Drucksache 17 / 17 091 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2015) und Antwort Energieberatung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten der Energieberatung gibt es für Haushalte in Berlin? Zu 1.: Energieberatungen per Telefon, Online und durch stationäre Beratung bietet die Verbraucherzentrale Berlin - gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle - für Mieterinnen und Mieter (BasisCheck ) und für Eigentümerinnen/Eigentümer von Gebäuden (Gebäude-Check) für 10 bzw. 20 € an. Für soziale Härtefälle sind Kostenbefreiungen möglich. Der Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen bieten in einer Gemeinschaftsaktion - gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Stromspar-Checks an. Das Beratungsangebot der Gemeinschaftsaktion ist mit dem der Verbraucherzentrale vernetzt. Die Beratungsangebote werden nach Kenntnis des Senats gut angenommen . 2. Was umfasst eine Energieberatung aus Sicht des Senats? Zu 2.: Eine Energieberatung sollte individuell auf die Fragen und Bedürfnisse der nachfragenden Verbraucherin /des nachfragenden Verbrauchers zugeschnitten sein. Der Umfang einer Energieberatung ist u. a. vom jeweiligen Status der/des zu Beratenden und ihren/seinen Wohnumständen abhängig - z. B. ist sie Mieterin/er Mieter oder private Hauseigentümerin/privater Hauseigentümer? -. Eine Energieberatung wird bei Mieterinnen und Mietern häufig den Strom- und Wärmeverbrauch, die Elektrogeräteausstattung , potenzielle Kosteneinsparungen durch Erwerb energieeffizienterer Geräte, Energieanbieterwechsel und das Nutzerverhalten zum Gegenstand haben. Private Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Bauherren und Wohneigentümerinnen/Wohneigentümer interessieren sich darüber hinaus zusätzlich häufig für baulichen Wärmeschutz (Dächer, Außenwände, Keller) und wollen zum Einsatz von Haustechnik (Heizung, Warmwasserbereitung , Regelung, Lüftung) beraten werden. Von großem Interesse sind auch Fragen zu Förderprogrammen mit denen Energiesanierungen gegebenenfalls teilfinanziert werden können. 3. Welche Wertigkeit haben Energieberatungen von Haushalten für das Land Berlin? Zu 3.: Energieberatungen von Haushalten genießen einen hohen Stellenwert für das Land Berlin. Private Haushalte benötigen ca. 30% der in Deutschland insgesamt verbrauchten Energie. Die nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs auch in Berlin trägt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele sowie zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Diese Entlastung ist vor allem für Familien mit geringem Einkommen bedeutsam. 4. Inwieweit gibt es Bemühungen, Haushalte auf Energieberatungen von beispielweise der Caritas aufmerksam zu machen? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz betreibt ein Verbraucherportal, das mit der Verbraucherzentrale Berlin vernetzt ist. Im Übrigen sei auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. In welcher Weise plant der Senat das Engagement im Bereich der Energieberatung zu unterstützen bzw. weiter auszubauen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 091 2 Zu 5.: Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass das mit Hilfe öffentlicher Mittel geförderte Angebot an Energieberatungen aufrechterhalten bleibt. Grundsätzlich wird eine wesentliche Ausweitung der durch öffentliche Mittel geförderten Energieberatung derzeit nicht ins Auge gefasst . Punktuell werden Angebotsausweitungen aber vorgenommen : Die Verbraucherzentrale Berlin bietet seit rund einem Monat zusätzlich zu dem bisherigen Angebot Energiesparberatungen in der Klimawerkstatt Spandau an. Berlin, den 05. Oktober 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2015)