Drucksache 17 / 17 112 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 23. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2015) und Antwort Umgestaltung Knoten Stromstraße/Turmstraße/Alt Moabit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb werden in dem genannten Knoten bei der Umgestaltung desselben die Radwege im Zuge Stromstraße auf die Fahrbahn verlegt? Antwort zu 1: Bei der in den vergangenen Wochen umgesetzten Umgestaltung des Knotens wurde lediglich der Radweg in der nördlichen Knotenpunktszufahrt, der hier nur provisorisch auf dem Gehweg markiert und kaum noch erkennbar war, entfernt. Für den Radverkehr sind in dieser Knotenpunktszufahrt ersatzweise Schutzstreifen angelegt worden: Ein 2 m breiter Schutzstreifen für den Geradeausradverkehr ist links von der Kfz-Rechtsabbiegerspur markiert worden, um Konflikte zwischen rechtsabbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern und geradeausfahrenden Radfahrerinnen und Radfahrern im unmittelbaren Knotenbereich auszuschließen und dadurch den typischen Rechtsabbieger-Unfällen vorzubeugen. Ein zusätzlicher kurzer Schutzstreifen am Fahrbahnrand ermöglicht rechtsabbiegendem Radverkehr, gleichzeitig mit dem gleichgerichteten Autoverkehr abzubiegen. In der südlichen Knotenpunktszufahrt ist der nicht benutzungspflichtige Radweg erhalten geblieben und durch einen Schutzstreifen für den die Fahrbahn nutzenden Radverkehr am Fahrbahnrand ergänzt worden. Eine Lösung entsprechend der nördlichen Knotenpunktszufahrt war hier nicht geeignet, da eine Bushaltestelle zu berücksichtigen war und die stärkeren Linksabbiegerströme die Beibehaltung einer separaten Linksabbiegerspur erfordert haben. Frage 2: Warum wird nicht schon das Planum für die Straßenbahnverlängerung und die Lichtzeichenanlage in diesem Bereich baulich freigehalten und berücksichtigt bzw. beim Umgestalten entsprechend eingeplant? Wenn nein, wo soll dann die Tramlinie exakt verlaufen ? (Bitte genaue Details in Form einer Skizze auf einer Grundkarte angeben) Antwort zu 2: Die Planung der Straßenbahnanlagen befindet sich derzeit im Stadium der Vorplanung, in dem die Untersuchung grundsätzlicher Varianten und die Bestimmung einer Vorzugsvariante im Mittelpunkt stehen. Darüber hinausgehende detaillierte Festlegungen erfolgen erst im weiteren Planungsverfahren. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt die in der Vorplanung ausgewiesene Lage der Straßenbahntrasse noch nicht als endgültig betrachtet werden. Die konkreten Anforderungen und die baulichen Auswirkungen der neuen Straßenbahninfrastruktur wie z.B. die auf die Lichtsignalanlage werden erst in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren verbindlich festgelegt. Frage 3: Welche Mehrkosten entstehen, wenn man den Knoten innerhalb weniger Jahre zweifach umgestaltet ? Antwort zu 3: Mit der Umgestaltung des Knotens Stromstraße/Turmstraße/Alt-Moabit ist ein deutlicher Sicherheitsgewinn für den Radverkehr zu verzeichnen, der die Kosten dieser Maßnahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt rechtfertigt. Ob und inwieweit durch den nachträglichen Einbau der Straßenbahn ein bereichsweiser nochmaliger Umbau eines Knotenpunktes erforderlich wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. (siehe auch Antwort zu Frage 2). Frage 4: Weshalb ist es nicht möglich die zuständigen und betroffenen Behörden zu einer Kooperation die auch zeitsparender wäre zu bewegen? Antwort zu 4: Die zuständigen und betroffenen Behörden arbeiten gemeinsam an den jeweiligen Projekten. Es ist aber nicht immer möglich und gewollt verschiedene Maßnahmen zeitgleich umzusetzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 112 2 Frage 5: Weshalb gibt es für solche Maßnahmen keine zentrale Stelle die planungsrechtlich, weisungsrechtlich, haushaltsrechtlich und in allen anderen Belangen weisungsbefugt und verantwortlich ist, nicht immer ist Föderalismus innerhalb einer Großstadt sinnvoll. Antwort zu 5: Die Aufgabenverteilung folgt aus den vom Gesetzgeber beschlossenen rechtlichen Regelungen. Berlin, den 12. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)