Drucksache 17 / 17 116 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2015) und Antwort Nicht verausgabte Mittel im Radverkehrswegeplan Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviele € wurden und werden in den Jahren 2014 und 2015 nicht verausgabt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Antwort zu 1: Bezüglich 2014 wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/16703 verwiesen. Für 2015 sind noch keine Angaben möglich, da erfahrungsgemäß ein großer Teil der Mittelabflüsse erst kurz vor dem Kassenschluss im Dezember wirksam wird. Frage 2: Woran liegt es das die Mittel nicht verausgabt worden? Antwort zu 2: Die Hauptgründe für die nicht vollständige Ausschöpfung der Mittel sind lange Umsetzungszeiten der Projekte. Ursache für diese langen Umsetzungszeiten sind meist auf Personalmangel zurückzuführende erhebliche Verzögerungen bei der Beauftragung der Vorhaben durch die Straßenbaulastträger , haushaltsrechtlich vorgegebene Vergabemodalitäten mit langen Fristen und lange Anlaufzeiten für die Arbeiten der Leitungsbetriebe (vor allem der Wasserbetriebe) sowie im Rahmen der für viele Projekte erforderlichen und beim Generalübernehmer bestellten LSA-Anpassungen. Dazu kommen Verzögerungen durch die Sperrung von Mitteln durch den Hauptausschuss und lange Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Baustellenanordnungen. Auch Rechtsstreitigkeiten vor oder unmittelbar nach der Vergabe und Verzögerungen in der Abrechnungsphase wegen Personalmangels in den Bezirksämtern sowie wegen befürchteter oder realer Rechtsstreitigkeiten mit Baufirmen hemmen den rechtzeitigen Mittelabfluss. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die vollständige Nutzung der Mittel zu gewährleisten? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht? Frage 4: Ist es geplant, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Nutzung der Mittel zu gewährleisten? Wenn ja, zu wann und wie gestalten sich diese? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3 und 4: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist begleitend für die Koordinierung und Überwachung ein externer Projektsteuerer beauftragt. Im Rahmen der Projektsteuerung ist insbesondere zur Unterstützung bei der Bewilligung und Abrechnung der Maßnahmen seit Mai 2015 eine Teilzeitkraft eingesetzt, deren Einsatz momentan bis Ende 2015 befristet ist. Diese Unterstützung soll nach Möglichkeit 2016 fortgeführt werden, verstärkt entlastend wirken und dadurch eine noch raschere Bearbeitung der von den Bezirksämtern eingereichten Unterlagen ermöglichen. Im Jahr 2016 soll zudem durch eine weitere Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) im Referat VII B personelle Verstärkung geschaffen werden, die dann ebenfalls bei der Vorbereitung und Abwicklung der Maßnahmen des Titels 72016 unterstützend mitwirken soll. Um den frühzeitigen Beginn der Baumaßnahmen und damit einen besseren Mittelabfluss sicherzustellen, wird zudem angestrebt, in den kommenden Jahren die sofortige uneingeschränkte Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der Haushaltsmittel ohne haushaltsrechtliche Beschränkungen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zu erreichen. Zur Entlastung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter und zur Verbesserung des Mittelabflusses ist darüber hinaus beabsichtigt, Planungsleistungen für neu bewilligte Projekte in größerem Maße als bisher direkt über den Projektsteuerer zu beauftragen, um dadurch mehr Projekte vergabereif vorbereiten zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 116 2 Dabei bleiben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter allerdings auch weiterhin in einer Schlüsselposition , da sie als Baulastträger für die Baudurchführung zuständig sind und ihre Zustimmung im Zuge der Aufstellung der Bauplanungsunterlagen unerlässlich bleibt. Auch nach der Anerkennung der Bauplanungsunterlagen soll den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern künftig noch mehr Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen als bisher angeboten werden. Berlin, den 14. Oktober 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2015)