Drucksache 17 / 17 101 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burgunde Grosse (SPD) vom 25. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2015) und Antwort Verschiebung der Investitionsmaßnahme Neubau der Heinrich-Böll-Oberschule? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Beginn der Investitionsmaßnahme Neubau der Heinrich-Böll-Oberschule in Spandau im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016/2017 verschoben worden ist? Für welches Kalenderjahr war der Beginn bisher geplant, für welches ist er jetzt vorgesehen? Zu 1.: In der Investitionsplanung 2015 – 2019 ist die Maßnahme Ersatzbau für die Heinrich-Böll-Oberschule, Am Forstacker unter 3702/701 08 mit einer 1. Rate in 2019 der und Gesamtkosten in Höhe von 24,5 Mio. € eingestellt. Da noch kein Bedarfsprogramm vorliegt, besteht bezgl. der Kosten jedoch noch keine Sicherheit. In der Investitionsplanung 2013 – 2017 war die Maßnahme mit rd. 20,8 Mio. € und einer 1. Rate im Jahr 2016 eingestellt. 2. Wenn ja, welche Gründe sind ursächlich für die Verschiebung? 3. Trifft es zu, dass der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bislang kein Bedarfsprogramm vorliegt, sodass der bisher geplante Beginn der Maßnahme ohnehin nicht mehr einzuhalten war? 4. Wenn ja, welche Rolle spielte dieser Sachverhalt bei der Entscheidung zu verschieben? 5. Ist die Maßnahme bereits in den Vorjahren ein- oder mehrmals verschoben worden? Wenn ja, welche Gründe lagen dafür jeweils vor? Zu 2., 3., 4. und 5.: Es trifft zu, dass noch kein Bedarfsprogramm vorliegt. Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau - ABau)“ enthält Bestimmungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zu beachten sind. Darüber hinaus gibt sie Hinweise auf Bestimmungen, die in anderen Vorschriften enthalten sind – z. B. in der Landeshaushaltsordnung (LHO). Unter Berücksichtigung aller Vorgaben sowie Planungs - und Bauzeiten hätten für einen Baubeginn im Jahr 2016 nicht nur das Bedarfsprogramm, sondern u. a. ein Wettbewerbsergebnis, Vorplanungs- und Bauplanungsunterlagen , Ausführungsplanungen, Ausschreibungen und Beauftragungen vorliegen müssen. Da dies nicht der Fall ist, musste die Maßnahme folgerichtig verschoben werden . 6. Welche Rolle spielte bei den Verschiebungsentscheidungen jeweils, dass für den Bezirk Spandau bereits seit 15 Jahren kein Schulentwicklungsplan mehr vorliegt? Zu 6.: Der Sachverhalt, dass für Spandau als einzigem Berliner Bezirk kein aktueller Schulentwicklungsplan vorliegt, ist nicht ursächlich für die Verschiebung der Investitionsmaßnahme. Dies ist ausschließlich dem Sachverhalt geschuldet, dass die gem. ABau vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht gegeben sind und insbesondere seitens des Bedarfsträgers noch kein Bedarfsprogramm erarbeitet wurde. Berlin, den 07. Oktober 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2015)