, Titel 72824) geht die Vorbereitung der Bauausführung (Erkundungen , Planung, Genehmigungsverfahren finanziert aus Kapitel 1255 Titel 54040) voraus. Diese vorbereitenden Leistungen werden zurzeit ausgeführt. Deren Abschluss ist nach derzeitigem Kenntnisstand in 2017 vorgesehen sodass ein Baubeginn in 2018 angestrebt wird. Frage 2: Nach welchen Kriterien wurde entschieden, dass die Sanierung des Wikingerufers wieder verschoben wurde? Antwort zu 2: Der Beginn der beschriebenen vorbereitenden Maßnahmen konnte erst in 2014 erfolgen. Erst nach der Genehmigung einer Beschäftigungsposition im Haushaltsplan 2014/ 2015 und deren Besetzung konnten diese Leistungen in 2014 ausgeschrieben und anschließend vergeben werden. Frage 3: Können durch das Aufschieben der Sanierung Folgekosten entstehen, z. B. für die Instandhaltung der Absperrungen oder auf Grund weiterer Verschlechterung des Zustandes der Ufermauer? Wenn ja, wie hoch werden diese sein? Antwort zu 3: Verzögerungen im Maßnahmenablauf können unterhaltungsseitig höhere Aufwendungen erfordern . Die Höhe der Aufwendungen ist ohne konkreten Fall nicht bezifferbar. Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für eine Sanierung des Wikingerufers geschätzt? Antwort zu 4: Gemäß der aktuellen Investitionsplanung des Landes Berlin 2015-2019 beträgt die Kostenannahme der Maßnahme sechs Millionen Euro. Berlin, den 06. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)