Drucksache 17 / 17 092 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2015) und Antwort Mobilitätsstationen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was versteht der Senat unter dem Begriff „Mobilitätsstation“? Antwort zu 1: Eine feststehende Definition für „Mobilitätsstation “ gibt es derzeit nicht. Allgemein wird unter Mobilitätsstation ein Ort verstanden, an dem verschiedene Verkehrsmittel oder -angebote miteinander vernetzt sind. Dabei geht es meist um entsprechende Ergänzungsangebote zum klassischen ÖPNV (bspw. Leihfahrradstationen und/oder Carsharing-Stationen, an bestehenden Haltestellen des ÖPNV oder auch an anderen Orten, mit oder ohne Elektromobilitätsschwerpunkt, mit oder ohne Buchungsterminal , mit oder ohne Ladeinfrastruktur, mit oder ohne weitere Angebote für Radabstellanlagen, Reparaturerservice , Fahrradpumpen o.ä.). Die „Stationen“ können entweder im öffentlichen Raum oder als Bestandteil eines Bahnhofs bzw. auf Bahnhofsflächen eingerichtet werden. Frage 2: Welche Aufgaben hat eine Mobilitätstation? Antwort zu 2: An einer Mobilitätsstation werden – je nach Ausgestaltung einer solchen Station – unterschiedliche Mobilitätsdienstleistungen angeboten. Im einfachen Fall werden räumlich konzentriert an einer Haltestelle öffentliche Verkehrsmittel mit mindestens einem öffentlichen Leihangebot (Leihfahrrad oder Carsharing-Fahrzeuge ) vernetzt. In komplexeren Ansätzen werden an derartigen Stationen auch Fragen der Energieversorgung für die Dienstleistungsangebote (Windräder, Photovoltaikanlagen , Ladeinfrastruktur o.ä.) ergänzend geregelt. Frage 3: Inwieweit ist der Senat an der Entwicklung der intelligenten Mobilitätsstation Bahnhof Südkreuz beteiligt? Antwort zu 3: Die "Intelligente Mobilitätsstation Südkreuz " ist im Rahmen des "Schaufensters BerlinBrandenburg ", einem Förderprogramm des Bundes für die Elektromobilität, entwickelt worden und wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Der Berliner Senat beteiligt sich mit der "Berliner Agentur für Elektromobilität eMO", die die zentrale Anlaufstelle für Elektromobilität in der deutschen Hauptstadtregion darstellt und die einzelnen Vorhaben im "Schaufenster Elektromobilität" in der Hauptstadtregion koordiniert, durch die Vernetzung mit anderen Akteuren und deren Koordination an der "Intelligenten Mobilitätsstation Südkreuz". Darüber hinaus haben sich die DB AG und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mehrfach in Gesprächen über die Ausgestaltung des Fern-, Regional- und S-Bahnhofs Berlin Südkreuz als Zukunftsbahnhof fachlich ausgetauscht. Frage 4: Welches Potenzial gibt es, mehrere solcher Stationen über die Stadt verteilt aufzubauen? Antwort zu 4: Die „einfache Variante“ vernetzter Mobilitätsangebote gibt es mit dem Leihfahrradsystem bereits und wird es auch nach dem laufenden Vergabeverfahren weiterhin geben. Bei Entwicklungsvorhaben können und werden derartige Ansätze bereits mitgedacht, so wurde das Thema in Zusammenhang mit der Nachnutzung Tegel sehr umfangreich behandelt (Stichwort dort „Mobility Hubs“). Frage 5: Inwieweit besteht die Möglichkeit Mobilitätsstationen durch eine Vernetzung mit Fahrradstationen anzubieten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 092 2 Antwort zu 5: Leihfahrrad-Fahrradstationen im direkten Umfeld von Haltestellen sind die „einfachste“ Form einer Mobilitätsstation. Inwiefern im öffentlichen Raum Möglichkeiten weitergehender Angebote bestehen, wäre fallweise zu prüfen und bspw. hinsichtlich der Sondernutzung zu regeln. Inwiefern Bahnhöfe sukzessive zu Mobilitätsstationen umgerüstet werden können, hängt ebenfalls von Flächen, aber auch von den Betreiberkonzepten ab. Berlin, den 08. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2015)